Löschung
Seite 5 von 13 Neuester Beitrag: 22.08.08 12:25 | ||||
Eröffnet am: | 30.06.08 10:04 | von: Knappschaft. | Anzahl Beiträge: | 302 |
Neuester Beitrag: | 22.08.08 12:25 | von: Knappschaft. | Leser gesamt: | 31.671 |
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und plündert mal später-
alles zusammen ergibt das
Staatsschulden ?
Aber eines muss ich doch noch anmerken, das es doch etliche gibt die ihr Bargeld im Omaskopfkissen verstecken und auch ihr Bankkonto pünktlich zum Ersten komplett räumen. Manche wissen ganz genau was sie tun und wie sie ihr Hab und Gut vor diesem Staat verstecken können und das gilt auch für diese hier besagte Gruppe!
Haus und Eigentumwohnung läßt sich nunmal leider nicht so gut verbergen!
übrigens satyr - du redest hier einer scharfen umverteilung das wort - um es mal auf den punkt zu bringen: der haushaltsposten "soziales" unfasst mittlerweile 700 milliarden euro - das sind pro kopf und monat 730 euro ... wie weit willst du das spiel denn noch treiben? bis auch ich mich in die sonne lege, weil es sich einfach nicht mehr lohnt zu arbeiten?
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/...lleton/0004/index.html
rede mal mit ihnen !
Die Kosten für Kinderbeeteuung, Auto für die Arbeit, Mittagessen wo anders Essen,
sind so enorm das es für denen besser is zu Haus zu sitzten..
Manager die eh nicht wissen wohin mit der Kohle 50% rauf, Politiker nehmen mal locker einen Riesenschluck aus der Pulle usw. Wer das nicht von alleine erkennt lässt es sich auch nicht erklären, lieber kiiwii!
Oder ein Gewinnrekord nach dem anderen und Leute werden entlassen.
Oder, es werden Vermögen versenkt und die Allgemeinheit muss zusehen wie es aus der Welt geschafft wird.
Es gibt weitere unzählige Beispiele aber nur eine Lösung
Das Pack teeren und federn bis sie ausgerottet sind!!!!
Das kannste doch wirklich nicht dem allgemeinen Deppentum zumuten. Manno - die Deppen müssten ja anfangen zu denken. Überleg mal - wenn die das täten. Die würden ja vielleicht auf die Idee kommen, dass die angeblich revolutionären Erfindungen des Herrn Merz oder die des Herrn Kirchhoff eigentlich nur Vorschläge irgendwelcher Lobbyisten sind.
Essen (AFP) — Hartz-IV-Gelder können nicht rückwirkend beantragt werden. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem Urteil. Maßgeblich für den Zahlungsbeginn ist demnach der Tag, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Dabei darf sich dem Urteil zufolge der Antragsteller nicht darauf verlassen, dass ein per Post zugeschickter Antrag die Behörde auch erreicht. Vielmehr muss der Antragsteller im Streitfall nachweisen, dass der Antrag auch beim Adressaten angekommen ist - beispielsweise durch persönliche Abgabe beim zuständigen Sachbearbeiter.
Mit dem noch nicht rechtskräftigen Urteil wies das Gericht die Klage einer Frau ab, die bis Ende Januar 2006 Grundsicherungsleistungen bezogen hatte. Am 28. Februar 2006 beantragte die Klägerin, ihr die Gelder rückwirkend vom 1. Februar 2006 an weiter zu zahlen. Die zuständige Arbeitsgemeinschaft (ARGE) lehnte dies jedoch ab mit der Begründung, die Frau habe den Verlängerungsantrag 27 Tage zu spät gestellt. Statt dessen bewilligte die ARGE erneute Zahlungen erst ab Eingang des Antrags, also vom 28. Februar an. Damit handelte die Behörde rechtmäßig, entschied das Essener Gericht: Für Zeiten vor der Antragstellung stünden Arbeitssuchenden keine Leistungen der Grundsicherung zu.
Keinen Erfolg vor Gericht hatte die Klägerin auch mit ihrer Behauptung, sie habe einen ersten Verlängerungsantrag bereits im Dezember 2005 an die ARGE geschickt. Der Brief sei aber auf dem Postweg verloren gegangen. Dagegen befanden die Sozialrichter, der Antragsteller müsse "im Zweifel beweisen, dass sein Gesuch die Behörde auch tatsächlich erreicht hat".
http://afp.google.com/article/ALeqM5jlgW1UgYgcs8Ose_xmMIO7xwy_Mg
b.) Niederlegung der Urkunde durch einen Gerichtsvollzieher
c.) persönliches Erscheinen.
Gruss, der blaue Planet