Löschung
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 06.02.25 23:15 | ||||
Eröffnet am: | 30.01.25 17:19 | von: Karlchen_V | Anzahl Beiträge: | 8 |
Neuester Beitrag: | 06.02.25 23:15 | von: goldik | Leser gesamt: | 491 |
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Zeitpunkt: 02.02.25 22:02
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Viel schlimmer ist dabei, dass es keine Widerspruchsfunktion mehr gibt.
So wird der Zirkus immer auf Betriebstemperatur gehalten
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Der Vorrang des EU-Rechts.
In seinem Urteil bestätigte der Europäische Gerichtshof (jetzt Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)) den Vorrang des Rechts der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) (jetzt Europäische Union (EU)) vor dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten.
In diesem Urteil wird ein allgemeiner Grundsatz* des Gemeinschaftsrechts (jetzt EU-Recht) festgelegt: der Vorrang (auch als „Primat“ oder „Supremat“ bezeichnet) des EU-Rechts, der dessen Vorrang vor dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten garantiert.
Der Grundsatz des Vorrangs gewährleistet, dass das EU-Recht die Menschen in der gesamten EU einheitlich schützt.
https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/...ce-of-european-law.html
mfg.meht.
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Zeitpunkt: 03.02.25 18:00
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