Kürzung der Pendlerpauschale
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die weitgehende Abschaffung der Pendlerpauschale verstößt
gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
entschieden. Nach einem Urteil vom Dienstag verletzt die seit Anfang 2007
geltende Regelung den Grundsatz der Gleichbehandlung. Danach konnten Fahrtkosten
zum Arbeitsplatz erst ab dem 21. Kilometer mit 30 Cent pro Kilometer von der
Steuer abgesetzt werden.
Nach dem Urteil gilt vorläufig wieder die alte Pauschale. Damit können Pendler
wieder ab dem ersten Kilometer der Strecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz 30
Cent pro Kilometer steuerlich absetzen. Millionen von Pendlern können nach dem
Karlsruher Spruch mit Nachzahlungen rechnen. Mit dem Wegfall der Neuregelung
wird die frühere Pauschale rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt. Das
gilt zunächst aber nur vorläufig: Theoretisch könnte der Gesetzgeber nun eine
geänderte Entfernungspauschale einführen, die ebenfalls rückwirkend zum 1.
Januar 2007 in Kraft gesetzt würde.
Nach den Worten der Verfassungsrichter hat der Gesetzgeber im Steuerrecht zwar
einen großen Gestaltungsspielraum. Der Neuregelung fehle jedoch eine
hinreichende sachliche Begründung. Das erklärte Ziel, mit Hilfe der jährlichen
Einsparungen von 2,5 Milliarden Euro den Haushalt zu konsolidieren, reiche
allein nicht aus. 'Allerdings möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich darauf
hinweisen, dass der Gesetzgeber aufgrund der vorliegenden Entscheidung nicht
verpflichtet ist, die Pendlerpauschale in ihrer alten Reform wieder
einzuführen', sagte Vizepräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung.
Bei einer Neuregelung müssten die Vorgaben des Urteils beachtet werden./wj/DP/zb
http://news.onvista.de/...E_RANGE=today&NEWS_LANG=de&ID_NEWS=91434039
Wünsche dürfen geäußert werden !
....Bundesregierung beschließt in einer Sondersitzung die Pendlerpauschale auf 10 ct Rückwirkend für jeden KM festzulegen.... so oder ähnlich wird es kommen ..... einige dürfen noch was blechen ?!
??????
Falls der Hosenanzug versucht (der Aufschwung kommt bei den Leuten an...) das Rad zurückzudrehen, wird das BVG erneut beschäftigt .
Wir sehen in diesem Urteil eine positive Stütze zur Konjunkturbelebung in der Bundesrtepublik Deutschland und können dem Bundesverfassungsgericht für seine Weitsicht nur dankbar sein!
Auf diese Regierungserklärung warte ich jetzt ( grins über beide Backen ).
anders aus.
Meist bleibt es bei der 1% Versteuerung und einer Einsatzwechseltätigkeit.
Diesen Gestaltungsspielraum hat ein Angestellter nicht. Er bezahlt auch seine
Leasing- Bzw. Finanzierungraten aus versteuertem Geld
Das würde dann aber auch bedeuten, dass die übrigen Kilometerangaben ebenfalls rückwirkend durch den Steuerzahler an das Finanzamt abgeführt werden müssten .. nö, das kriegen die nie im Leben durch Bundestag und Bundesrat! Da gehe ich jede Wette ein!
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/17/7/00627.pdf
Gruß,
T.
Also wenn im April die Kohlen noch nicht aufm Konto sind, geh ich ins FA und sag: "Der Bond007 hat aber gesagt...!!"
;))
Denk auch, das auch aufgrund der aktuellen Situation die 30Ct bleiben, aber wissen tut man es wie gesagt nie...
ne
die Pauschale wird gestrichen - warscheinlich erst nach der Wahl - ......
Schon bis März 2009 sollen die rund 20 Millionen Pendler in Deutschland die gekürzte Entfernungspauschale für das Steuerjahr 2007 vom Staat zurückbekommen, kündigte Steinbrück nach vorheriger Absprache mit den Ländern an. Er versicherte außerdem: "Wir werden uns das Geld nicht an anderer Stelle zurückholen. Das verträgt die derzeitige Konjunkturlage nicht." Dies sei mit Bundeskanzlerin Merkel abgestimmt.
Quelle: Spiegel-Online
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,595389,00.html
So geht's los:
"Merkel wertet Pendlerpauschale-Urteil als Konjunkturprogramm
So verkauft man Niederlagen: Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss die Bundesregierung Millionen Pendlern Steuern erstatten. Kanzlerin Merkel deutet den Richterspruch deshalb zum Konjunkturprogramm um. Doch Experten sind skeptisch."