Kindermörder enthält Entschädigung


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Neuester Beitrag: 05.08.11 12:25
Eröffnet am:04.08.11 11:18von: MaxgreeenAnzahl Beiträge:27
Neuester Beitrag:05.08.11 12:25von: kostoleniLeser gesamt:1.467
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22764 Postings, 6109 Tage MaxgreeenKindermörder enthält Entschädigung

 
  
    #1
14
04.08.11 11:18
Gericht spricht Kindsmörder Gäfgen Schmerzensgeld zu

Der Kindsmörder Magnus Gäfgen bekommt Schmerzensgeld vom Land Hessen. Das Frankfurter Landgericht sprach ihm 3000 Euro zu. Gäfgen hatte das Land verklagt, weil ihm ein Polizist nach seiner Festnahme Gewalt angedroht hatte, um das Versteck des entführten Bankierssohn Jakob von Metzler zu erfahren.
http://www.tagesschau.de/


BANANENREPUBLIK

Clubmitglied, 61607 Postings, 5801 Tage BigSpenderdem Arsch hätte ich noch ganz anders gedroht!

 
  
    #2
10
04.08.11 11:20
peinliches Deutschland, wo solche Wichser noch ne Entschädigung wegen Drohung einer Folter bekommen. Lächerlich! Der müßte jeden Morgen eine aufs Maul kriegen, für die Scheiße, die er am Tag noch anstellt oder denkt.

19233 Postings, 6562 Tage angelameher nicht bananenrepublik.

 
  
    #3
7
04.08.11 11:21
formal korrekt.  

24466 Postings, 7358 Tage EinsamerSamariterMacht mal eben das Licht aus ...

 
  
    #4
2
04.08.11 11:22

6198 Postings, 7773 Tage Palmengelund was nützt es ihm ?

 
  
    #5
1
04.08.11 11:23

22764 Postings, 6109 Tage Maxgreeen#3 so ein Anliegen hätte das Gericht abweisen

 
  
    #6
5
04.08.11 11:25
müssen.

Einen Gewalttäter Gewalt androhen um ein anderes Menschenleben ggf. zu retten ist doch etwas anderes als die Gewalt wirklich anzuwenden.

Ich finde das Urteil ist eine Schande. Bestimmt wird Berufung eingelegt werden ( falls möglich )

42940 Postings, 8620 Tage Dr.UdoBroemmeEs ist manchmal schwer zu ertragen, aber

 
  
    #7
10
04.08.11 11:27
auch solche Leute stehen unter dem Schutz des Rechtsstaates.

11927 Postings, 6343 Tage demode66Na wenn sich das für den ARMEN Mann

 
  
    #8
6
04.08.11 11:32
nicht mal gelohnt hat.
Da ist doch bestimmt noch mehr drin!

Ich kann das auch überhaupt nicht nachvollziehen,
aber unsere Gesetze sind hier nunmal so...er hatte
also das Recht dazu.

Ich hätte es als Richter anders gemacht... Ich hätte Hessen
zu 3000 € Schmerzensgeld verurteilt, unter der Auflage, dass Geld
einer Einrichtung für Kinder in Not zu spenden.

10805 Postings, 5286 Tage sonnenscheinchendas Urteil macht echt sprachlos

 
  
    #9
7
04.08.11 11:35
Mag sein, dass die Androhung von Gewalt unzulässig war, aber Schmerzensgeld für sowas? Hat er sich im Verhör unter Druck gesetzt gefühlt????
Warum muss der Täter nicht der Familie Schmerzensgeld bezahlen?
Dem Gericht hätte eigentlich klar sein sollen, dass jede Art von Entschädigung eine Schande für den Rechtsstaat und ein Schlag für die Angehörigen des Opfers sind!

Absolut lächerlich und peinlich.  

4005 Postings, 5249 Tage BundesrepBeamtenbeleidung kostet rund nen Dausender

 
  
    #10
2
04.08.11 11:39
Bei 20 min Aufwand für zwei Beleidigungen und 2 h Aufwand für Verhandlungen könnte das im Gespann mit einem guten Anwalt gerichtstäglich für jeden 2 Riesen bringen.

Kleine Hilfestellung zur Auswahl der richtigen Beleidigung
http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/...idigung-wie-teuer-wird-es.html  

4679 Postings, 5366 Tage Monsieur HulotIch will sowas nicht ertragen müssen -

 
  
    #11
3
04.08.11 11:42
wer sich außerhalb jeglicher Gesetze und Regeln stellt,
sollte diese nicht auch noch in vollem Umfang
für sich einfordern können!  

4297 Postings, 8802 Tage HeinzAha,

 
  
    #12
04.08.11 11:44
für 'nen Mittelfinger kann ich fünf Mal in den Edel-Puff.
Da bräuchte ich nicht lange zu überlegen...  

