@Karlchen_I und cap blaubär und sonstige MMC -ler
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 30.08.03 15:51 | ||||
Eröffnet am: | 06.12.00 16:01 | von: Fips | Anzahl Beiträge: | 5 |
Neuester Beitrag: | 30.08.03 15:51 | von: Fips | Leser gesamt: | 6.040 |
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(MMC AG)
Herr Reich ist Mitglied des Vorstands der
MMC AG. Wir weisen darauf hin, daß dieser
Aktionärsbrief weder im Namen des
Gesamtvorstands der MMC AG noch mit der
AHAG AG abgestimmt ist. Eine Prüfung der
Angaben steht aus. Wir werden die Kunden
der AHAG AG, sobald uns gesicherte
Erkenntnisse vorliegen, informieren. Bis
dahin bleibt der Preis ausgesetzt.
Sehr geehrte Aktionäre der MMC Embedded
Internet Technology AG
In der Zeit vom 9. September 2000 bis zum 21.
September 2000 wurde die Plazierung der
200.000 Aktien der MMC AG erfolgreich
durchgeführt. Der Emissionserlös in Höhe von
Euro 2.740.000,-- abzüglich Plazierungskosten in
Höhe von Euro 140.000,00 ist inzwischen auf dem
Konto der MMC AG eingegangen.
Die Gesellschaft befindet sich in einer
ausgesprochen gesunden finanziellen Lage. Die
liquiden Mittel belaufen sich derzeit auf ca. Euro
3.150.000,-- oder Euro 4,20 pro Aktie.
Die Umsatzerlöse belaufen sich auf ca. Euro
120.000,--. Die Umsatzentwicklung ist nicht
zufriedenstellend. Die für das Jahr 2000 durch das
Vorstandsmitglied Benz prognostizierten
Planzahlen können nicht erreicht werden. Aus
diesem Grund ist auch die Ertragslage des
Unternehmens unbefriedigend. Gleichwohl wird
der prognostizierte Jahresfehlbetrag in Höhe von
Euro 225.000 nicht wesentlich überschritten
werden.
Nach Eingang des Emissionserlöses hat das
Vorstandsmitglied Benz versucht, den Betrag in
Höhe von DM 4.800.000,-- auf ein Fremdkonto zu
überweisen. Dies wurde vom Vorstandsmitglied
Reich verhindert.
Der Betrag wurde daraufhin auf ein Konto der
Gesellschaft überwiesen, über welches nur das
Vorstandsmitglied Reich verfügen kann.
Dieser Vorfall löste erhebliche
Auseinandersetzungen unter den
Vorstandsmitgliedern und dem Aufsichtsrat aus.
Ob dieses Verhalten des Vorstandes Benz
Konsequenzen nach sich ziehen wird, ist derzeit
nicht bekannt.
Bei der AHAG AG wurde am 9.11.2000 vom
Vorstandsmitglied Reich beantragt, den Handel
der Aktie bis auf weiteres auszusetzen. Am
10.11.2000 stand der Aktienkurs bei Euro 14,70
Geld zu Euro 16,-- Brief. Die AHAG
Wertpapierhandelsbank AG hat trotz mehrmaliger
Aufforderung den Handel nicht ausgesetzt.
Die AHAG Wertpapierhandelsbank AG, die
SCHNIGGE-AHAG venture capital AG und die
independant capital Unternehmensbeteiligungen
AG wurden über die o.a. Vorgänge am
14.11.2000 bei einem Gespräch in Langen
informiert.
Die durch das Verhalten des Vorstandes Benz in
Aufsichtsrat und Vorstand ausgelösten
Zerwürfnisse können zu erheblichen
Veränderungen in der Zusammensetzung von
Aufsichtsrat, Vorstand und in der Aktionärsstruktur
führen. Eine konstruktive Zusammenarbeit der
Vorstände untereinander wie auch zwischen
Vorstand und Aufsichtsrat ist zur Zeit nicht möglich.
Eine zur Klärung der Angelegenheit und zu einer
möglichen Neuausrichtung des Unternehmens am
25.11.2000 einberufenen Aufsichtsratssitzung fand
nicht statt, weil das Aufsichtsratsmitglied Stern
nicht teilnahm.
Zur künftigen wirtschaftlichen Entwicklung des
Unternehmens können keine konkreten Aussagen
getroffen werden, da das Vorstandsmitglied Benz
seinen Informationspflichten gegenüber dem
Vorstand und Aufsichtsrat derzeit nicht nachkommt
und die vorgenannten Probleme bislang nicht
geklärt sind.
Am 3.12.2000 fand eine Vorstandssitzung statt mit
dem Ziel, eine Lösung der bestehenden Probleme
auf absehbare Zeit herbeizuführen.
Über Veränderungen im Unternehmen werden wir
sie umgehend informieren. Anfragen einzelner
Aktionäre werden wir aus verständlichen Gründen
nicht beantworten. Es werden nur Informationen
veröffentlicht, die allen interessierten Aktionären
zugänglich sind. Dafür haben Sie sicher
Verständnis.
Sie können künftige Aktionärsbriefe als E-Mail
erhalten. Bitte schicken Sie uns hierfür eine E-mail
(reich@mmc-ag.com) oder ein Fax
(07321-959060) mit Ihrer kompletten Adresse. Wir
werden Sie umgehend in den E-Mail Verteiler
aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Reich
- Vorstand -
Habe ich von der AHAG kopiert.
Krimineller geht's nimmer !!!!
Lustig ist allerdings, daß von irgendwelchen Vorstandstreffen berichtigt wird. Im Vorstand sind nur zwei Leute: Reich und Benz.
blaubärgrüsse
Benz und Reich vertreten als Vorstände die MMC-AG. Vorstand Benz ist der Technologie-und Knowhow-
Träger sowie Initiator der MMC-AG. Die Knowhowbasis besteht mitunter aus dem erfolgreichen Aufbau der
JUMPec Industrielle Computertechnik AG in Deggendorf. Fam. Reich hat mit 500T Euro die Gründung der
MMC-AG ermöglicht, wobei Hr. Wolfgang Reich sen. 425.000 Aktien in Treuhänderschaft für Vorstand Benz
hält. 75.000 Aktien sind an die Gebrüder Reich jun. übertragen worden. Damit war alleinig die Bedingung
verknüpft, daß Vorstand Reich jun., 21 Jahre und derzeit Jura-Student in Würzburg, die
Alleinvertretungsberechtigung erhielt. Vorstand Benz wurde nur gemeinsam mit Vorstand Reich die
Vertretungsbefugnis der Gesellschaft genehmigt, da das Geld der Fam. Reich zur Gründungszeit die Basis
darstellte. Dies sollte nach der Emission beseitigt werden. Bereits im April 2000 hat Vorstand Benz die Hälfte
der Aktien, 209T Euro einbezahlt. Es fehlten also zur Restzahlung noch 216T Euro. Bis zur Emission über die
AHAG sollte das zum Großteil aus dem Verwandtenkreis von Vorstand Benz bestehende Management
fungieren. Danach sollte eine Veränderung im Management das geplante Wachstum der Firma ermöglichen.
