Maier&Partner (655280)
EINLADUNG
Unter Hinweis gemäß § 122 Abs. 3 AktG wurden wir durch Beschluss des AG Stuttgart vom 19.11.2010 ermächtigt die Aktionäre
am
13. Mai 2011 um 10.30 Uhr,
Julius Kemmler Halle
Hoffmannstraße 8
D-72770 Reutlingen
zur außerordentlichen Hauptversammlung
der
Maier+Partner AG i.I.
(WKN 655280, ISIN DE0006552805)
einzuladen.
TAGESORDNUNG
1. Zustimmung der Gesellschaft zur Durchführung eines Insolvenzplanverfahrfens
1a) Insolvenzplan (Beschlussfassung über die Fortsetzung der Gesellschaft)
Die Gesellschaft ist gemäß § 262 Absatz 1 Nr.3 AktG aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01. Mai 2005 aufgelöst worden. Wird nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens aber ein Insolvenzplan bestätigt, der den Fortbestand der Gesellschaft beinhaltet und außerdem durch die Hauptversammlung ein Fortführungsbeschluss gemäß § 274 Absatz 2 Nr.1 AktG in Verbindung mit § 274 Absatz 1 AktG gefasst, wird die Gesellschaft mit Beendigung des Insolvenzverfahrens unter den genannten gesetzlichen Voraussetzungen fortgesetzt.
Die Gesellschaft soll im Planinsolvenzverfahren saniert werden. Der Preis für das Planinsolvenzverfahren beläuft sich auf 150.000 EUR und ist mit dem Insolvenzverwalter, Herr RA Gerhard Walter, Beim Kupferhammer 5/4, 72070 Tübingen, vor Einladung und Einberuf der außerordentlichen Hauptversammlung abgestimmt und vereinbart worden.
Dieser Betrag sowie benötigtes Kapital für die Erstellung von Bilanzen, der kaufmännischen und organisatorischen Aufgaben und die Aufnahme des operativen Betriebes und Planinsolvenzverfahren in Summe bis zu 817.750 EUR, wird über die nachfolgenden Beschlüsse zur Kapitalherabsetzung mit anschließender Kapitalerhöhung aufgebracht.
Es wird daher vorgeschlagen, nachstehenden Beschluss zu fassen:
Die Fortsetzung der Gesellschaft wird daher unter den Voraussetzungen der § 274 Absatz 2 Nr.1 in Verbindung mit § 274 Absatz 1 AktG beschlossen.
1b) Beschlussfassung über vereinfachte Kapitalherabsetzung
Es wird vorgeschlagen, wie folgt zu beschließen:
Das in 8.177.500 Stückaktien eingeteilte Grundkapital der Gesellschaft von 8.177.500,- EUR mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,- EUR je Stückaktie, wird um 7.768.625,- EUR auf 408.875,- EUR herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung zu dem Zweck, Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken (§§ 229 ff. AktG). Die Herabsetzung erfolgt im Verhältnis 20:1 durch Zusammenlegung von jeweils zwanzig Stückaktien zu einer konvertierten Stückaktie. Etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht durch das Zusammenlegungsverhältnis teilbare Anzahl von Stückaktien hält, werden von der Gesellschaft mit anderen Spitzen zusammengelegt und von ihr für Rechnung der Beteiligten verwertet. Die Gesellschaft kann die Verwertung nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vornehmen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung sowie der Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung nach Durchführung der Kapitalherabsetzung entsprechend zu ändern.
1c) Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen
Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre
Es wird vorgeschlagen, zu wie folgt beschließen:
1. Das auf 408.875,-- EUR herabgesetzte Grundkapital wird gegen Bareinlagen um bis zu 817.750,- EUR auf bis zu 1.226.625,- EUR durch Ausgabe von bis zu 817.750 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum Ausgabebetrag von bis zu 1,00 EUR je Aktie erhöht.
2. Die neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 1 : 2 zum Bezug angeboten. Die Zeichnung und Einzahlung erfolgt auf ein Treuhandkonto. Nicht bezogene Aktien können nach Fristablauf von Altaktionären gezeichnet werden, wobei die Zuteilung dieser Aktien im Verhältnis der von diesen Aktionären ausgeübten Bezugsrechte untereinander erfolgt. Sollte es zu einer Überzeichnung kommen, wird quotal zugewiesen. Bei einer Unterzeichnung können die neuen Aktien an Investoren zu einem Preis von 1,00 EUR ausgegeben werden.
