Löschung
Eingangs des Threads berichtest du :
"bin selber gebürtiger Türke! ich finde das unverschämt, dass die türkische Justiz immer noch Marco festhält!
Trotz Entlastung: Marco bleibt weiter in der Knast-Hölle
Der 17-jährige Schüler Marco aus dem niedersächsischen Uelzen bleibt in türkischer Haft. Die Verhandlung gegen den Jugendlichen wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-jährigen Britin wurde am Mittwoch im Badeort Antalya auf den 6. September vertagt."
-das wir jeden hier in Europa frei lassen, ist uns allen bekannt nicht wahr Mr.Esram ???
-nichts gegen die türkische Justiz ok. was hast du schon für eine Ahnung , was dort abläuft???
*kopfschüttel*
Was mir tierisch gegen den Strich geht, ist die Länge, in welche dieser Prozess gedehnt wird. Das könnte mMn schneller gehen.
Wenn der Typ der Kleinen was angetann hat: Lasset seinen Arsch Kirmes erleben!
Wenn nciht: Tür auf und schönen Heimflug!
Also, liebe türkische Justiz: macht hinne!
p.s.: Die im Posting eventuell genannten user-nicks und die Zusammenhänge, in welchen sie genannt werden, basieren auf einer empirisch durchgeführten Vermutung. Sie stellen daher nicht den Tatbestand der Verunglimpfung her, obwohl es mit Sicherheit möglich wäre, bestimmte Rückschlüsse zwischen den usern und den vermuteten Verunglimpfungen, so es denn Verungimpfungen sein sollten, was noch nicht bewiesen ist, zu ziehen, die hier jedoch nicht gezogen werden und auch nicht angedeutet werden, da sonst....
...ach, leckt mich doch urheberrechtlich am Ars*h! Wenn ihr es löschen wollt, macht doch!
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VIVA ARIVA
MfG
Spitze
a) nach Freiwilligkeit - von ihm behauptet, von ihr bestritten - und
b) danach, ob er wegen ihres Alters einem Tatumstandsirrtum unterlegen ist, wie von ihm behauptet, also ob sie sich ihm gegenüber tatsächlich glaubwürdig als 15-jährige ausgegeben hat. Letzteres würde dazu führen, dass er straffrei bleibt, obgleich das objektive Tatbestandsmerkmal als erfüllt zu erachten ist. Das aber auch nur, wenn sich a) so abgespielt hätte, wie von ihm behauptet.
Die unterschiedlichen Variationsmöglichkeiten der Punkte a und b mag sich jeder selber ausmalen und durchdeklinieren. Die faktischen Indizien, wie Spermaspuren innerhalb der Vagina, sprechen in Punkt a) eher für ihre Version, grünes Bändchen am Handgelenk, das sie zum Alkoholkonsum berechtigte, in Punkt b) dafür, dass sie auch ihn zumindest vorher über ihr Alter angeflunkert haben könnte. Es versteht sich von selbst, dass in dieser eventuellen Kombination - also a) zu ihren Gunsten, b) zu seinen - selbst ein Irrtum über ihr Alter nicht dazu taugt, seinen Hintern zu retten, da das Alter eines Mißbrauchs-Opfers bei einer sexuellen Nötigung irrelevant wäre. Marco hat nur eine Chance straffrei aus der Sache rauszukommen: dann nämlich, wenn sich beide strittigen Punkte zu seinen Gunsten entscheiden. Dann läge, wie angedeutet, ein Tatumstandsirrtum betreffs ihres Alters bei einer einvernehmlichen sexuellen Handlung mit einem Kind vor. So bald sich auch nur einer der Punkte a oder b zu ihren Gunsten entscheidet, kommt er aus der Nummer nicht straffrei raus.
Das objektive Straftatbestandsmerkmal hingegen ist so oder so unstrittig erfüllt, unabhängig von den Versionen und Varianten.
seine Unschuld erwiesen werden sollte,
weil er dann ja schon ein halbes Jahr gesessen hat.
Durch die lange U-Haft wird das Ganze mehr und mehr zur Farce
gruß Maxp.
Das passiert in Deutschland sicher mehr als 100 mal im Jahr-
Nenn mir nur einen Fall-Das einer dafür 5 Monate in U-haft sitzt
oder in den Knast geht-
Alles andere steht Aussage gegen Aussage-
gesucht wegen Beihilfe beim Ehrenmord-
Sitzen die ein ? Nein!!!!!!!!!!!!!
Werden sie ausgeliefert? Nein !!!!!!!!!!
Soviel zum Rechtstaat Türkei-
http://www.microdomain.de/9796/
http://www.microdomain.de/9797/
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,501601,00.html
Und für alle "Schuldig-Sprecher": was ausser der Aussage von diesem britischen Flittc**n begründet eine DERART lange Untersuchungshaft ???
Sparmaspuren ??? Dass ich nicht lache !! 4 ( in Worten V I E R ) TOTE Spermien !!!! Meine Fresse, wenn DER sich ein paar Stunden vorher einen vonner Palme gewedelt hat und die beiden dann Petting gemacht haben, können bei der Schl**pe AUCH 4 tote Spermien gefunden werden !!! Ausserdem ist die Tussi noch Jungfrau ! Mann mann mann......
Marcos Anwalt
„Außer vier toten Spermien war da nichts“
Marco W. bleibt für weitere Wochen in türkischer U-Haft. Der Anwalt des Uelzener Schülers gab sich im Interview schockiert über die erneute Vertagung des Prozesses.