Infolge von wachsenden Meinungsunterschieden, die bis zum Vorwurf von Emissionsgeldveruntreuung
gipfelten, verzögerte sich diese Veränderungen. Die Alleinvertretungsberechtigung wurde derart ausgenutzt,
daß wichtige Entscheidungen zum operativen Wachstum der Gesellschaft unmöglich wurde. Seit August 2000
bis Febr. 2001 wurden keine Gelder mehr für die für das Wachstum der Gesellschaft notwendigen
Entwicklungen bezahlt. Bis Aug. 2000 wurden lediglich 34.000 DM Netto von Vorstand Reich für
Entwicklungen bezahlt. Dies war die hauptsächliche Ursache des unerfreulichen Umsatzergebnisses für das
Jahr 2000. Dieser Umsatz wurde alleinig von den durch die Vorgängerfirma MMC Embedded
Computertechnik GmbH fertig entwickelten Produkte generiert. Die MMC-Embedded GmbH wird zum
Jahresende 2000 bewertet inklusive der chipPC-Technologie Markenschutznamen und Lagerbestand, sowie
deren Fertigungs- und Nutzungsrechte und wird in die MMC-AG übernommen. Danach wird die
MMC-Embedded GmbH aus dem Handelsregister gelöscht. Zusätzlich wurden vom Vorstand Reich jun. die
von Vorstand Benz geplanten Vertriebskooperationen vehement boykottiert. Z.B. konnte ein in dem
Logistikbereich aufstrebender Logistik-Provider, die für 20. Dezember 2000 bestätigten
MMC-MiniWebServer Produkte nicht erhalten, weil Vorstand Reich keine Gelder für die Produktentwicklung
freigab. Stattdessen wurden die mitunter dafür eingeplanten Emissionsgelder komplett als Festgeld in
Heidenheim von Hrn. Reich angelegt. Dies spitzte sich derart zu, daß von Dez. 2000 bis dato sogar das
MMC-AG Konto in Deggendorf von Vorstand Reich gesperrt wurde. Zusätzlich wurde eine Postumleitung für
MMC-AG Post von Deggendorf nach Heidenheim veranlaßt, die nachweislich zu einem Auftragsverlust von
726.000 DM führte.
Die Aufsichtsratsitzung am 13.1.2001 vereinbarte, daß Vorstand Benz der Garant für den Fortbestand sowie
für das geplante Wachstum der MMC-AG darstellt. Eine Voraussetzung für die Veränderung im Management
ist, daß Vorstand Benz die Einlagen der Gründerfamilie Reich auslöst. Dies ist dann möglich, sobald das
Steuerbüro Reich in Heidenheim die Abschlußzahlen 2000 der MMC-AG sowie der MMC Embedded GmbH
vorlegt. Die aktuell genannte Auslösesumme ist gesichert und kann von Hrn. Benz kurzfristig bezahlt werden.
Der Zeitpunkt für die Abschlußzahlen wurde vom Hrn. Steuerberater Reich mit 4 bis max. 6 Wochen nach der
am 13.1.2001 tagenden Aufsichtsratsitzung angegeben.
Die Wiederaufnahme des MMC-Aktienhandels durch die AHAG Wertpapierhandelsbank soll danach
erfolgen.
Stellungnahme:
Vorstand Reich hat unter alleiniger Verantwort einen 3. Aktionärsbrief am 10.2.2001 veröffentlicht, der nicht
mit Vorstand Benz und dem Aufsichtsrat vereinbart wurde.
Die gegen Vorstand Benz hervorgebrachten Vorwürfe konnten von der Staatanwaltschaft, Aktenzeichen: Az.:
24 AR 192/00, nicht bestätigt werden.
Erklärung zum Management:
Vorstand Wolfgang, Wilhelm Reich ist Neffe von Vorstand Benz. Der Aufsichtrat besteht aus meinem Bruder
Wilhelm Benz, Mühlenbesitzer eines seit 1579 unter Fam. Benz wirkenden Traditions-Mühlenbetriebes in
Heidenheim-Aufhausen, meiner Schwester Dorothea Reich, geborene Benz, und Fr. Olga Stern, die bereits
den Einkauf der JUMPtec federführend mitbestimmte. Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Wolfgang Erhard Reich ist der Vater von Vorstand Reich und gleichzeitig bis Nov. 2000 der Rechtsbeistand
der MMC-AG gewesen. Nach dem Veruntreuungsvorwurf gegenüber Vorstand Benz, hatte dieser einen
eigenen Rechtsbeistand nehmen müssen, der objektiv und ohne väterliche Voreingenommenheit für die
eigentlichen MMC-AG Angelegenheiten tätig wurde. Selbst die Begleichung der Leistungen für den
notwendigen Rechtsbeistand wurde von Vorstand Reich abgelehnt, so daß Vorstand Benz diese Leistungen
durch private Auslagen begleichen mußte. Seit Oktober studiert Vorstand Reich Jura in Würzburg, ohne
Genehmigung durch den Aufsichtsrat und durch den Arbeitsvertrag und erhält trotzdem 6.000 DM Brutto wie
Vorstand Benz, nur mit dem Unterschied, daß das Gehalt von Vorstand Benz in den Monaten Okt., Nov. Dez.
nicht bezahlt wurde. Erst Mitte Jan. wurden an Benz 2,5 Monatsgehälter bezahlt. Infolge der
Alleinvertretungsberechtigungsmacht aus Heidenheim wurde auf das Aufsichtsratmitglied Fr. Stern massiver
Druck vom Vorstand Reich ausgeübt, der am 28.12.2000 zur fristlosen Kündigung durch Vorstand Reich
führte. Am 5.2.2001 wurde die erste Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Deggendorf geführt, dessen
nächste Verhandlung für den Juli 2001 ansteht. Fr. Stern versuchte sich neutral zwischen den
Ausseinandersetzungen der Vorstände zu verhalten, um die Interessen der Gesellscahft sowie deren
gesteckten Ziele zu erreichen. Sie wurde jedoch infolge der starken Machtbefugnisse des Vorstand Reich
stark in Mitleidenschaft gezogen. Jedoch will Fr. Stern trotz Aussetzung Ihres Gehaltes seit Jan. 2001
ungebrochen voll die Interessen der Gesellschaft wahren und diesen Machtkampf zusammen mit Vorstand
Benz, trotz geldlicher Repressalien durchziehen.
