Markus Frick: Der Nachfolgethread 2.0
das, was alle längst wissen, und was unwiderlegbar ist:
"Die 19. Strafkammer des Landgerichts Berlin hat am Donnerstag den 38jährigen Börsencoach Markus Frick wegen verbotener Marktmanipulation in 36 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt worden ist."
Freiheitsstrafe ist Freiheitsstrafe = Gefängnisstrafe, auch wenn diese zur Bewährung ausgesetzt wurde!
http://www.stadtmorgen.de/panorama/...-jahre-auf-bewahrung/15020.html
Zeitpunkt: 26.04.11 15:15
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unterstellung - im vorletzten Satz
Zeitpunkt: 26.04.11 16:03
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Bitte ersten Absatz mit Quelle belegen.
Zeitpunkt: 27.04.11 09:33
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - bitte anhand § 12 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) belegen
Zeitpunkt: 27.04.11 13:00
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Wortwahl.
Straftäter ist nicht gleich V e r b r e c h e r.
EY ariva: Sehr ihr hier irgendwo ein S c himpfwort?
Zeitpunkt: 27.04.11 13:01
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Wortwahl.
Zeitpunkt: 27.04.11 13:02
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Anschuldigung ohne Beleg
Zeitpunkt: 27.04.11 13:02
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Wortwahl.
oder wird hier wieder in die alte Leier verfallen, na dem Motto .... erst mal löschen....
Und hier nun der Wortlaut von #3655:
"Der vorbestrafte Markus Frick musste doch 420.000,00 Euro aus seinem Privatvermögen abdrücken. Das wird ihn sicher sehr treffen und für lange Zeit über sein pösen Taten grübeln lassen. Sicher wird er sowas Schlimmes nienicht wieder tun und in Zukunft ein hochanständiges tippfreies Leben führen!"
Und hier ist nochmal für die Mods die genaue Quellenangabe. Offenbar ist
http://www.financial-informer.de/infos/..._frick_rechtskraftig_988026
Interessant wäre es ja nun auch noch mal gelegentlich zu erfahren, wann dann die Einschränkungen beim Posten in diesem Sräd aufgehoben werden.
wer keine Argumente hat beruft sich auf sein Hausrecht, oh Mann sind die Hosen voll
§ 12 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)
(1)Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
und wenn ich richtig gelesen habe wurde eine Bewährungsstrafe ausgesprochen oder ??
und damit auch Bewährungsauflagen
und für den Fall, diese werden nicht erfüllt ????
wird von Gericht angedroht.......................u.s.w.
die Bewährung hat er nicht an Stelle einer Freiheitsstrafe erhalten, wie hier viele denken,
sondern lt. JURA Deutsch ( Mods fragt euren Anwalt vor der Löschung)
Es wird die Vollstreckung der Strafe als Bewährung ausgesetzt
und deshalb gilt er auch als Vorbestraft.
http://www.ariva.de/forum/JP-bzw-Die-Macher-von-Ariva-439473
Az.:§(519) 3 WiJs 1665/07 (3/09)
alle weiteren Zitate von mir beziehen sich auf dieses AZ, da ich glaube man muss etwas tiefer in die Begründung des Gerichtes eindringen um zu sehen, was hier eigentlich abgelaufen ist
und warum dieses Urteil sich auch in die Arbeit von anderen Kanzleien auswirkt !!
http://www.kostenlose-urteile.de/...-verfallen-erklaert.news11503.htm
..........Markus Frick wegen verbotener Marktmanipulation in 36 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
............Ein Freispruch erfolgte in den Fällen, in denen der Angeklagte zum Zeitpunkt seiner Empfehlungen noch nicht Inhaber der von ihm empfohlenen Wertpapiere war, sondern deren Erwerb erst bevorstand.
Damit unterscheidet das Gericht sehr deutlich bei seinen Empfehlungen und macht es der Staatsanwaltschaft sehr schwer, weil nun ganz genau festgestellt/ bewiesen werden musste, wann eine Empfehlung in seinem Börsenbrief aufgetaucht ist und wann er selber diese Aktien besessen hat
es ist also für das Gericht nicht gleich
ob zuerst die Empfehlung und dann Kauf/ Verkauf erfolgte oder ob er erst kaufte/ verkaufte und dann eine Empfehlung aussprach