3. Die Aktien sind erstmals für das Geschäftsjahr gewinnberechtigt, in dem die Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen wird. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie der Durchführung festzulegen.
4. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung nach dem Umfang der Kapitalerhöhung zu ändern.
5. Der Vorstand wird angewiesen, diesen Beschluss erst nach oder gleichzeitig mit der Anmeldung der Fortsetzung der Gesellschaft zum Handelsregister anzumelden.
2. Abberufung der durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates
gem. § 103 AktG – soweit nicht niedergelegt
Der Minderheitsaktionär schlägt vor:
Herr Dipl. Oec. Matthias Gaebler wird mit Wirkung zur Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung am 26.04.2011 von seinem Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft abberufen, soweit nicht schon niedergelegt.
Herr Rechtsanwalt Dr. Oscar Kienzle wird mit Wirkung zur Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung am 26.04.2011 von seinem Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft abberufen, soweit nicht schon niedergelegt.
Herr Rechtsanwalt Walter Hilber, Stb, WP, wird mit Wirkung zur Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung am 26.04.2011 von seinem Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft abberufen, soweit nicht schon niedergelegt.
3. Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 AktG und § 8 (1) der Satzung aus 3 Mitgliedern zusammen.
Die Minderheitsaktionäre schlagen vor (Listenwahl),
1. Herrn Jean-Marc Berteletti wohnhaft in der Schweiz, Les Fontanette,
Sientific-Ingenieur
Geschäftsführer bei der Firma PEUS – Instruments GmbH
2. Herrn, Michael Brenner, 76709 Kronau, Elektro-Meister
3. Herrn Thorsten Brecht, 76689 Karlsdorf-Neuthard
Vorstand der PEWETEC AG in Chemnitz
zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen. Die Wahl erfolgt gemäß § 8 (2) der Satzung auf vier Jahre, das heißt für die Zeit bis zum Schluss der dritten auf die Wahl folgenden ordentlichen Hauptversammlung.
Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaft (Verwaltungsanschrift: PEUS-Testing GmbH, c/o aHV Maier+Partner, z.Hd. Herrn Helmut Roppelt, Tel. +49 173 3250529, Fax: + 49.7225.9636.3334), bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung hat gemäß § 15 Absatz 1 der Satzung und § 16 EGAktG bis spätestens zum Beginn des Mittwoch, den 27. April 2011 zu erfolgen. Im Falle einer Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die darüber auszustellende Bescheinigung spätestens am Montag, den 28. April 2011 bei der Gesellschaft einzureichen. Die aufgrund der Hinterlegung ausgestellten Eintrittskarten dienen als Ausweis für die Ausübung des Stimmrechts.
Gemäß § 15 Absatz 3 der Satzung ist die Hinterlegung auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer der vorgenannten Hinterlegungsstellen für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß § 123 Abs. 3 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 16 Satz 1 EGAktG als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Antrags- und Stimmrechts auch ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut genügt. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn (0.00 Uhr) des Freitag, den 13. Mai 2011, zu beziehen und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des Dienstag, den 10. Mai 2011 (24.00 Uhr), unter der folgenden Adresse zugehen:
PEUS-Testing GmbH
c/o aHV Maier+Partner
z. Hd. Herrn Helmut Roppelt
Max Roth Str. 1
D-76571 Gaggenau
Tel. +49 173 3250520
Fax: +49.7225.9636.3334
info@ahv-mp.de
Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter http://www.ahv-mp.de zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen schriftlich Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt und der Gesellschaft vorgelegt werden. Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft jeder stimmberechtigten Person gern in Textform ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung.
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 8.177.500,-- EUR und ist eingeteilt in 8.177.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien, dies entspricht 8.177.500 Stimmrechten.