Die operative MMC-AG befindet sich wie die JUMPtec in Deggendorf. Der Sitz der Gesellschaft sowie die
Steuerberatung soll zukünftig auch nach Deggendorf verlegt werden, um nicht zuletzt aus Marketinggründen
die Wirkungsstätte Deggendorf zu präsentieren und im Gesamtkonzept mit einzubetten.
Abschlußerklärung:
Dieser Aktionärsbrief ist sicherlich unüblich im Inhalt, aber da Vorstand Reich diesen Weg an die
Öffentlichkeit nun bereits zum 3. Mahl wählte, wurde ich gezwungen widerstrebend dasselbe zu tun.
Ich werde nach der Ära Reich, normale und geschäftsübliche, ohne persönliche Hintergründe basierende
Aktionärsbriefe veröffentlichen, die rein dem Interesse der Gesellschaft dienlich sind.
Fr. Stern und meine Person stehen weiterhin noch fester zusammengeschweißt, infolge der bis zur
Demütigung bzw. Nötigung reichenden Gangart von Vorstand Reich hinter unserer Firma. Die
chipPC-Technologie als MiniWebServer unter Linux, die es ermöglichen, daß das Messen, Steuern, Regeln
und Überwachen über das Internet ermöglicht wird, ist technologisch weltführend und vom Konzept her
einmalig. Ich unternehme alles mir Mögliche, daß ich dieses Konzept zu dem mache, was ich ursprünglich bei
der Gründung der Gesellschaft bezweckte und was ich im Verkaufsprospekt angekündigt habe, mit aller mir
zur Verfügung stehenden Kraft zu realisieren. Für uns alle in Deggendorf sowie zum Eintritt in die Gesellschaft
bereitstehendes Vertriebspersonal (3 Personen), für unsere Entwicklermannschaft (6 Personen), aktuellen
Geschäftspartnern, Vertriebskooperationspartnern (4), Produktionsfirmen (3) im Inland wie im Ausland warten
auf den Abschluß der Ära Reich. Wir alle sind sicher, daß wir vieles tun müssen, um das Vertrauen der
Aktionäre zurückzuerobern, jedoch bin ich dazu bereit, darin voll mitzuwirken und ich bin überzeugt, daß unser
Wachstum mithilft, die dunklen Spuren der Gründerära zu vergessen. Mein Vertrauen an die Mehrheit der
Aktionäre und deren Mitwirkung, davon bin ich fest überzeugt, wird sicherlich mit dazu beitragen, den Weg der
Gesellschaft in die richtige Richtung zu lenken.
HV per Internet:
Alle Aktionäre, die Ihre Stimme abgeben wollen, können mir oder Vorstand Reich unter Email:
benz@mmc-ag.de Ihre Stimmenzahl nennen. Ich würde mich verpflichten, daß ich die Gesamtstimmenanzahl
(Votum für Benz und Votum für Reich) als Rückmail den Interessierten mitteilen würde. Selbstverständlich
würde ich mich verpflichten, streng vertraulich diese Information zu behandeln und den Inhalt dieser Emails
nach Erhalt zu löschen. Weiterhin ist diese Email-Adresse nur über meinen Computer zugänglich. Für diese
neue Art der Abstimmung bin ich natürlich hoch gespannt, wie das Verhältnis Benz/Reich ausgehen wird. Ich
würde anhand der abgegebenen Stimmen hochrechnen auf die im Freefloat befindlichen 200.000 Stück
Aktien. Ich würde Sie auch bitten, eventuelle andere Aktionäre, die diesen Brief nicht kennen, zu bitten eine
Stimme für Benz oder reich abzugeben. Dies allein würde glaube ich, auch dem Vorstand Reich zu denken
geben. Eventuell verläßt er dann diesen für Ihn nahezu aussichtlosen hochriskanten Drahtseilakt.
Registrierungen für den Versand weiterer, zukünftiger vernünftiger Aktionärsbriefe können über den
operativen Standort in Deggendorf, Arbeitsplatz von Vorstand Benz, unter Fax 0991/29079-20 oder Email:
benz@mmc-ag.de oder sales@mmc-ag.de erfolgen. Wenn Sie dieses an Sie gesandte Email beantworten,
quittieren, dann kommt es ebenfalls alleinig an meinen Computer wieder an. Falls Sie mit mir persönlich
sprechen möchten, erreichen Sie mich unter Tel.: 0991/29079-19.
Persönliche Meinungen, die ich nicht lesen sollte, können direkt an Vorstand Reich unter Email:
spekulator@t-online.de gerichtet werden. Falls Sie Vorstand Reich persönlich sprechen wollen, können Sie
Ihn unter der Woche am Studienort Würzburg unter Tel.: 0931/ 8049419 und per Fax: 0931/ 8049420
erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Benz"
Gruß, Mucker
von cashcounter 18.02.01 16:52:11 2932187
Aktionärsbriefe von Herrn Reich bitte hier ins board kopieren, falls die jemand hat
von Mucker 18.02.01 17:44:17 2932359
Hi Cashcounter!
Nr. 1:
von MMCReich [CEO] 04.12.00 22:24:54 3812299531
Sehr geehrte Aktionäre der MMC Embedded Internet Technology AG
In der Zeit vom 9. September 2000 bis zum 21. September 2000 wurde die Plazierung der 200.000 Aktien
der MMC AG erfolgreich durchgeführt. Der Emissionserlös in Höhe von Euro 2.740.000,-- abzüglich
Plazierungskosten in Höhe von Euro 140.000,00 ist inzwischen auf dem Konto der MMC AG eingegangen.
Die Gesellschaft befindet sich in einer ausgesprochen gesunden finanziellen Lage. Die liquiden Mittel
belaufen sich derzeit auf ca. Euro 3.150.000,-- oder Euro 4,20 pro Aktie.
Die Umsatzerlöse belaufen sich auf ca. Euro 120.000,--. Die Umsatzentwicklung ist nicht zufriedenstellend.
Die für das Jahr 2000 durch das Vorstandsmitglied Benz prognostizierten Planzahlen können nicht erreicht
werden. Aus diesem Grund ist auch die Ertragslage des Unternehmens unbefriedigend. Gleichwohl wird der
prognostizierte Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro 225.000 nicht wesentlich überschritten werden.
