MWG Wandelanleihe 2006/2007
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 21.06.06 22:06 | ||||
Eröffnet am: | 27.05.06 11:47 | von: Arvid | Anzahl Beiträge: | 8 |
Neuester Beitrag: | 21.06.06 22:06 | von: Arvid | Leser gesamt: | 6.127 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 3 | |
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http://www.tokugawa.de
Aktiengesellschaft TOKUGAWA
Berlin
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die Aktionäre/Bezugsrechtsinhaber der
MWG-Biotech AG (WKN 730010), Ebersberg
zum Erwerb ihrer Bezugsrechte
- WKN A0JQ73 / ISIN DE000A0JQ734 -
gegen Zahlung eines Erwerbspreises
in Höhe von € 0,01 je Bezugsrecht
Die aktiengesellschaft TOKUGAWA bietet den Aktionären/Bezugsrechtsinhabern der MWG-Biotech AG an, ihre Bezugsrechte gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von € 0,01 je Bezugsrecht (WKN A0JQ73) nach Maßgabe der in diesem Angebot formulierten Bedingungen zu erwerben. Die Frist, innerhalb derer dieses Angebot angenommen werden kann („Annahmefrist“), läuft vom 26. Mai bis zum 7. Juni 2006, 18:00 MEZ einschließlich.
Dieses öffentliche Kaufangebot erstreckt sich ausschließlich auf bis zu 500.000 Bezugsrechte der MWG-Biotech AG (WKN A0JQ73), die im Verhältnis 10:1 zum Bezug von nicht börsennotierten Wandelanleihen berechtigen. Stückzahlen von weniger als 300 Bezugsrechten können nicht angenommen werden. Dieses Kaufangebot erstreckt sich nicht auf die börsennotierten Aktien der MWG-Biotech AG mit der WKN 730010.
Die Aktionäre/Bezugsrechtsinhaber der MWG-Biotech AG, die ihre Bezugsrechte im Rahmen des Kaufangebotes zum Verkauf angemeldet haben, sind an die Annahme dieses Kaufangebots gebunden. Eine anderweitige Verfügung über die MWG-Biotech AG Bezugsrechte ist dann nicht mehr möglich. Eine Durchführung „Zahlung gegen Lieferung“ mit sofortiger Zahlung des Kaufpreises ist nach telefonischer Voranmeldung möglich, hierzu müssen mindestens 50.000 Bezugsrechte (Gegenwert: 500 Euro) angeboten werden.
Der Kaufvertrag kommt bindend für Käufer und Verkäufer mit rechtzeitiger und fristgerechter Übertragung der Bezugsrechte auf das Depot der aktiengesellschaft TOKUGAWA zustande. Hinsichtlich der Begrenzung der Stückzahl ist die Reihenfolge des Eingangs der Bezugsrechte auf dem Depot der aktiengesellschaft TOKUGAWA maßgeblich.
ACHTUNG: Bezugsrechte, die erst nach Ablauf des 7. Juni 2006 auf dem Depot der aktiengesellschaft TOKUGAWA gutgeschrieben werden, können nicht mehr angenommen werden.
Bezugsrechte, die erst nach dem 7. Juni 2006 auf dem Depot der aktiengesellschaft TOKUGAWA gutgeschrieben werden, werden nur auf unverzügliche Anforderung per Telefax (mit Angabe der Lieferinstruktionen), das bis spätestens 8. Juni 2006, 12:00 Uhr eingegangen sein muss, zurückgeliefert, da die Bezugsrechte am 9. Juni 2006 mit dem Ende der Bezugsfrist wertlos werden.
Aktionäre/Bezugsrechtsinhaber, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 7. Juni 2006, 18:00 Uhr gegenüber der
aktiengesellschaft TOKUGAWA
Torstr. 183
10115 Berlin
Telefon: 030 37005377
Telefax: 030 24008685
E-Mail: uebernahme@tokugawa.de
vorzugsweise mittels eines unter www.tokugawa.de erhältlichen Vordruckes zu erklären und die Bezugsrechte wie dort beschrieben an die aktiengesellschaft TOKUGAWA zu liefern. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach fristgerechtem Eingang der Bezugsrechte auf ein vom Aktionär/Bezugsrechtsinhaber zu benennendes inländisches Konto überwiesen.
Den Vordruck können Sie mit diesem Formblatt auch per Post oder per Fax anfordern:
Name, Vorname: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Straße : _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
PLZ : _ _ _ _ _ Ort: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Telefon: _ _ _ _ _ _ _ Fax: _ _ _ _ _ _ _ E-Mail : _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Aktionäre/Bezugsrechtsinhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.
Berlin, 24. Mai 2006
Der Vorstand
Andererseits-wer selbst nicht bezieht oder Tokugawa seine Rechte gibt arbeitet Eurofins direkt in die Hand.
Vielleicht gibt es auch eine Verbindung zwischen Eurofinsinteressen und Tokugawa?
Berlin/Bremen 108,00 G* - 0,00% 108,00 108,00 - 108,00 29.05.06 ?????
So wer sagt mir jetzt mal von den Profi´s was ich mit diesen Teilen im Depot anfangen soll oder auch nicht, danke.
Gruß Hausi
Habe jetzt aufgrund der WKN A0JQ73 gesehen dass es sich wohl nur um die Aktein handelt, haben auf Ihrer Homepage leider nur über die Bezugsrechte Wandelanleihe reingestellt, irgendwie war das für mich verwirrend und im nachhinein schlechte PR des Unternehmens, finde ich. Trotzdem meine Frage was macht man mit diesen wertlosen Bezugsrechten?
Gruß Hausi
Wertlos sind die auf keinen Fall!!! Entweder Du verkaufst sie an Tokugawa s.o. oder, was ich dringend empfehlen würde, Du zeichnest die Wandelanleihe und machst von Deinem Überbezugsrecht gebrauch (1:8).
$-]
Auch nach einer Beschwerde bei der comdirect am 17 juni wurde dort behauptet, dass dies auf Weisung der Gesellschaft geschehen sei, sogar bei einer telefonischen Nachfrage wenige Tage später, blieb man bei diesem Standpunkt, erst als ich die abwickelnde VEM AG und MWG einschaltete deutete man bei der comdirect an, dass sie ihren Standpunkt "vielleicht nicht so vehement verteten" hätten sollen.
Von der VEM habe ich heute erfahren, das sämtliche Abrechnungen aller Commerzbank/comdirect Kunden in Folge meiner Beschwerde storniert werden und im Verhältnis 1:8 zugeteilt wird wenn es gewünscht war.
Das würde dann auch der rechtsverbindlichen Zusicherung im Vergleichs mit den Anfächtungsklägern entsprechen.
Bleibt nur noch die doppelte Abrechnnung der Ordergebühren bei der comdirect, die in meinen Augen absolut nicht in Ordnung ist, zumal die VEM ein Musterzeichnungsformular mit Bezug und Überbezug in einer einer Einheit präsentiert hatte. Aus Bezug und Überbezug zwei Vorgänge zu machen war m.E. ein gelungener Versuch der Commerzbank / comdirect mehr Gebühren zu erheben als notwendig bzw von VEM empfohlen - warum nur einmal kassieren, wenns auch zweimal geht...
LG Arvid