Lebenslang für Schwestermord
Manmanman... wobei... ich glaube, ich wurde erleuchtet! Klebstoff schnüffeln macht die BIrne eindeutig matsche. Ich hör sofort auf damit!
Moderation
Zeitpunkt: 16.02.09 22:58
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Kommentar: beleidigend
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Staatsanwalt erhält nach Urteil Todesdrohung
Erschienen am 16. Februar 2009
http://nachrichten.t-online.de/c/17/68/48/14/17689930.html
Nach dem Urteil im sogenannten "Ehrenmord"-Prozess - lebenslang für den Täter - hat der Hamburger Staatsanwalt eine anonyme Todesdrohung erhalten. Ein elektronisches Schreiben sei am Freitag - dem Tag der Urteilsverkündung - bei der "Hamburger Morgenpost" eingegangen, bestätigte die Polizei entsprechende Berichte.
"Wir haben es geprüft, bewertet und unsere Rückschlüsse daraus gezogen. Zu Schutzmaßnahmen als solches werde ich aber keine Angaben machen", sagte ein Sprecher. Auch die Staatsanwaltschaft wollte keine Einzelheiten nennen. "Wir stehen in Kontakt mit dem Landeskriminalamt, werden aber zu Bedrohungs- und Schutzdetails nichts sagen", betonte Behördensprecher Wilhelm Möllers.
Anklage prüft Anzeige
Für den 24-Jährigen könnte dieser Abgang ein juristisches Nachspiel haben: Die Staatsanwaltschaft will bis Ende der Woche prüfen, ob sie Strafanzeige wegen Beleidigung stellt. "Grundsätzlich darf ein Angeklagter Emotionen zeigen - gerade wenn er ein lebenslanges Urteil bekommen hat. Aber Angriffe in dieser Massivität haben wir nicht erwartet und so auch noch nicht erlebt", sagte Möllers. "Das trifft uns schon - vor allem, weil wir den Eindruck haben, dass es mehr um allgemeine Angriffe gegen Justiz und Staatsanwaltschaft ging."
Die Strafprozessordnung stellt unter Ph. 160 Abs. 2 fest: "Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, * * * sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln * * * . . ."