EUROGAS ist gestartet
Hat dafür jemand eine ernsthafte Erklärung gefunden ?
Monty
Mit Abschluss der Aktion wird jeder EuroGas Inc.-Aktionär dann die gleiche Anzahl an EuroGas Inc.-Aktien wie auch an EuroGas AG-Aktien besitzen.
Bevor Sie uns Ihre Zertifikate zusenden oder weitere Fragen hierzu an uns richten, wollen Sie bitte abwarten, bis wir Sie über die genauen zeitlichen Abläufe informieren.
http://www.eurogas-ag.com/118-0-Aktien-Handel.html
Trotzdem weiterhin Klageverfolgung gegen den ehemaligen Mitarbeitergeheimnisverräter und gegen VSK seitens Eugs.
Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens, des Bezirksgerichts Kosice, war doch die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Konzessionsentzuges durch das Bergbauamt und die Vergabe der Konzession, nach Ausschreibung, an die "eine Frau Firma" bzw. später VSK Mining. Der Konzessionsentzug wurde u. a. mit der Nichteinhaltung von Fristen (die gegenständliche Frist wäre laut Meinung des Bezirksgerichts am 1.1.2005 abgelaufen) begründet.
D i e s e s Urteil hob das Oberste Gericht der Slowakischen Republik letztinstanzlich auf!
D.h, dass auch der Konzessionsentzug durch das Bergbaumt hinfällig ist!
Für die Rückgabe sind die Verwaltungsorgane zuständig!
Was immer dabei auch rauskommen wird, es geht natürlich nicht, dass dies so unglaublich lange dauert.
Weiss man denn ob sich bei diesen Ämter etwas tut?
Für mich heißt das #Konzessionsrückgabe#
Das oberste Gericht hebt ein Urteil auf und gibt es zur Beurteilung unter Einbezugnahme des Entscheids und Ergänzugen der Beweislage wieder an die zuständige Instanz zurück.
Das heisst für mich, die Angelegenheit muss von der angewiesenen Instanz neu beurteilt werden.
Für dich heisst das automatisch "konzessionsrückgabe".
Für mich bleibt hier Spielraum für alle Beteiligten.
( Feld 1 ) und die Verwaltungsbehörde das Urteil umzusetzen hat.
( siehe Urteil ) und weil es Unrecht war bleibt die Konzession bei Eugs. Jetzt kann die Bergbaubehörde versuchen Eugs die Konzession wieder zu entziehen und muss sich dabei an die Gesetze halten ( Beweise bringen, die für einen Entzug ausreichen und dabei müssen alle bekannten Umstände berücksichtigt werden, z.B, dass die Behörde nur 4 Wochen vor Entzug keinerlei Beanstandungen im Protokoll festhielt ).
Beste Dank fuer die Antworten
Möchte auch keinesfalls widersprechen
.
Was mir nicht so ganz einleuchtet.
Wenn die Sache doch eigentlich so "klar" ist, warum ist denn noch nichts gegangen?
Grüße
Ich weiss nicht wie die Bergbaubehörde den Entzug begründen will resp. kann oder eben nicht. Ich könnte mir aber vorstellen, dass sie dies versuchen werden.
Das Urteil wurde aufgehoben und muss meiner Meinung nach von der zuständigen Instanz neu verhandelt werden. Solange wird meiner Meinung nach niemand in dieser Mine buddeln.
Es ist für Rozmin zu hoffen, dass dieses erneute Urteil in ihrem Sinne lauten wird. Bis dahin bleibt leider nur eines was bei Eurogas zur langjährigen Geschäftsstrategie gehört:
Abwarten...
Leider ist es eben auch so, dass Recht haben und Recht bekommen zweierlei sind.
Und ich denke, dass auch VSK hier mitspielen will.
Dass soll natürlich alles nicht rechtfertigen, dass es so lange dauert.
Der wirtschaftliche Vorteil für EUGS wäre so groß, dass man einer solchen oder vergleichbaren Lösung "großzügig" zustimmen könnte.
Die wirtschaftliche Wirkung ginge ja auch erheblich über die Mine hinaus, da damit weitere Projekte "in Fluß kommen".
Von daher lieber .... (und nun käme etwas von Taube und fettem Spatz) .
Die Geschichte kennt darüber durchaus Beispiele, wo Nachgeben (oder sogar das augnblickliche Verlieren)
den Sieg brachte.
@Kurtxx - Wenn die Sache doch eigentlich so "klar" ist, warum ist denn noch nichts gegangen?
Da das Oberste Gericht den nicht rechtmäßigen Entzug der Konzession festgestellt hat, wäre logischerweise, der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen, d. h. die Rückgabe der Abbaukonzession an Rozmin durch das Bergbauamt (Verwaltungsakt!)
Man rechnet vielleicht noch mit der Minimalchance, weitgehend ungeschoren aus der Sache rauszukommen – evtl., dass E-Gas „verhungert“
@IM Jack – Von welcher zuständigen Instanz soll denn neu verhandelt werden? Die Ausschreibung hätte es nie gegeben, wäre die Konzession, wie vom Obersten Gericht letztinstanzlich festgestellt, nicht zu Unrecht entzogen worden.
Natürlich ist das Finanzministerium über die 1, 7 Mrd-Klage nicht erbaut! Die Dimension
dieser „Angelegenheit“ dürfte jedem klarer werden, wenn er den Betrag um den es geht, in Relation BIP SlOV/BIP BRD setzt/hochrechnet.
Da werden sowohl Opposition als auch die Medien etc. am Ball bleiben! Allein schon deshalb wird sich „die Sache“ nicht über Jahre hinziehen, meine ich. Und es werden mMn. noch einige Köpfe rollen!
Meine Meinung zu "Talk".
Schönens Rest WE
Unterhaltsam ? Ja, sicher, vielleicht hätte ich besser geschrieben - „Horch was kommt von Westen rein“. Bad news! Für wen? Das wird sich zeigen, aber einige werden ent- täuscht sein. Doch ich möchte nicht vorgreifen…., - das würde sicher, wie die Erfah- rung zeigt, für mehr „Unterhaltung“ sorgen.
Wie heißt es so schön „Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist……….? Und der Spiegel antwortete: „Geh´ mal zur Seite, ich seh´nix!" Es soll ja auch vorkommen, dass man den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht!
Schöne Woche