Lappen weg??


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Neuester Beitrag: 21.07.05 15:14
Eröffnet am:21.07.05 13:42von: FFM1_TheC.Anzahl Beiträge:14
Neuester Beitrag:21.07.05 15:14von: EgozentrikerLeser gesamt:2.805
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392 Postings, 7828 Tage FFM1_TheCrowLappen weg??

 
  
    #1
1
21.07.05 13:42
Hallo Leute,
bauche mal Rat von erfahrenen Bleifussfahrern. Mitte Juni hats mich erwischt. 93km/h bei erlaubten 60km/h bei Goslar ausserorts.
Kostet wohl normalerweise 75 Euro + 3 Punkte, was noch zu verkraften waere, da das aber schon das zweite mal dieses Jahr war, ist wohl der Lappen fuer mind. 1 Monat weg.
Waere ja alles noch nicht so schlimm. Da ich momentan beruflich fuer laengere Zeit im Ausland verweile, sollen die die Pappe ruhig einziehen. Ich befuerchte aber weitere unabsehbare Verfahrenskosten. Wer kennt sich aus?
Auf dem Foto bin ich uebrigens nicht zu erkennen, das Kennzeichen ist deutlich. Was passiert eigentlich, wenn ich mich nicht aussere (Anhoehrungsbogen) oder abstreite, gefahren zu sein?

Gruss aus Brasilien
RD  

61594 Postings, 7704 Tage lassmichreinAuf dem Photo bist Du nicht zu erkennen ??

 
  
    #2
1
21.07.05 13:43
Sorry - aber was gibt´s da jetzt noch zu fragen ???


...be lmr and smile

 

 

 

 

 

 

 

(Immer noch Alizee - aber auf allgemeinen Wunsch jetzt nimmer klein, sondern mittelgroß!!!)

 

13393 Postings, 7663 Tage danjelshakewenn ein familienmitgleid 1. grades

 
  
    #3
21.07.05 13:47
gefahren ist, musste ja keine aussage machen...

würd mir da keine allzugroßen sorgen machen.

schiebs auf den hund *g*

mfg ds  

61594 Postings, 7704 Tage lassmichreinAnhörungsbogen würde ich nicht ignorieren.

 
  
    #4
21.07.05 13:47
Abstreiten (bist ja nicht zu erkennen) - wer zu diesem Zeitpunkt gefahren sein könnte weisst Du natürlich nicht mehr (Erinnerungslücken haben selbst unsere Politiker) und im dummsten Fall musst Du ´ne Weile ein Fahrtenbuch führen.



Thread Ende.


...be lmr and smile

 

 

 

 

 

 

 

(Immer noch Alizee - aber auf allgemeinen Wunsch jetzt nimmer klein, sondern mittelgroß!!!)

 

9950 Postings, 8403 Tage Willi1Sach Du bist nicht gefahren,

 
  
    #5
21.07.05 13:48
sagst aber nicht wer gefahren ist.
Dann kommt es zu ner Verhandlung, dort sagst Du das Du Familienmitglieder nicht preisgeben musst und verjährt.
Fahrtenbuch entfällt, weil Dir bekannt ist, wer gefahren is.

So war´s früher einmal, aktuell??

Willi  

9950 Postings, 8403 Tage Willi1Na also, siehe Herr Telekom

 
  
    #6
21.07.05 13:49

335 Postings, 7666 Tage schnabeltasseFahrtenbuch muß man frühestens ...

 
  
    #7
21.07.05 13:52
... ab dem zweiten derartigen Zwischenfall führen, beim ersten Mal passiert da nichts.  

6836 Postings, 8991 Tage EgozentrikerNicht zu erkennen?

 
  
    #8
21.07.05 13:57
Bist du Rechtsschutz versichert?
Wenn ja, dann übergib das Ganze umgehend an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Der weiß am besten, wie in deinem speziellen Fall zu verfahren ist und mit viel Glück wird das Ganze eingestellt falls das Originalfoto wirklich so schlecht ist.  

12570 Postings, 7653 Tage EichiWenn du gefahren bist,

 
  
    #9
1
21.07.05 14:04
nix machen. Alles geht seinen ordentlichen Weg. Denn, wenn du dich nicht äußerst, geht man davon aus, du gibst das Vergehen zu!  

392 Postings, 7828 Tage FFM1_TheCrowDanke erstmal

 
  
    #10
1
21.07.05 14:10
Ego, ich hab natuerlich nur die Kopie des Fotos auf dem Anhoerungsbogen. Darauf ist der Fahrer nur schemenhaft zu erkennen.
Wenn es zu einem Verfahren kommt, wie Wlli sagt, dann kann es doch im Extremfall recht teuer werden, oder?  

6836 Postings, 8991 Tage EgozentrikerFFM

 
  
    #11
21.07.05 14:19
Lass dir zu allererst mal nen Abzug vom Original kommen.
Jede Wette, dass du da gut zu erkennen bist. Einem Sachverständigen reichen übrigens schon Teile des Gesichts (Ohren, Nase) um dich zu identifizieren.
Wenn die Umstände der Messung keine Zweifel aufkommen lassen, dass es sich theoretisch um eine Fehlmessung handeln könnte, dann hast du eh keine Chance. Das kann allerdings nur ein Anwalt der Akteneinsicht hat beurteilen.
Was die Kosten angeht, so kann ich dir dazu nichts sagen. Auch in dem Punkt könntest du dich ja mal unverbindlich bei einem Anwalt erkundigen.  

1188 Postings, 9139 Tage vanessaxIst es in solch einem Fall jetzt

 
  
    #12
21.07.05 14:23
besser den Anhörungsbogen auszufüllen oder nicht? Bin auch mit 31 zu schnell geblitzt worden, war allerdings das erste Mal in meiner Kariere. Lappen ist also nicht in Gefahr. Soll ich den Bogen jetzt ausfüllen und die Sache beschleunigen oder abwarten ? Über die Qualität des Fotos weiss ich nichts !

vani  

3051 Postings, 9133 Tage ruhrpott1.mal

 
  
    #13
21.07.05 14:27
Das Originalfoto anfordern.
Hat ein Arbeitskolege auch gemacht.
War lustig, als die Bullizei auf der Arbeit aufkreuzte.

Ausgedacht ist oft viel schöner als die Wahrheit.
Deshalb verkauft sich die BLÖD-Zeitung wie Sau.
Vorteil: Das Denken wird einem abgenommen.
Nachteil: Das Denken wird einem abgenommen.

Viele Grüße

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aus dem Ruhrpott

 

6836 Postings, 8991 Tage Egozentrikervani

 
  
    #14
21.07.05 15:14
Wie ruhrpott schon sagt. Ruf da an und lass dir das Bild schicken. Begründen musst du das nicht. Wenn du den Anhörungsbogen umdrehst, dann wirst Du übrigens folgenden Spruch finden:

"Sofern Sie sich nicht zu der Beschuldigung äußern, kann ohne weitere Anhörung zur Sache ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen werden. Es können aber noch weitere Ermittlungen durchgeführt werden."

Das dürfte deine Frage beantworten.  

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