M+S Elektronik 661740 startet
Seite 1 von 15 Neuester Beitrag: 25.04.21 02:29 | ||||
Eröffnet am: | 12.09.14 08:45 | von: Huntline | Anzahl Beiträge: | 355 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 02:29 | von: Simoneucnsa | Leser gesamt: | 75.039 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 35 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | 2 | 3 | 4 | 13 | 14 | 15 15 > |
Letzter Eintrag:
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 30.11.2017
www.insolvenzbekanntmachungen.de
m + s elektronik (Leerzeichen beachten) im Suchfeld eingeben...
Und wer sich damit nicht auskennt, fragt einen Fachmann seiner Wahl oder lässt vielelicht besser die Finger von Insolvenzaktien.
Was kommt nach dem Schlusstermin im Insolvenzverfahren ? Bitte Hausaufgaben hierzu machen. Danke.
Nur meine Meinung.
3 IN 390/01
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der m+s Elektronik AG findet mit
Zustimmung des Insolvenzgerichts die Schlussverteilung statt. Vorbehaltlich der
gerichtlichen Festsetzung der Verfahrenskosten und der Vergütung des
Insolvenzverwalters und des Gläubigerausschusses sowie etwaiger zu begleichender
Masseverbindlichkeiten steht per 04.01.2017 ein Massebestand in Höhe von
18.793.022,51 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 57.021.038,42 EUR gemäß § 38 InsO.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts –
Insolvenzgericht – Aschaffenburg niedergelegt.
Eingereicht von dem Insolvenzverwalter Dr. Dr. Werner Schreiber
Amtsgericht Aschaffenburg – Insolvenzgericht –
Interessant dabei ist, daß mit der Schlußverteilung angefangen worden ist und am 07.04.2017 veröffentlicht wurde ob am Tage des Schlußtermins noch die Frage geklärt werden sollte , ob man einen Sonderinsolvenzverwalter zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Insoman bestellt.
Wie diese Frage beschieden wurde ist hier nicht bekannt und um was es da genau gehen könnte.
wie immer - abwarten, man kann ja die Zeit verbringen um gute Sprüche & Weisheiten zu sammeln ( z.B. von Untertanen & Obrigkeiten ) Daumen hoch ....
kann man den Namen mit und ohne Leerzeichen ( m+s, m + s ) eingeben und man bekommt 2 verschiedene Ergebnisse, warum eigentlich ?
bei ohne Leerzeichen ist der letzte Beitrag dieser :
3 IN 397/01
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen m+s EDV-Service
GmbH & Co KG, Lauchergasse 8-12, 99817 Eisenach c/o
m + s Elektronik AG, Nordring 55, 63843 Niedernberg
ist durch Beschluss vom 29.01.2014 die Vergütung des
Sonderinsolvenzverwalters festgesetzt worden; der vollständige
Beschluss kann von den Gläubigern auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der
sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerde-
gegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem
Amtsgericht Aschaffenburg -Insolvenzgericht-
Erthalstraße 3, 63739 Aschaffenburg
einzulegen.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht
übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem
Amtsgericht Aschaffenburg -Insolvenzgericht-
Erthalstraße 3, 63739 Aschaffenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung. Wenn
diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. zwei Tage
nach der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet
(www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntma-
chung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vor-
schreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Die Beschwerde bzw. die Erinnerung ist schriftlich einzulegen.
Sie kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichts eingelegt werden. Falls die Beschwerde zu
Protokoll vor der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts
erklärt wird, ist die Frist jedoch nur gewahrt, wenn das Proto-
koll rechtzeitig bei dem Insolvenzgericht eingeht, § 129 a ZPO.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde
soll begründet werden.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht-
Aha ein Sonderinsolvenzverwalter wurde also vergütet.
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
m+s EDV-Service Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Nordring 55, 63843 Niedernberg, vertreten durch die Geschäftsführer Bachmann Klaus, geboren am 08.11.1955, Ostring 96, 63839 Kleinwallstadt, Rogowski Richard, Otto-Hahn-Str. 50, 63303 Dreieich und Zahn Gerald, Nordring 17 c, 63843 Niedernberg
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 6553
- Schuldnerin -
|
hat der Insolvenzverwalter am 09.01.2019 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 10.01.2019
nur mal so zur INfo und weiter nix...
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
m+s EDV-Service Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Nordring 55, 63843 Niedernberg, vertreten durch die Geschäftsführer Bachmann Klaus, geboren am 08.11.1955, Ostring 96, 63839 Kleinwallstadt, Rogowski Richard, Otto-Hahn-Str. 50, 63303 Dreieich und Zahn Gerald, Nordring 17 c, 63843 Niedernberg
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 6553
- Schuldnerin -
|
hat der Insolvenzverwalter am 09.01.2019 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 10.01.2019