Lambda TD Software new vs Rok Global an der GXG
Seite 44 von 79 Neuester Beitrag: 25.04.21 01:41 | ||||
Eröffnet am: | 15.02.13 09:26 | von: RS820 | Anzahl Beiträge: | 2.974 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 01:41 | von: Klaudiabtvna | Leser gesamt: | 272.264 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 318 | |
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... der DAX sein. Auch Nebenwerte können interessant sein.
Was man halt vermeiden sollte, ist es, Aktienbriefen die Aktien abzukaufen, die sie sich ein paar Tage vorher für kleines Geld gekauft haben ("SCHAUT! DER KURS STEIGT!"), oder für deren Werbung sie Kohle kassiert haben. Sowas geht nämlich grundsätzlich in die Hose ;)
Lasst einfach den Handel zu, der Rest erledigt sich von selbst. Nur auf Verdacht den Handel einzustellen ist Kontraproduktiv.
"Die Bußgeldobergrenze für unerlaubte Werbeanrufe soll von 50.000 auf bis zu 300.000 Euro angehoben werden. "
http://nachrichten.finanztreff.de/...ektion=uebersicht&id=8923123
indem ein zweigleisiges Sanktionssystem eingeführt
wurde. Die Vorschrift wurde vom Gefährdungs- zum
Erfolgsdelikt, das heißt eine Manipulationshandlung
ist seitdem nur dann strafbar, wenn sie zum Erfolg,
also einer tatsächlichen Kurseinwirkung führt. Versuchte
Manipulationen können seither von der BaFin
mit Bußgeldern von bis zu 1 Mio. Euro1 geahndet
werden.
Seitdem ist bundesweit gewährleistet, dass alle auftretenden
Verdachtsmomente einheitlich untersucht
werden. Die Reichweite der zuvor auf diesem Gebiet
tätigen Börsenaufsichtsbehörden der Länder war auf
das jeweilige Bundesland beschränkt, in Ländern
ohne Börse und demzufolge ohne eigene Börsenaufsicht
lief § 88 Börsengesetz weitgehend ins Leere.
Dies betraf vor allem Sachverhalte, die keinen
unmittelbaren Bezug zur Börse hatten, bei denen
also die Tathandlung nicht unmittelbar an der Börse
erfolgte. Beispiele hierfür sind kurstreibende Äußerungen
in Internet-Chatforen oder die falsche Darstellung
von Umständen in Unternehmensveröffentlichungen,
die für die Bewertung erhebliche
Bedeutung haben."
Quelle BAFin
Geht alles nicht mehr. Da sieht man wieder wie unseriös diese Firma sind die Lambda z.b.
Telefonisch empfohlen hat. Muß für jeden Alarmstufe 1 läuten wenn wieder eine
Telefonische Empfehlung kommt. Finger weg von solchen Aktien.
bis die BaFin etc. da ihre Nachforschungen beendet hat. Ob dann das Geld der Investoren (also wir) zurück gezahlt werden muss, ob das automatisch geht, oder wie auch immer, steht in den Sternen, wenn überhaupt. Bei Glückspielen muss man eben mit Verlust rechnen, bei mutwilliger Irreführung hat man aber Chancen auf evtl. Entschädigung. Glaube, man muss sich nun aber trotzdem an diese Depotleiche gewöhnen.
Gut das wir aber alle noch am Leben sind und sonst keine Problem haben . Gibt ja noch genügend andere Aktien wo man sich verzocken kann.
... kann man auch einfach mal erwachsen werden und einsehen, dass man den schnellen Zock, bei dem man für kleines Geld reich wird, wohl nie persönlich erleben wird.
Das hätte so manchem hier drin wohl schon ne Menge Kohle erspart, die er sinnvoller hätte einsetzen können.
LAS VEGAS (NV), 13. März 2013. Der Handel der Aktien der Lambda TD Software, Inc.,
die an der Berliner Börse zweitgelistet sind (ISIN: US51327T2042, WKN: A1JPCA),
wurden am 11. März 2013 durch die Börse Berlin vorübergehend ausgesetzt, da die
Börse Berlin der Ansicht ist, dass ein ordnungsgemäßer Handel der Aktien der
Gesellschaft auf diesem Markt zurzeit nicht gewährleistet sei. Dieser Maßnahme ging
eine Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor
Kaufempfehlungen für Aktien der Lambda TD Software, Inc. voraus. Die Aussetzung des
Handels erfolgte ohne Rücksprache mit der Gesellschaft oder ihren Beratern.
Die Aktien der Gesellschaft werden weiterhin am Standort ihrer Erstnotierung,
dem GXG Main Quote in London, gehandelt.
Die Lambda TD Software, Inc. widerspricht jeglichen Manipulationsvorwürfen
seitens der Gesellschaft sowie Andeutungen, dass die Gesellschaft "Cold Calling" oder
"Telemarketing" ihrer Aktien zugestimmt habe.
Die Gesellschaft kooperiert aktiv mit den prüfenden Behörden, um diese
Angelegenheit aufzuklären und hat Dr. Jörn-Christian Schulze, Partner für
Kapitalmarktrecht bei ARQIS, mit der Beratung und Vertretung beauftragt. Die
Gesellschaft geht davon aus, dass diese Angelegenheit in Kürze geklärt wird.
Information bezüglich der Zweitnotierung an der Berliner Börse
2 | P a g e
Die Geschäftsführung der Gesellschaft möchte ausdrücklich betonen, dass die
Aussetzung des Handels an der Berliner Börse keinen Einfluss auf das Geschäft der
Gesellschaft hat, das sich planungsgemäß weiterentwickelt.
.... da ist ja schon der Erste mit Kursziel 0,12 cent ;-) - ja so ist es halt ............,also nix wie den Kurs wieder "runterprügeln"
Schönen Abend allen..