Von FOCUS-Online-Redakteur Florian Fest
lZwei türkische Gefängniswärter begleiten Marco W.
Marco W. aus Uelzen sitzt seit fast fünf Monaten in türkischer U-Haft. Ihm wird vorgeworfen, eine 13-jährige Britin nach einem Urlaubsflirt vergewaltigt zu haben. Um seine Freilassung kämpfen die Eltern des Jungen, deutsche Politiker und ein Team von Juristen. FOCUS Online sprach mit Jürgen Schmidt, einem der Anwälte des Schülers.
FOCUS Online: Statt der von Ihnen angestrebten schnellen Freilassung ergab der Verhandlungstag einen weiteren Aufschub. Warum wurde der Prozess gleich um mehrere Wochen vertagt?
Schmidt: Das ist mir unverständlich. Ein Albtraum, der nicht aufhört. So etwas leuchtet einem deutschen Juristen schon lange nicht mehr ein. Zwischen dem Vorwurf und der Dauer der Untersuchungshaft besteht kein hinnehmbares Verhältnis. Es wird von den türkischen Behörden auch nicht berücksichtigt, dass es sich bei Marco um einen Jugendlichen handelt. Heute war angeblich eine Formalie ausschlaggebend für die Vertagung. Dem Gericht fehlte irgendeine Übersetzung.
FOCUS Online: Und ein weiteres Gutachten wurde in Auftrag gegeben, das klären soll, was in jener Nacht im April zwischen Marco und Charlotte wirklich vor sich ging. Erwarten Sie sich davon eine Klärung?
Schmidt: Nein, wie soll eine Untersuchung heute noch etwas wiedergeben, was vor fünf Monaten passierte. Ein türkischer Gynäkologe hat das Mädchen unmittelbar nach der Nacht untersucht. Es ist alles gesagt: Charlotte wurde nicht vergewaltigt. Außer vier toten Spermien war da nichts.
FOCUS Online: Wie geht es Ihrem Mandanten?
Schmidt: Es geht ihm schlecht, wie mir seine Eltern und der türkische Anwalt in unserem Team berichten. Ich selbst habe keinen direkten Kontakt zu Marco. Eine Sondererlaubnis zu beantragen, wäre angesichts der angespannten Lage zu heikel. Der Junge sitzt nach wie vor in einer Sammelzelle mit rund 30 anderen Gefangenen. Seinen Eltern wird ein Mal im Monat ein längerer Besuch erlaubt, ansonsten können sie ihren Sohn nur ein Mal pro Woche zehn Minuten durch eine Glasscheibe sehen.
FOCUS Online: Das Team von Marcos Anwälten wurde verstärkt. Der neu hinzugestoßene Anwalt Matthias Waldraff beschuldigt vor allem die deutsche Politik wegen ihrer Einmischung. Teilen Sie diese Kritik?
Schmidt: Was ich in den letzten Wochen hier in der Türkei gelernt habe ist, dass in diesem Land jedes Wort aus dem Ausland auf die Goldwaage gelegt wird. Ich weiß nicht, wie der Wortlaut der Diplomaten und Politiker gegenüber der Türkei war und ob immer der richtige Ton getroffen wurde. Dass sich Politiker mit dem Fall Marco profilieren wollten, verurteile ich.
FOCUS Online: Welche Rolle spielen Charlottes Eltern in dem Fall?
Schmidt: Die haben sich in eine Situation gebracht, die sie nicht mehr bereinigen können. Das Mädchen muss doch in einer entsetzlichen Lage sein. Charlotte sah alles weniger dramatisch, nur die Mutter pochte auf strafrechtliche Folgen. Sie kann nun keinen Rückzieher mehr machen, um nicht ihr Gesicht zu verlieren.
FOCUS Online: Wie sieht Ihre weitere Strategie aus?
Schmidt: Erstmal müssen wir den Schock des heutigen Tages verdauen. Marcos Eltern habe ich vorhin kurz gesprochen, sie verkraften das kaum. Wenn das Ergebnis der Verhandlung gesackt ist, werden wir uns zusammensetzen und uns erneut beraten. Wir sind alle der Meinung, dass wir entschlossen weiterkämpfen müssen.
Q: http://www.focus.de/panorama/welt/marcos-anwalt_aid_131931.html
Immer schön locker durch die Hose atmen !!
Nach dem, was zu vernehmen ist, liegt darin aber nicht der primäre Grund für die neuerliche Vertagung - diese Prozedur ist m.W. bereits im Juli oder August angelaufen - sondern darin, dass das Gericht ein neues gerichtsmedizinisches Gutachten in Auftrag gegeben hat, um Widersprüche zu den bisherigen Einlassungen zu klären. Ohne es näher zu Wissen, wird es wohl wieder um die Spermaspuren gehen, resp. die Frage, ob es unter Umständen doch zu einer Penetration gekommen sein kann, ohne sichtbare Schäden am Jungfernhäutchen oder sonstiger Gewalteinwirkung. Man scheint offenbar doch noch mit dem Gedanken zu spielen, die Klage auf Vergewaltigung zu erweitern.
So denn das Mädchen bei ihrer ursprünglichen Aussage bleibt, gehe ich mittlerweile davon aus, dass Marco verurteilt wird, und zwar wohl wegen Vergewaltigung.