Nach Eingang des Emissionserlöses hat das Vorstandsmitglied Benz versucht, den Betrag in Höhe von DM
4.800.000,-- auf ein Fremdkonto zu überweisen. Dies wurde vom Vorstandsmitglied Reich verhindert.
Der Betrag wurde daraufhin auf ein Konto der Gesellschaft überwiesen, über welches nur das
Vorstandsmitglied Reich verfügen kann.
Dieser Vorfall löste erhebliche Auseinandersetzungen unter den Vorstandsmitgliedern und dem Aufsichtsrat
aus. Ob dieses Verhalten des Vorstandes Benz Konsequenzen nach sich ziehen wird, ist derzeit nicht
bekannt.
Bei der AHAG AG wurde am 9.11.2000 vom Vorstandsmitglied Reich beantragt, den Handel der Aktie bis
auf weiteres auszusetzen. Am 10.11.2000 stand der Aktienkurs bei Euro 14,70 Geld zu Euro 16,-- Brief. Die
AHAG Wertpapierhandelsbank AG hat trotz mehrmaliger Aufforderung den Handel nicht ausgesetzt.
Die AHAG Wertpapierhandelsbank AG, die SCHNIGGE-AHAG venture capital AG und die independant
capital Unternehmensbeteiligungen AG wurden über die o.a. Vorgänge am 14.11.2000 bei einem Gespräch
in Langen informiert.
Die durch das Verhalten des Vorstandes Benz in Aufsichtsrat und Vorstand ausgelösten Zerwürfnisse können
zu erheblichen Veränderungen in der Zusammensetzung von Aufsichtsrat, Vorstand und in der
Aktionärsstruktur führen. Eine konstruktive Zusammenarbeit der Vorstände untereinander wie auch zwischen
Vorstand und Aufsichtsrat ist zur Zeit nicht möglich.
Eine zur Klärung der Angelegenheit und zu einer möglichen Neuausrichtung des Unternehmens am
25.11.2000 einberufenen Aufsichtsratssitzung fand nicht statt, weil das Aufsichtsratsmitglied Stern nicht
teilnahm.
Zur künftigen wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens können keine konkreten Aussagen getroffen
werden, da das Vorstandsmitglied Benz seinen Informationspflichten gegenüber dem Vorstand und
Aufsichtsrat derzeit nicht nachkommt und die vorgenannten Probleme bislang nicht geklärt sind.
Am 3.12.2000 fand eine Vorstandssitzung statt mit dem Ziel, eine Lösung der bestehenden Probleme auf
absehbare Zeit herbeizuführen.
Über Veränderungen im Unternehmen werden wir sie umgehend informieren. Anfragen einzelner Aktionäre
werden wir aus verständlichen Gründen nicht beantworten. Es werden nur Informationen veröffentlicht, die
allen interessierten Aktionären zugänglich sind. Dafür haben Sie sicher Verständnis.
Sie können künftige Aktionärsbriefe als E-Mail erhalten. Bitte schicken Sie uns hierfür eine E-mail
(reich@mmc-ag.com) oder ein Fax (07321-959060) mit Ihrer kompletten Adresse. Wir werden Sie umgehend
in den E-Mail Verteiler aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Reich
- Vorstand -
--------------------------------------------------
Nr. 2:
von MMCReich [CFO] 10.12.00 22:50:21 3812332951
Sehr geehrte Aktionäre der MMC Embedded Internet Technology AG
Nachdem die AHAG Wertpapierhandelsbank AG, die SCHNIGGE-AHAG venture capital AG, die
independent capital Unternehmensbeteiligungen AG und Herr Benz Ihre Aktionärsinformationen veröffentlicht
haben, bin ich gezwungen, Stellung zu diesen Mitteilungen zu nehmen.
Am 8.12.2000 hat der Vorstand Wolfgang Reich und der Aufsichtsrat aus der von Herrn Benz veröffentlichtem
Aktionärsinformation erfahren, daß die MMC AG einen Auftrag in Höhe von EUR 900.0000 erhalten haben
soll.
Das Vorstandsmitglied Wolfgang Reich hat daraufhin das Vorstandsmitglied Michael Benz aufgefordert, alle
Unterlagen vorzulegen, die im Zusammenhang mit der Erteilung dieses Auftrags stehen. Herr Benz weigerte
sich, diese Unterlagen vorzulegen. Weder der Vorstand noch die Aufsichtsratsmitglieder sind von Herrn Benz
informiert worden. Der von Herrn Benz avisierte Auftrag kann somit nicht bestätigt werden.
Zur Information unserer Aktionäre darf ich mitteilen, daß Herr Benz nicht befugt ist, die Gesellschaft allein zu
vertreten. Herr Benz ist nur gemeinsam mit Herrn Wolfgang Reich zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Herr
Benz allein kann deshalb im Außenverhältnis keine Geschäfte im Namen der MMC AG wirksam abschließen.
Das Vorstandsmitglied Benz hat versucht, den Betrag in Höhe von DM 4.800.000 auf ein Fremdkonto zu
überweisen. Dieses Fremdkonto ist kein Konto der MMC AG. Das Vorstandsmitglied Reich hat das Konto
der MMC AG, von welchem die Überweisung über DM 4.800.000 erfolgen sollte, durch die Bank sperren
lassen, wodurch die Überweisung verhindert werden konnte.
Die AHAG Wertpapierhandelsbank AG und die SCHNIGGE-AHAG venture capital AG versuchen in Ihrer
Meldung vom 7.12.2000 den Eindruck zu erwecken, daß das Fremdkonto ein Konto der MMC AG sei. Dies
ist falsch. In unserem Gespräch in Langen legte ich einen Beleg vor, aus dem eindeutig hervorgeht, daß es
sich um ein Fremdkonto handelt. Die AHAG Wertpapierhandelsbank AG und die SCHNIGGE-AHAG venture
capital AG haben folglich irreführend informiert.
Herr Benz kommt seinen Informationspflichten gegenüber Vorstand und Aufsichtsrat nicht nach, weshalb es
dem Aufsichtsrat und dem Vorstand Reich nicht möglich ist, die Aktionäre über die Entwicklung der
Gesellschaft im operativen Geschäft zu informieren.
Über Veränderungen im Unternehmen werden wir sie umgehend informieren. Anfragen einzelner Aktionäre
werden wir aus verständlichen Gründen nicht beantworten. Es werden nur Informationen veröffentlicht, die
allen interessierten Aktionären zugänglich sind. Dafür haben Sie sicher Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Reich
- Vorstand -
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Nr. 3:
Heidenheim, den 9.2.2001
Sehr geehrte Aktionäre der MMC Embedded Internet Technology AG
Wir möchten Sie heute, am 10. Februar 2001 mit unserem ersten Aktionärsbrief im Jahr 2001 über die
Entwicklung der MMC Embedded Internet Technology AG informieren.
