Kindermörder enthält Entschädigung
Der Kindsmörder Magnus Gäfgen bekommt Schmerzensgeld vom Land Hessen. Das Frankfurter Landgericht sprach ihm 3000 Euro zu. Gäfgen hatte das Land verklagt, weil ihm ein Polizist nach seiner Festnahme Gewalt angedroht hatte, um das Versteck des entführten Bankierssohn Jakob von Metzler zu erfahren.
http://www.tagesschau.de/
BANANENREPUBLIK
Einen Gewalttäter Gewalt androhen um ein anderes Menschenleben ggf. zu retten ist doch etwas anderes als die Gewalt wirklich anzuwenden.
Ich finde das Urteil ist eine Schande. Bestimmt wird Berufung eingelegt werden ( falls möglich )
Da ist doch bestimmt noch mehr drin!
Ich kann das auch überhaupt nicht nachvollziehen,
aber unsere Gesetze sind hier nunmal so...er hatte
also das Recht dazu.
Ich hätte es als Richter anders gemacht... Ich hätte Hessen
zu 3000 € Schmerzensgeld verurteilt, unter der Auflage, dass Geld
einer Einrichtung für Kinder in Not zu spenden.
Warum muss der Täter nicht der Familie Schmerzensgeld bezahlen?
Dem Gericht hätte eigentlich klar sein sollen, dass jede Art von Entschädigung eine Schande für den Rechtsstaat und ein Schlag für die Angehörigen des Opfers sind!
Absolut lächerlich und peinlich.
Kleine Hilfestellung zur Auswahl der richtigen Beleidigung
http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/...idigung-wie-teuer-wird-es.html
sollte diese nicht auch noch in vollem Umfang
für sich einfordern können!
Da bräuchte ich nicht lange zu überlegen...
Einstweilige Verfügung die Auszahlung des Geldes verhindern.
sollten schnellstens geändert werden.
Androhung von Folter sollte erlaubt sein, wenn man eventuell ein Verbrechen verhindern kann.
Hier beruft sich einer, das er Todesängste hat ausstehen müssen, aber selber hat er ein Kind umgebracht das auch todesängste hat ausstehen müssen. Wenn ich diesen Spiegel anschaue spricht dieser Mörder von sich selber wie er andere quält und Gott spielt der über den Tod von einen kind alleine entscheidet.
Ich findes es einfach wiederlich das dieser Rechtsstaat es ermöglicht Mörder besser zu stellen wie den Ermordeten und deren Angehöhrigen. Ein Mörder fordert Rechtsstaatlichkeit wenn es ihm nützt, aber sonst hält er sich keinesweges an die Rechtsstaatlichkeit.
Ich hoffe das dieser Menschen nie wieder die Freiheit erlangt und in Sicherheitsverwahrung genommen wird.
Und die Gsetze die im Namen des Volkes ohne Mehrheit gesprochen wurden solten per Volksentscheidung sehr schnell geändert werden, damit nicht noch ganz andere Forderungen kommen bei solche Kindermörder!
Wer solche Forderungen durchsetzt der bereut rein garnichts und hat nur wenig empirsche Wahrnehmung nach meiner Meinung.
imagine
Dieses Urteil muss rückgängig gemacht werden. Und ich bin mir auch sicher das das passieren wird.
Den Eltern müsste das gleiche Geld für ihr Kind zugesprochen werden. 3000 -3000 = 0
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Grüsse King-charles
(1) Die Würde eines Mörders ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.