Klage türkischer Verbände
Wem es ähnlich geht, sollte auch ein Zeichen setzen und sein Unverständnis über diese Entscheidung der Verantwortlichen Fr. Lehmann unter 030-20355206 mitteilen.
schwarz und weiss.
Mir gehts einfach um diese unerträgliche Diskussion über
deutsche Gesetze und was die Türken, die hier leben, davon halten.
Wenn ein von Deutschland angeregter Migrationsgipfel von den
türkischen Teilnehmern gesprengt wird, weil unsere Bundeskanzlerin
erstmal die Gestze so ändern lassen soll wie es die türkischen
Verbände gerne hätten, dann ist das eine Verweigerungshaltung, die
durch nichts zu rechtfertigen ist. Die türkischen Verbände fordern
etwas, das unsere Bundeskanzlerin eh nicht erfüllen kann.
Mit dieser Aktion haben sie sich den Ruf unangemessener Verhandlungs-
partner zu Recht erworben.
Jetzt liegt der nächste Schritt bei den Türken,
und das kann nur ein Schritt zurück sein.
An diesem Punkt hinkt der Vergleich, da es einfach unterschiedliche (bzw. in der Türkei recht unterentwickelte) Sozialsysteme gibt. Wenn du in die zentralafrikanische Republik gehst, kriegst du auch keine staatliche Unterstützung. Das ist halt der Unterschied von Drittwelt- bzw. Schwellenländern zu einem sehr weit entwickelten mitteleuropäischen Industriestaat. Deshalb leben wir ja auch besser hier.
Die Behauptung etwa von United, 97% der Türken seien kriminell oder Sozialschmarotzer oder nur gekommen, um hier abzusahnen, ist schlicht rassistisch. Die große Mehrheit derer, die heute hier leben, wurden selbst (bzw. ihre Eltern) in den 60er- und 70er-Jahren hierhergeholt, um hier für uns billige und unqualifizierte Jobs zu erledigen. Man hat sie geradezu hergelockt. Man kann heute darüber diskutieren, ob das klug und richtig war. Aber man kann es nicht mehr ohne weiteres rückgängig machen.
Deshalb sind solche Vergleiche sowieso nicht besonders ergiebig.
Trotzdem gilt: Die Zuwanderungsbestimmungen sind heute im Prinzip in Deztschland ausgesprochen restriktiv geregelt.
Das Problem ist eines, das uns die Zuwanderung vor Jahren beschert hat.
Gruß Miles
Die Türken bringen uns gerade bei, was unsere grundlegenden Gesetze und Werte so alles beinhalten. Die wenigsten Deutschen scheinen nämlich einen Plan davon zu haben.
Kurz und bündig: eine solche Gesetzesregelung wäre ein glasklarer Verstoß nicht nur gegen das Grundgesetz sondern daneben auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, wie auch gegen diejenige der Vereinten Nationen.
Hans darf seine Ehefrau aus dem Ausland wählen, ohne dass er nachweisen muss, genug zu verdienen. Ahmed darf es nicht",
Schau, die Sache ist eigentlich ganz einfach. Nach Art. 6 GG, Abs. 1 hat jeder im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik lebende Mensch gegenüber diesem Staat einen Anspruch darauf, dass die Integrität seiner Ehe und Familie besonderen Schutz erfahren. Ein Äquivalent gibt es auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Wir reden hier von einem Grundrecht, dessen Träger das jeweilige Individuum ist. Diesen Schutz hat der Staat zu gewähren. Ohne wenn und aber. Will heißen, wäre ich nicht verheiratet und kein deutscher Staatsangehöriger, sondern türkischer Staatsbürger bspw. mit einer Aufenthaltsberechtigung in Deutschland und würde mich in Istanbul in eine Türkin verlieben und heiraten: der deutsche Staat könnte mir mein Grundrecht auf ein eheliches Leben mit diesem Menschen in seinem Hoheitsbereich nicht streitig machen oder an irgendwelche Bedingungen, wie etwa ihre Sprachfertigkeiten knüpfen, ohne mein vorzitiertes Grundrecht zu verletzen. Dabei interessiert es mich dann auch nur bedingt bis gar nicht, ob über diesen Weg nun zehn, zehntausend oder gar 500 Tausend Türken und Türkinnen alljährlich nach Deutschland kommen. Es wäre mein höchstpersönliches und individuelles Grundrecht, das verletzt würde.
Zudem wäre ein solches Gesetz in seiner Wirkung auch noch diskriminierend, um nicht zu sagen rassistisch, da es eine Einschränkung dieses Grundrechtes allein aufgrund meiner Staatsangehörigkeit bedeutete.
Um ehrlich zu sein, ist mir auch nicht ganz klar, wer dieses Gesetz geschrieben hat. Denn die Frage der Familienzusammenführung wurde bereits in der Vergangenheit in zahlreichen von türkischen Staatsangehörigen angestrengten Prozessen vor dem EuGh verhandelt, so weit mir bekannt immer zugunsten des jeweiligen Klägers. Warum man nun glaubt, mit dieser Änderung des Ausländerrechts durchkommen zu können, ist mir ein Rätsel.
Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Dort steht eindeutig, das die Rechte das gesamte Deutsche Volk gelten, da steht nichts von Ausländern.
Taos
Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden, sich zu äußern.