Auf Grund der Ereignisse im November 2000 forderte das Vorstandsmitglied Wolfgang Reich die
Aufsichtsrätin Frau Olga Stern und das Vorstandsmitglied Herrn Michael Benz auf, von ihren Ämtern
zurückzutreten, was nicht erfolgt ist.
Es konnte bisher keine beschlußfähige Aufsichtsratssitzung durchgeführt werden, da Frau Stern zu zwei
einberufenen Aufsichtsratssitzungen nicht erschienen ist, obwohl Ihr die Mög-lichkeit gegeben wurde, einen Ihr
genehmen Termin zu bestimmen.
Beide Vorstände der MMC Embedded Internet Technology AG vereinbarten in der nicht be-schlußfähigen
Aufsichtsratssitzung am 13.1.2000, daß sie zum Wohle der Gesellschaft zu-sammenarbeiten werden.
Die Gesellschaft befindet sich in einer ausgesprochen günstigen finanziellen Situation. Die liquiden Mittel
belaufen sich zum 31.12.2000 auf ca. Euro 2.850.000,--. Die Umsatzerlöse beliefen sich im Jahr 2000 auf ca.
Euro 165.000,--. Die Umsatzentwicklung war nicht zufrie-denstellend. Die für das Jahr 2000 durch das
Vorstandsmitglied Benz prognostizierten Plan-zahlen konnten nicht erreicht werden. Aus diesem Grund ist
auch die Ertragslage des Unter-nehmens unbefriedigend. Der Jahresfehlbetrag aus der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit be-läuft sich auf ca. Euro 170.000,--. Hinzukommen noch Emissionskosten in einer Höhe
von EUR 190.000. Zudem wurden Rückstellungen in einer Höhe von EUR 200.000,-- eingebucht. Kosten für
Entwicklungen fielen im Jahr 2000 in einer Höhe von ca. EUR 350.000,-- an.
In der Aufsichtsratssitzung am 13.1.2001 legte Herr Benz folgende Planzahlen für das Jahr 2001 vor.
Das Vorstandsmitglied Reich hält diese Umsatzprognosen auf Grund der bisherigen Erfah-rungen nicht für
realistisch.
-2-
Obwohl der Vorstand Reich seit mehr als 6 Monaten der Vorstand Benz, zuständig für den Bereich
Entwicklung, Marketing und Vertrieb, auffordert, regelmäßig für die bereits fertigen Produkte der MMC AG in
Fachzeitschriften zu werben, wird dies von Herrn Benz abgelehnt.
Ebenso forderte das Vorstandsmitglied Reich seit September 2000, daß eine Vertriebsmann-schaft
aufgebaut wird. Obwohl geeignete Mitarbeiter für den Vertrieb hätten gewonnen wer-den können, wurden Sie
von Herrn Benz bisher nicht eingestellt.
Das Vorstandsmitglied Reich forderte Herrn Benz auf, sich verstärkt um Aufträge in einer Größenordnung bis
zu DM 500.000,-- zu bemühen. Herr Benz konzentriert sich jedoch auf Großprojekte in einer Größenordnung
von mehreren Millionen Mark. Diese Strategie von Vorstand Benz ist bislang nicht aufgegangen.
Die Jumptec AG machte z.B. im Jahr 1998 ca.78% ihres Umsatzes mit Projekten bis zu
DM 500.000,--.
Die MMC AG hat im Jahr 2000 fast keine Werbung geschaltet. Trotzdem war es möglich, einen Umsatz von
EUR 165.000,-- zu erzielen. Auf die Schaltung einer einzigen Anzeige kommen bis zu 100 Anfragen. Für die
Bearbeitung dieser Anfragen müssen Mitarbeiter ein-gestellt werden.
Nach Aussagen von Kennern der Embedded Branche sind die Produkte der MMC AG markt-gerecht und
nicht teurer als vergleichbare Produkte.
Um das Geschäftsjahr 2001 positiv abschließen zu können, ist ein Umsatz von ca.
DM 2.000.000,-- nötig. Dieses Ziel ist nur erreichbar, wenn regelmäßig Werbung in den Fachzeitschriften
geschaltet wird. Zudem ist der Aufbau einer schlagkräftigen Vertriebsmann-schaft nötig.
Derzeit werden eine ganze Reihe von Produkten weiterentwickelt. Ein Teil dieser Produkte soll nach
Aussagen von Herrn Benz bereits im 1. Quartal, der Rest jedoch spätestens zum 30.6.2001 fertig entwickelt
sein.
In den folgenden 3 Quartalen wird erkennbar sein, ob die Produkte vom Markt angenommen werden und es
möglich sein wird, ein positives Betriebsergebnis zu erzielen.
Die Umsatzentwicklung der MMC AG wird sich langfristig nur verbessern, wenn qualifizierte Mitarbeiter
eingestellt werden und unsere Produkte gezielt beworben werden.
Wir werden unser Kapital jedenfalls nicht zur Übernahme von anderen Unternehmen einset-zen.
Der Zeitpunkt der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2000 steht derzeit noch nicht fest. Es ist damit zu
rechnen, daß die Hauptversammlung neue Aufsichtsräte bestellen wird. Ob mit einer Neubestellung der
Aufsichtsräte auch Veränderungen im Vorstand der Gesellschaft ein-treten werden, ist derzeit nicht bekannt.
-3-
Es wurde der Gesellschaft von mehreren Aktionären mitgeteilt, daß gegen die Gesellschaft bei der
Staatsanwaltschaft anonym Anzeigen erstattet wurden. Es muß davon ausgegangen wer-den, daß die
Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen wird. Über die möglichen Konse-quenzen kann derzeit nur
spekuliert werden.
Am 31.12.2000 endeten die Look-up Erklärungen der Altaktionäre. Die Look-up Erklärung von Herrn
Wolfgang Erhard Reich, Eigentümer von 425.000 Stückaktien, endet im September 2001.
Die MMC Embedded Internet Technology AG forderte die AHAG Wertpapierhandelsbank AG auf, den
Handel mit den Aktien der MMC AG ab Montag, den 12. Februar 2001 wieder aufzunehmen.
In der letzten Hauptversammlung wurde ein Aktienrückkaufprogramm genehmigt. Ob Aktien der Gesellschaft
zurückgekauft werden, entscheidet der Vorstand kurzfristig.
