Kredite: Bearbeitungsgebühren


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Neuester Beitrag: 13.05.14 18:34
Eröffnet am:13.05.14 17:32von: uno1962Anzahl Beiträge:9
Neuester Beitrag:13.05.14 18:34von: sabaLeser gesamt:3.100
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623 Postings, 7317 Tage uno1962Kredite: Bearbeitungsgebühren

 
  
    #1
1
13.05.14 17:32
http://www.berlin.de/special/finanzen-und-recht/...itungsgebuehr.html
Kann man jetzt eigentlich zur Bank gehen und sein Geld zurückfordern.
Oder gehts nur über den Anwalt.
Und wieviele Jahre rückwirkend?Einige sprechen von 10 Jahren.

5532 Postings, 4389 Tage newage7Haben die Leute überhaupt noch Geld für einen

 
  
    #2
2
13.05.14 17:40
Anwalt? Oder brauchen sie dafür wieder einen neuen Kredit?  

24273 Postings, 9084 Tage 007BondDie Entscheidung war doch klar?

 
  
    #3
4
13.05.14 17:47
Was sollen denn auch Gebühren für einen Kredit, wenn die Bank sowieso die Zinsen kassiert. Es liegt also im Interesse der Bank, den Vorgang auch zu bearbeiten. Also eine durchaus richtige Entscheidung!

Wäre ja witzig, wenn ich vergleichsweise meinen Kunden für die Bearbeitung ihrer Bestellungen auch noch einen Bearbeitungsgebühr auf's Auge drücken würde ... die wäre ich darüber hinaus dann wohl auch ziemlich schnell los (die Kunden) ...  

5532 Postings, 4389 Tage newage7#3 007Bond Stimmt!

 
  
    #4
13.05.14 17:55
Abzocker sehen das lieber anders. Aber Leute die mit Krediten leben wollen, sehen so eine Abzocke im Allgemeinen wahrscheinlich weniger kritisch.  

12570 Postings, 7655 Tage EichiGrundsatzurteile sind kein Gesetz

 
  
    #5
1
13.05.14 17:58
Das bedeutet, das sich Banken und Unternehmen erst einmal weigern.

Dgl. gilt für Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Selbst dagegen weigern sich staatliche Behörden inclusive der Justiz.

36845 Postings, 7739 Tage TaliskerEs bestätigt sich das alte Motto:

 
  
    #6
3
13.05.14 18:17
Banken sind Schweine. Sie wollen nur dein Bestes. Dein Geld.

"Für ein Online-Verbraucherdarlehen in Höhe von 40 000 Euro hatte die Postbank ein Bearbeitungsentgelt von 1200 Euro verlangt. Die Bank hatte auf die Gebühr in allgemeiner Form auf ihrer Internetseite hingewiesen, den Betrag von 1200 Euro als dreiprozentigen Anteil des Nettokreditbetrags errechnet und ihn als Bestandteil des Gesamtkreditvolumens in Höhe von 49.129,71 Euro gleich einbehalten."
http://www.fr-online.de/wirtschaft/...sentgelt-,1472780,27113150.html

58425 Postings, 5134 Tage boersalinoAns Eingemachte geht es demnächst bei KLV

 
  
    #7
2
13.05.14 18:23

5252 Postings, 5277 Tage saba#1 schau mal hier

 
  
    #8
13.05.14 18:31
http://www.vz-nrw.de/bearbeitungsentgelte

da steht eigentlich alles wesentliche drin. Selbst einen Musterbrief findest du.

Da brauchst du keinen Anwalt. Verjährungsfrist ist normalerweise 3 Jahre. 10 Jahre sind fraglich,aber in diesem Fall evtl. möglich.    

5252 Postings, 5277 Tage saba#8 BGH hat nun endgültig entschieden:

 
  
    #9
13.05.14 18:34

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