Gaggenau, 1. April 2011
Minderheitsaktionäre
Roppelt Helmut
-
Korrektur der
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaft (vorübergehende Verwaltungsanschrift: PEUS-Testing GmbH, c/o aHV Maier+Partner, z.Hd. Herrn Helmut Roppelt, Tel. +49 173 3250529, Fax +49 7225 96363334), bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung hat gemäß § 14 Absatz 1 der Satzung und § 16 EGAktG bis spätestens zum Beginn des Freitag, den 06. Mai 2011 zu erfolgen. Im Falle einer Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die darüber auszustellende Bescheinigung spätestens am Montag, den 09. Mai 2011 bei der Gesellschaft einzureichen. Die aufgrund der Hinterlegung ausgestellten Eintrittskarten dienen als Ausweis für die Ausübung des Stimmrechts.
Gemäß § 14 Absatz 1 Satz 2 der Satzung ist die Hinterlegung auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer der vorgenannten Hinterlegungsstellen für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß § 123 Abs. 3 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 16 Satz 1 EGAktG als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Antrags- und Stimmrechts auch ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut genügt. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn (10.30 Uhr) des Freitag, 13. Mai 2011, zu beziehen und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des Montag, den 09. Mai 2011 (24.00 Uhr), unter der folgenden Adresse zugehen:
Minderheitsaktionär
Roppelt Helmut
Die Aktie der Maier + Partner AG (WKN: 655280) schießt zwei Tage vor der Hauptversammlung noch einmal in die Höhe. Die Spekulation: Ein Insolvenzplanverfahren soll die Gesellschaft wiederbeleben.http://www.sharedeals.de/dealticker/
Die Kernkompetenz der pewetec AG ist die Entwicklung und der Vertrieb von Online-Terminverwaltungssystemen, die das Internet als Plattform nutzen.
Zu unseren bestehenden Produkten bieten wir unseren Kunden einen Full-Service an, dies bedeutet „Alles aus einer Hand“ von der individuellen fachgerechten Beratung bis zur lauffähigen Lösung.
Die Vorteile unserer Online-Lösungen sind:
• Schnelle Implementierung
• Software- und Plattformunabhängig
• Zentraler Service und Pflege
• Ständige Verfügbarkeit
Der Abgasbereich der Pierburg Instruments GmbH in Deutschland – eine Tochtergesellschaft der AVL mit Sitz in Graz, Österreich – fusioniert rückwirkend zum 1. Januar 2004 mit der Peus-Systems GmbH in Gaggenau, Eisenberg und Bruchsal, Deutschland sowie in Ann Arbor, Michigan/USA. Peus ist weltweiter Anbieter auf den Gebieten der Abgasmesstechnik, Automatisierung und Prüfstandsausrüstung in der Automobilindustrie.
Die AVL sieht in der Automatisierungskompetenz der Abgastechnik von Peus für Produkte und Systeme mit ihrer anerkannten Flexibilität die ideale Ergänzung der Technologiestärke von AVL und Pierburg. "Dieser Schritt ist die logische Folge aus einer zehnjährigen erfolgreichen Zusammenarbeit mit Peus", erklärt Helmut List, Vorsitzender der Geschäftsführung der AVL List GmbH. "Die Fusionierung ist ein wesentlicher Beitrag zum Ausbau unseres Emission-Geschäftes sowie unseres exzellenten Know-how-Verbundes auf dem Gebiet der Abgasmesstechnik." Die AVL ist das weltweit größte, private und unabhängige Unternehmen für die Entwicklung von Antriebssystemen mit Verbrennungsmotoren und Mess- und Prüftechnik.
dann wollen alle rein weil sie gesehen haben das es nicht mehr fällt mm
servu$
Muss bald wech, hab nochmals großes Fax bei der 15 aufgestellt, auch wenns mein Durchschnitt verschlechtert.
Moderation
Zeitpunkt: 13.05.11 09:46
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Werbung - wiederholt (5.) für Threadfremde Aktie - unterlassen! Es reicht! Pause zum nachdenken!
Zeitpunkt: 13.05.11 09:46
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Werbung - wiederholt (5.) für Threadfremde Aktie - unterlassen! Es reicht! Pause zum nachdenken!
Kaufen, bis zu einem Zeitpunkt liegen lassen ( bei MPR morgen Nachmittag ) und dann nochmals neu entscheiden ( je nachdem was auf der HV rauskam ).
Aber wer heute noch verkauft, der ist selber schuld ...