Im Interesse einer Gleichbehandlung aller Aktionäre der MMC AG haben wir die AHAG
Wertpapierhandelsbank AG und die VEM Virtuelles Emissionshaus AG gebeten, uns alle Adressen der
Aktionäre der MMC AG mitzuteilen. Diesem Wunsch kamen beide Institute unter Hinweis auf das
Bankgeheimnis leider nicht nach.
Es haben somit nicht alle Aktionäre den gleichen Informationsstand, was wir sehr bedauern. Um allen
Aktionären in der Zukunft zur gleichen Zeit Informationen zukommen lassen zu können, lassen Sie sich bitte
bei uns registrieren, indem Sie uns ein Fax (07321-959060) oder eine E-Mail reich@mmc-ag.com mit Ihrer
kompletten Adresse, auch E-Mail Adresse zukommen lassen.
Ausblick:
Die Gesellschaft ist in einem starken Wachstumsmarkt tätig. Es liegt nun an der Gesellschaft und
insbesondere am Vorstand Michael Benz, den Markt konsequent zu begehen.
Den 2. Aktionärsbrief für 2001 wird die Gesellschaft am 17. März 2001 veröffentlichen.
Alle Aktionäre, die sich bisher bei uns registrieren ließen, erhalten diesen Aktionärsbrief per Post zugestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Reich
- Vorstand -
Nach der mündlichen Verhandlung am 12.05.2003 hat die Gegenseite noch kurz vor dem Termin zur Verkündung einer Entscheidung, der für den 14.7.2003 anberaumt war, eine neue mündliche Verhandlung beantragt und, man höre und staune, allen Ernstes vorgetragen, es sei ihr das rechtliche Gehör verweigert worden.
Die 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main hat am 14.07.2003 gleichwohl und wie von mir erwartet den Klagen aus dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung und im Umfang dieser Haftung voll stattgegeben.
Das heißt allerdings nicht, dass es nun sofort Geld gibt.
Es ist damit zu rechnen, dass die Gegenseite gegen das Urteil das Rechtsmittel der Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main führen wird. Diesem Rechtsmittel vermache ich zwar keine Chance. Es wird das zu erwartende Vorgehen allerdings dazu führen, dass wir mit einem Ende des Rechtsstreits noch eine Weile werden zuwarten müssen.
Hier nun, mir bereits am 16.07.2003 zugestellt, die Gründe des Landgerichts Frankfurt am Main:
? Entscheidungsgründe
Den Klägern steht der geltend gemachte Anspruch zu (§§, 44 BörsG n.F., 13 VerkProspG, Art. 23 4, FinanzmarktförderungsG, 398 BGB).
In dem Verkaufsprospekt der Beklagten zu 1. sind für die Beurteilung der Wertpapiere wesentliche Angaben unrichtig oder unvollständig. Entsprechend dem Zweck der Prospektpublizität, eine sachgerechte Anlageentscheidung zu ermöglichen, hätten dem Publikum alle für eine Kaufentscheidung wichtigen Informationen über den Emittenten vollständig und objektiv bekanntgegeben werden müssen, insbesondere alle mit der Anlage verbundenen Risiken. Der durch den Prospekt vermittelte Gesamteindruck der geschäftlichen und personellen Situation entspricht nicht den tatsächlichen Verhältnissen, weil die sich daraus ergebenden Chancen viel zu positiv dargestellt, Risiken aber verschwiegen wurden.
Mit Äußerungen wie: der Vertrieb erfolge durch einen Außendienst und direkt von MMC, für die USA werde mit Distributionsfirmen zusammengearbeitet (Ziff. 2.2.), obwohl MMC das Geschäftsvolumen mit ausgewählten Großkunden erheblich ausweitet...(Ziffer 2.3), wird ein auch in Übersee tätiges, bereits florierendes, entwicklungsfähiges Unternehmen mit großen Umsätzen vorgetäuscht. Tatsächlich gab es weder einen Außendienst (vgl. Bericht S. 14), noch wurde mit Distributoren zusammengearbeitet. Das Bestreiten der Beklagten, an dieser Stelle unrichtige Angaben gemacht zu haben, ist unzureichend. Sie behaupten weder konkret das Gegenteil und legen insbesondere keine Unterlagen vor, die die Richtigkeit dieser Angaben im Prospekt belegen könnten. Sie können keine Belege über Umsätze mit ausländischen Unternehmen vorlegen. Wie der Beklagte zu 2. im Geschäftsbericht 2000 (Seite 13) einräumte, war bis Juli 2001 kein Großauftrag eingegangen. Sollte doch von der Fa. ALS ein Großauftrag erteilt worden sein, lag er jedenfalls bei Ausgabe der neuen Aktien noch nicht vor (vgl. Schreiben der Fa. ALS vom 28.11.00). Die Beklagten hätten allenfalls Verhandlungen mit Großkunden angeben, aber nicht den falschen Eindruck erwecken dürfen, dass mit ihnen bereits Geschäfte getätigt worden sind. Für die Beurteilung der weiteren Entwicklung war es für den durchschnittlichen Anleger von Bedeutung, ob die Beklagte zu 1. bereits Aufträge von Großkunden abwickelte oder ob sie wegen solcher Aufträge nur Verhandlungen führte, die auch scheitern konnten. Die im Geschäftsbericht genannten Risiken hätten offengelegt werden müssen, nämlich fehlenden Erfolg infolge unzureichender Marktakzeptanz (Bericht S. 14) und die Gefahr, die sich verwirklicht hatte, daß Neuentwicklungen nicht oder nicht rechtzeitig fertiggestellt werden (Bericht S. 13).