Jedes gesellschaftliche Wertespektrum erweitert sich, so was nennt man gemeinhin Leben und Evolution. Und jede Generation bringt Werte mit sich, die in der vorangegangenen noch undenkbar gewesen wären. Setz Dich mal in eine Zeitmaschine, reise zurück in das Jahr 1960 und erzähl den Berlinern, dass sie dereinst einen Bürgermeister haben werden, der von sich sagt: "Ich bin schwul, und das ist gut so!"
Deutschland ist heute pluralistischer als je zuvor. Und dies scheinen eine ganze Reihe von Kräften nicht aushalten zu können. Ob etwas dazu gehört oder nicht, entscheidet sich allerdings nicht danach, wie verwurzelt etwas in einer Gesellschaft ist, sondern nach ideologischen und weltanschaulichen Begrifflichkeiten. Gehört es dazu, ist es eine Subkultur. Und das als Fremdkörper empfundene bekommt halt einfach den Stempel der Parallelgesellschaft. Objektiv betrachtet bilden die Türken hierzulande nichts anderes als eine eigene Subkultur, die in sich wieder in zahlreichen Facetten in Erscheinung tritt. Die grundsätzlich mangelnde Bereitschaft von Teilen der Mehrheitsgesellschaft, ihnen diesen Platz einzuräumen, macht sie zu einem Fremdkörper in einer Parallelgesellschaft.
Das tieferliegende Motiv sind grundsätzliche Assimilationsbestrebungen. Man will auf Dauer keine hier lebenden Türken oder Deutsch-Türken haben, sondern bestenfalls türkischstämmige Deutsche, die sich höchstens dem Namen oder Äußeren nach von der Mehrheitsgesellschaft unterscheiden. Das mag ein im politischen Disput artikulierbarer Standpunkt sein, der allerdings als explizite Begründung für die angedachten und uns noch bevorstehenden Maßnahmen - wir sind ja erst am Anfang - nie und nimmer rechtsverbindlich in die Praxis umgesetzt werden könnte. Denn die konstitutionellen Grundlagen dieses Landes sind derart großzügig und weit gefasst, dass es so gut wie unmöglich ist, offene und direkte Maßnahmen in diese Richtung einzuleiten. Also bedient man sich solcher Scheindebatten und anderer konstruierter Vorwände. Es geht also nicht um Fragen des alltäglichen Zusammenlebens - denn auch mit Menschen, die sich sowohl intellektuell als auch emotional primär als Türken begreifen kann man als Deutscher prima auskommen - sondern um politische und ideologische Grundsatzfragen.
Gruß Miles
Du liegst schief. Die hier zur Debatte stehenden Grundrechte - also Art. 3 GG und insbesondere der Art. 6, Abs. 1 - gelten für alle rechtmäßig in diesem Land lebenden Menschen, unbesehen ihrer Staatsangehörigkeit.
Das ist Fakt, an dem Du nicht vorbeikommst, zumal auch noch beide Artikel ihre Entsprechung in supranational gültigen Verträgen haben, wie etwa der Europäischen Menschenrechtskonvention. Allein schon deswegen könnte man hier keine Beschränkung auf bestimmte Staatsangehörige vornehmen.
Deswegen kanns du auch nicht alle Türken in einen Topf werfen. Was ist eigentlich daran so schwer zu verstehen? Dieses Gesetz bricht das Grundgesetz gleich in zwei Grundrechtsartikeln und ihren völkerrechtlichen Äquavalenten, der EMRK und der UN-MRK. Selbst wenn dieses Gesetz für alle gelten würde, sogar inklusive der Deutschen, wäre es verfassungswidrig, da der deutsche Staat das Recht auf ein eheliches Zusammenleben eines Menschen mit seinem Ehepartner nicht davon abhängig machen darf, ob dieser jemand Bedingung x oder y erfüllt. Wenn er es trotzdem tut, verletzt er das Grundrecht dieses Menschen nach Artikel 6, Absatz 1 Grundgesetz. Die rechtliche Ungleichbehandlung, die Artikel 3 GG verletzt, ist da sozusagen nur die kostenlose Zugabe für die Blamage der Ohrfeige, die sich der Gesetzgeber hier abholen wird.
Die Rechte will und kann ja gar keiner in Frage stellen.
Aber es sind nunmal Gäste in Deutschland über deren Rechte wir diskutieren.
Und vor allen Dingen muss mal die Verhältnismässigkeit
dieser Rechte im Zusammenhang mit den Rechten der Deutschen in der
Türkei gesehen werden. Die Türken fordern bei uns alles
Mögliche, sogar Gesetzesänderungen (finde ich total paranoid),
und auf der anderen Seite haben Deutsche in der Türkei nur das
Recht ihr sauer verdientes Geld da zu lassen.
Jeder der hier die Rechte für die Türken in Deutschland einfordert,
sollte sich erstmal für die Veringerung der Kinderarmut in
Deutschland einsetzen. Davon haben schliesslich alle
Nationalitäten etwas.
Als hätten wir nicht genug eigene Sorgen. tststs...
IHR seid es, die diese Menschen immer wieder aufpuschen...
Laut Spiegel online wohl nicht so sehr.
Der Buddhismus scheint den Deutschen generell sympathischer zu sein als das Christentum oder der Islam. Auf die Frage nach der "friedlichsten Religion" führt er mit 43 Prozent zu 41 Prozent vor dem Christentum. Der Islam gilt den Deutschen dagegen offenbar als kriegerisch: Er brachte es in dieser Aufstellung nur auf einen Prozent
Taos
Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden, sich zu äußern.