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Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 12.11.06 23:33 | ||||
Eröffnet am: | 11.11.06 18:48 | von: Bobby333 | Anzahl Beiträge: | 11 |
Neuester Beitrag: | 12.11.06 23:33 | von: Scontovaluta | Leser gesamt: | 3.466 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 2 | |
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Moderation
Zeitpunkt: 10.05.12 12:16
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Kommentar: Erotischer Inhalt
Zeitpunkt: 10.05.12 12:16
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Wenn Du auf dem nächsten ARIVA-Treffen in Pumps angestöckelt kommst, darfst Du Dich als mein Gast betrachten. Denn ich bin strikt dagegen, dass man hierzulande für Bildung seine ganzen Körper verkaufen muss. Jawohl!
Heißer Steuertipp in Australien: Vibratoren und G-Strings absetzbar
Sydney (dpa) - Es dürfte der heißeste Steuertipp Australiens sein: Wer "Down Under" in der Sexindustrie beschäftigt ist, kann G-String- Tangas und andere Reizwäsche als Arbeitskleidung absetzen.
Gleitmittel, Kondome, Vibratoren - sofern sie dem Einkommenserwerb dienen - dürfen ebenfalls geltend gemacht werden, heißt es in einem Merkblatt der Steuerbehörden, aus dem die australische Nachrichtenagentur AAP zitierte.
Bei Besuchen im Fitness-Studio, um den Körper in Schuss zu halten, hört den Angaben zufolge die Toleranz des Staats jedoch auf, wie auch bei Ausgaben für Make-up und Frisuren, sofern sie nicht für Bühnenauftritte nötig sind. Dagegen verschließen sich Australiens Steuerbehörden auch beim ältesten Gewerbe der Welt nicht dem allgemeinen Trend zur Heimarbeit: Wer für seine Kundschaft zu Hause ein Séparée eingerichtet hat, kann die Kosten einreichen.
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