Die Aussichten für die Zukunft hingen ferner von der Qualifikation der für das Unternehmen handelnden Personen ab. Der Hinweis im Prospekt, ohne sie sei eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit nur schwer durchführbar, ist zur Information des Publikums nicht ausreichend. Es hätte an dieser Stelle angegeben werden müssen, dass der Vorstand Benz den schriftlichen Anstellungsvertrag nicht akzeptiere, weil darin seine geringe Bindungen an das Unternehmen zum Ausdruck kommt. Mit der Darstellung im Prospekt auf Seite 40, dass eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit von der Person der Vorstände abhänge, weil diese die erforderlichen Kontakte unterhielten und das besondere know how der Gesellschaft sich bei ihnen ?kristallisiere", wird dem Leser suggeriert, dass die Vorstandsmitglieder über besondere Fähigkeiten verfügten, die für die Zukunft wichtig seien. Tatsächlich besaß der Beklagte zu 2. als ehemaliger Jurastudent derartige Fähigkeiten nicht. Er war damals erst 22 Jahre alt, ohne abgeschlossene Ausbildung und ohne Berufs- und Geschäftserfahrung. Über fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügte er nicht. Er behauptet selbst nicht, dass er über die Geschäftskontakte verfügte, mit denen im Prospekt geworben wurde (S. 40) oder über know how in Beziehung auf die Produkte, die von der Beklagten zu 1. vertrieben werden sollten. Auf das damit verbundene Risiko hätte unter Ziffer 9.1 hingewiesen werden müssen. Wie konkret die Gefahr war, dass sich dieses Risiko verwirklichen konnte, zeigt die weitere Entwicklung. Wie Benz auf der Hauptversammlung in seinem Lagebericht (Seite 4) ausführte, hatte ein Großunternehmen Verhandlungen unter anderem mit der Begründung abgebrochen, die Vorstandsmitglieder böten keine Gewähr dafür, dass sie die Investition sicher begleiten könnten, die Bindung von Benz an das Unternehmen sei gering, ein 22jähriges unerfahrener Vorstand könne die Geschicke einer Technologiefirma nicht federführend leiten.
Statt diese Risiken offenzulegen, wird in Ziffer 9.1 des Prospekts darauf hingewiesen, dass die Aussichten positiv zu beurteilen seien, weil Vorstand Benz über exzellente Erfahrungen verfüge. Auch diese Darstellung erweckt einen falschen, zu günstigen Eindruck. Bezüglich seiner bereits erzielten Erfolge wird angegeben, dass Benz Mitgründer der Fa. Jumptec war, die aktuell mit 800 Mio. DM bewertet werde und deren Aktien im März 1999 mit großem Erfolg am Neuen Markt eingeführt worden seien. In 4 Jahren erwarte MMC genauso viel Umsatz und Gewinn wie jenes Unternehmen. Durch diese Angaben wird suggeriert, dass man damit rechnen könne, Benz werde seine Erfolge bei der Fa. Jumptec wiederholen. Es wird verschleiert, dass jeder Anhaltspunkt dafür fehlt, dass Benz mit seiner Tätigkeit in der Vergangenheit überhaupt Erfolg hatte. Tatsache ist, dass er längst bei der Fa. Jumptec ausgeschieden war, als diese 1999 Erfolg hatte. Verschwiegen wurde, dass er Geschäftsführer der Fa. MMC Communication für Funkmodule war, die im Januar 1999 insolvent wurde. Ihr Geschäftsgegenstand war im Prospekt als Tätigkeitsbereich der Beklagten zu 1. genannt worden. Ferner blieb unerwähnt, dass Benz im September 1999 die eidesstattliche Versicherung ablegen musste. Werden solche Misserfolge bekannt, kann das eher als nicht auf die Kaufentscheidung des Anlegers Einfluss haben. Für einen Anleger ist ferner von Bedeutung, dass die extrem erfolgversprechenden Planzahlen nur vom Vorstand Benz festgelegt und nur auf sein Drängen in den Prospekt aufgenommen wurden (Geschäftsbericht 2000 Seit 18). Wenn das alleinvertretungsberechtigte Vorstandsmitglied die Veröffentlichung nicht unterstützt hat und die Grundlagen zur Ermittlung der Zahlen nicht kennt, rechtfertigt dies Misstrauen an der Zuverlässigkeit der Zahlen. Das ist zweifellos für eine Anlageentscheidung von Bedeutung und hätte deswegen im Prospekt erwähnt werden müssen.
Im Prospekt nicht angesprochen wurde, dass Mitglieder der Familie Reich die Fa. MMC Embedded Computertechnik GmbH betrieben hatten, der Geschäftsgegenstand einer der im Prospekt genannten Geschäftsfelder der Beklagten zu 1. war. Selbst wenn diese etwa seit Gründung der Beklagten zu 1. kein operatives Geschäft mehr betrieb, war eine Erwähnung für einen Anleger relevant. Allein aufgrund der Existenz dieses Unternehmens bestand die Möglichkeit, dass es als Konkurrentin auftrat und lukrative Aufträge übernahm.
Darauf, ob einige der Kläger aufgrund besonderer beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten in der Lage waren, Prospektunrichtigkeiten zu erkennen, kommt es nicht an. Entscheidend ist die Sichtweise eines durchschnittlichen Anlegers, der den Prospekt einer unbefangenen Betrachtung unterzieht (Schäfer, BörsG, §§ 45f a.F.).
Aus den vorgelegten Kaufbelegen, den Bankbescheinigungen und den Abtretungserklärungen (Anlagen .........) ergibt sich, dass die Kläger Inhaber der geltend gemachten Ansprüche sind.
Selbst wenn ein Teil der erworbenen Aktien nicht aus der Emission vom September 2000 stammen sollten, haften die Beklagten (§§ 13 VerkprospG, 44 I Satz 3 BörsG).
Die Haftung der Beklagten zu 1. ergibt sich daraus, dass sie auf Seite 4 in Ziffer 1.1. des Prospekts die Verantwortung für seine Richtigkeit übernommen hat (§ 45 I Nr. 2 BörsG n.F.). Die Haftung des Beklagten zu 2. folgt einmal aus der auf Seite 55 in Ziffer 11 des Prospekts abgegebenen Erklärung sowie daraus, dass von ihm der Erlass des Prospekts ausging (§ 44 I Nr. 2 BörsG n.F.). Dies wurde auf Seite 18 des Geschäftsberichts 2000 eingeräumt. Allein der allgemeine Hinweis, dass bei einer Aktienanlage immer mit einem Totalverlust gerechnet werden muss und sie auf den erfahrenen Investor abziele, ersetzt nicht konkrete Angaben zu gerade bei der Beklagten zu 1. bestehende Risiken.
Die Beklagten berufen sich ohne Erfolg auf die von ihnen zu beweisenden Haftungsausschlüsse gem. § 45 BörsG n.F. . So können die Beklagten nicht vortragen und unter Beweis stellen, dass der Prospekt für den Erwerb der Wertpapiere nicht ursächlich war. (§ 45 II Nr. 1 BörsG). Es ist möglich, dass die Kläger den im Internet einzusehenden Prospekt vor dem Kauf gelesen haben. Im übrigen ist dies für eine Haftung nicht einmal erforderlich. Es reicht schon aus, dass der Prospekt den Inhalt einer Werbebroschüre, die von den Anlegern bei ihrer Kaufentscheidung herangezogen wurde und die bei Anlegermessen oder bei einer Verkaufsaktion per Telefon ausgesprochenen Kaufempfehlungen der Wertpapierhandelsbank AG beeinflusst hat.