112127 Postings, 7754 Tage denkideeDier Familie seines Opfers

 
  
    #13
1
04.08.11 11:49
sollte den Kindsmörder Magnus Gäfgen auf Schmerzensgeld verklagen und durch eine
Einstweilige Verfügung die Auszahlung des Geldes verhindern.

90044 Postings, 5542 Tage windot@Bundesrep, Beamtenbeleidigung, so etwas gibt es

 
  
    #14
1
04.08.11 11:54
nicht! Man kann einen Beamten nur ganz normal beleidigen.  

36845 Postings, 7737 Tage TaliskerBlödsinn,

 
  
    #15
1
04.08.11 12:26
so oft und maßlos, wie ich hier beleidigt werde, das ist nicht normal.

Clubmitglied, 61607 Postings, 5801 Tage BigSpenderdenki, wieso hast du eigentlich

 
  
    #16
2
04.08.11 12:49
noch nen Schräd gemacht? Die Suchfunktion solltest du alter Hase doch kennen, oda?

112127 Postings, 7754 Tage denkidee@BigSpender,habe den Thread von MaxGreen übersehen

 
  
    #17
2
04.08.11 13:31
Aber diese Gesetze die Mördern solche Rechte einräumen,
sollten schnellstens geändert werden.
Androhung von Folter sollte erlaubt sein, wenn man eventuell ein Verbrechen verhindern kann.

22764 Postings, 6109 Tage MaxgreeenDarf ich meine Eltern auch verklagen?

 
  
    #18
1
04.08.11 14:00
Als ich noch ein Kind war sagten sie oft: " Wenn du jetzt nicht hörst dann bekommst du Stubenarrest "  - das ist doch auch eine Art Gewaltandrohung.

22764 Postings, 6109 Tage Maxgreeen#18 "du arfst nicht zum Spielen raus wenn du nicht

 
  
    #19
1
04.08.11 14:01
aufräumst" - ihr könnt euch garnicht vorstellen was ich für grauenvolle Zeiten durchmachte.

:))

1547 Postings, 5342 Tage imagine#7 Hallo Dr.UdoBroemme,

 
  
    #20
13
04.08.11 14:52
sicherlich ist das rechtsstaatlich gesehen alles richtig in diesem Fall. Ich habe aber von Ihnen auch schon andere Dinge gelesen und dort sollten Rechtsstaatlichkeit missachtet werden. Ich gehe mit Ihnen einher das dies schwer erträglich ist, aber mein gesunder Menschenverstand und auch meine Seele sagen da was ganz anders.

Hier beruft sich einer, das er Todesängste hat ausstehen müssen, aber selber hat er ein Kind umgebracht das auch todesängste hat ausstehen müssen. Wenn ich diesen Spiegel anschaue spricht dieser Mörder von sich selber wie er andere quält und Gott spielt der über den Tod von einen kind alleine entscheidet.

Ich findes es einfach wiederlich das dieser Rechtsstaat es ermöglicht Mörder besser zu stellen wie den Ermordeten und deren Angehöhrigen. Ein Mörder fordert Rechtsstaatlichkeit wenn es ihm nützt, aber sonst hält er sich keinesweges an die Rechtsstaatlichkeit.

Ich hoffe das dieser Menschen nie wieder die Freiheit erlangt und in Sicherheitsverwahrung genommen wird.

Und die Gsetze die im Namen des Volkes ohne Mehrheit gesprochen wurden solten per Volksentscheidung sehr schnell geändert werden, damit nicht noch ganz andere Forderungen kommen bei solche Kindermörder!

Wer solche Forderungen durchsetzt der bereut rein garnichts und hat nur wenig empirsche Wahrnehmung nach meiner Meinung.

imagine  

22764 Postings, 6109 Tage Maxgreeen#20 er hatte Todesängste ausstehen müssen

 
  
    #21
1
04.08.11 16:05
Was hat wohl das ermordete Kind gehabt?

Dieses Urteil muss rückgängig gemacht werden. Und ich bin mir auch sicher das das passieren wird.

Den Eltern müsste das gleiche Geld für ihr Kind zugesprochen werden. 3000 -3000 = 0

3078 Postings, 5789 Tage John Ramborecht bleibt recht

 
  
    #22
04.08.11 16:06

15373 Postings, 6001 Tage king charlesGrundgesetz gilt für Alle

 
  
    #23
2
04.08.11 16:10


 

Art 1   
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2)  Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und  unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen  Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

 

Grüsse King-charles

9 Postings, 4980 Tage olaf12016Hallo ! imagine

 
  
    #24
1
04.08.11 16:17
Das ist auch meine Meinung. Du hast ja so recht.  

112127 Postings, 7754 Tage denkideeArt 1 a Die Würde eines Mörders ist unantastbar

 
  
    #25
04.08.11 19:57
Art 1 a

(1) Die Würde eines Mörders ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2)  Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und  unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen  Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

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