Der Haftungsausschluss des § 45 II Nr. 2 BörsG n.F. greift ebenfalls nicht. Die Beklagten können nicht vortragen, dass die obengenannten Sachverhalte, über den unrichtige Angaben im Prospekt enthalten sind, zu einer Minderung des Börsenpreises der Aktien beigetragen hatten. Da die Aktien nicht an der Börse gehandelt wurden, kann ein Börsenpreis nicht ermittelt werden. Es kann allenfalls auf einen nicht amtlichen Kurs der Aktien der Beklagten zu 1. abgestellt werden. Wie sich dieser im einzelnen entwickelt hat, ist nicht bekannt.
Soweit einige der Kläger den Beklagten zu 2. vor dem Börsengang kannten und damit sein ungefähres Alter wussten, mag insoweit eine Haftung für die fehlende Altersangabe entfallen, weil jene Kläger dann in diesem Punkt die Unvollständigkeit des Prospekts kannten (§ 45 II Nr. 3 BörsG). Das ändert aber an der Haftung der Beklagten nichts, da nicht feststeht, dass ihnen auch die übrigen Unrichtigkeiten bekannt waren, die ebenfalls für die Beurteilung der Aktien wesentlich waren.
Soweit einzelne Kläger auf den Teil ihrer Forderung verzichtet haben, der über den Ausgabepreis der Aktien hinausging (vgl. Seite 2 des Schriftsatzes vom 4.6.03), war die Klage deshalb abzuweisen.
Der Anspruch der Kläger ist nicht verjährt. Die 6 monatige Verjährungsfrist des §§ 47 BörsG (i.d.F. des 3. FinmarktFG), 64 II BörsG, 13 VerkprospG für Prospekthaftungsansprüche wurde rechtzeitig durch die am 6.2.02 bei Gericht eingegangene Klage gehemmt. Es ergibt sich aus dem Vortrag der Beklagten nicht, dass der Kläger zu 1. bereits am 11.4.01 erfahren hatte, dass der Verkaufsprospekt unrichtig war, falls damals über wesentliche Probleme der Gesellschaft gesprochen wurde. Dass der Kläger zu 2. am 6.4.01 umfangreiche Informationen erhalten hatte, lässt ebenfalls nicht den Schluss zu, dass ihm dabei Prospektunrichtigkeiten mitgeteilt wurden.
Die Zinsforderung ist nur gem. §§ 288 I, 291 BGB ab Rechtshängigkeit begründet. Die Voraussetzungen für einen weitergehenden Anspruch sind nicht dargetan.
Es bestand kein Anlass, erneut in die mündliche Verhandlung einzutreten (§ 156 ZPO). Die Erkrankung des früheren Beklagtenvertreters und sein Mandatsniederlegung gab keinen hinreichenden Grund, den Termin zu verlegen. Bei der hier vorzunehmenden Abwägung der Interessen aller Prozessparteien überwiegt der Anspruch der Klägerseite auf zügige Durchführung des Verfahrens. Dieses wäre bei der beantragten Vertagung um 3 Monate verletzt gewesen. Dabei war auch zu berücksichtigen, dass keineswegs sicher war, dass danach seine Ärztin nicht mehr von längeren Autofahrten abraten würde. Andererseits wäre es zumutbar gewesen, so rechtzeitig für eine andere Terminsvertretung zu sorgen, dass der Vertreter sich ausreichend vorbereiten konnte oder doch zum Termin zu erscheinen. Dieses Verhalten des früheren Beklagtenvertreters ist den Beklagten zuzurechnen (§ 85 II ZPO). Aus dem Vortrag der Beklagten ergibt sich nicht, dass ihr früherer Vertreter nicht zum Termin hätte erscheinen können. Da er in seiner Kanzlei arbeiten konnte, hätte er, - erforderlichenfalls auch mit Pausen - verhandeln können. Bei einer Anreise mit dem PKW hätten Bewegungspausen eingelegt werden, bei einer Anreise mit der Bahn hätte er in den Eisenbahnwagen für die nötige Bewegung sorgen können. Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs ist nicht verletzt. Die Beklagten hatten vor dem Termin umfassend Gelegenheit, zur Sache vorzutragen und haben zum Ergebnis der mündlichen Verhandlung Stellung genommen. Sie tragen auch nicht vor, was noch zusätzlich hätte erörtert werden sollen.
Der Schriftsatz vom 3.6.03 gibt hierzu ebenfalls keinen Anlass. Im wesentlichen enthält er keinen Vortrag, der noch nicht in die mündliche Verhandlung eingeführt war, im übrigen ist er nicht entscheidungserheblich."
NEU - NEU - NEU - NEU - NEU
Nachdem unsere Klagen gegen MMC in erster Instanz vor dem Landgericht in Frankfurt am Main erfolgreich waren, haben die Beklagten hiergegen Berufung eingelegt.
Dies muss Sie aber nicht davon abhalten, die Ihnen jeweils vom Gericht - gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar - zugesprochene Klagesumme bei den Beklagten (nach Ihrer Wahl bei der Gesellschaft oder deren Vorstand Reich) einzufordern. Zu diesem Zweck benötigen Sie lediglich eine vollstreckbare Ausfertigung Ihres Urteils, die Sie beim Landgericht Frankfurt mit dem nachfolgenden Mustertext anfordern können. Mit dieser vollstreckbaren Urteilsausfertigung und der vom Gericht für Sie jeweils festgelegten Sicherheitsleistung (bar oder durch Bankbürgschaft) können Sie dann einen Gerichtsvollzieher am Wohnsitz des Vorstands/Sitz der Gesellschaft beauftragen.
Nähere Informationen hierzu erteilen Ihnen die Verteilerstellen für Gerichtsvollzieher beim jeweiligen Amtsgericht.
MUSTERTEXT:
?(Ihr Briefkopf)
Landgericht Frankfurt am Main
- 7. Kammer für Handelssachen -
Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main
xx.08.2003 (Datum)
- 3-07 O 11/02 - (Ihr Aktenzeichen)
In dem Rechtsstreit
Becker u.a.
(hier: Kläger xxxx (Ihr Name))
gegen
MMC Embedded Internet Technology AG u.a.
jetzt:
VCI Venture Capital und Immobilien AG
beantrage ich als Kläger in Bezug auf das in dieser Sache am 14.07.2003 verkündete Urteil,
mir eine w e i t e r e vollstreckbare Ausfertigung des Urteils nebst einer Bescheinigung des Zeitpunkts der Zustellung desselben zu erteilen.
(Unterschrift)"
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