Jürgen Tittins Fehler
ich meine jetzt rein präventiv,kann nicht schaden!
Noch einmal @obgicou @Bob, Vergewaltigung in der Ehe und Züchtigung von Kindern war zu gleicher Zeit Mainstream bei den bürgerlichen Parteien. Kämen die, die hier im Thread gegen Eure Agitationen argumentieren, deshalb auf die Idee, z.B. CDU oder CSU für nicht wählbar zu halten oder Ihnen 20, 30 Jahre später nachzuhalten, dass sie einen heute als Gewalttat einzuordnenden Tatbestand damals nicht abgelehnt oder bekämpft haben, sondern (wie hier im Thread weiter oben belegt wurde) im Gegenteil sogar guthießen?!
Wenn es Euch doch so sher darum geht, Missstände aufzudecken, warum dann nicht ausgewogen? Die Antwort kennst du selbst. Wahlkampf-Polemik auf dem Rücken einer ganzen Partei, die sich für unser Land einsetzt - und mit Pädophilie so viel zu tun hat wie Ihr beiden!
Bist du denn sicher, dass du dich Kindergärten nähern solltest? Ich meine rein präventiv, man weiß ja nicht, was in deinem Kopf vorgeht ...
Wieso vermischt Du hier die Themen?
Ich erwarte Konsequenzen, wie sie auch immer Herr Trittin gefordert hatte!
Außerdem sollte Herr Trittin dem Wohl und die Erneuerung der Grünen nicht im Weg stehen.
Er schadet seiner Partei - bekommen wir einen Patex Trittin?
Was wäre denn eine noch ernsthaftere Herangehensweise gewesen?
Leider hat Herr Walter meiner Meinung nach einen Maulkorb bekommen.
Man hört nichts mehr, schon komisch - oder?
#532 och nöööö, Bob, jetzt kommen auch noch Verschwörungstheorien. Walter hat einen Maulkorb bekommen ... fällt dir sonst nix mehr ein?
Für dich frei Haus:
Nach langen Diskussionen im Bundestag ist die Vergewaltigung in der Ehe jetzt strafbar. Die BRD war bisher eines der wenigen europäischen Länder, das Ehefrauen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung immer noch verwehrte.
Nach dem neuen Gesetz wird nicht mehr zwischen Fällen von Vergewaltigung oder sexueller Nötigung, die unter Eheleuten begangen werden und solchen zwischen Nichtverheirateten unterschieden. Zudem werden die Vorschriften geschlechtsneutral formuliert - auch die homosexuelle Vergewaltigung fällt demnach unter § 177 Strafgesetzbuch (StGB), dessen Mindeststrafmaß von vorher zwei Jahren auf eines gesenkt wurde. Dadurch soll den Gerichten die Möglichkeit eröffnet werden, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Dem erzwungenen Beischlaf werden andere erzwungene sexuelle Handlungen, die das Opfer besonders demütigen (z.B. Anal- oder Oralverkehr) gleichgestellt. Eine Widerspruchsklausel gibt es nicht. Diese war von der CDU-Fraktion gefordert und lange umstritten. Mit ihr sollte die Ehefrau die eingeleitete Strafverfolgung gegen ihren Ehemann stoppen können. Das Widerspruchsrecht lädt den gewalttätigen Ehemann geradezu ein, weiter Druck auf seine Frau auszuüben, damit sie ihre Anzeige zurückzieht und er straflos davonkommt. Dadurch würde das grundsätzlich bei einem Verbrechen bestehende öffentliche Interesse an der Strafverfolgung in Frage gestellt. Sexuelle Gewalt ist aber nicht das persönliche Problem einzelner Menschen, sondern ein gesellschaftliches. Dies haben nun wohl auch einige CDU-Abgeordnete eingesehen.
Quellen:
zum neuen Vergewaltigungsstrafrecht) Frankfurter Rundschau v. 15.05.1997; tageszeitung (taz) v. 16. u. 17.05.1997.
Niemand leugnet, daß Teile der Union damals zu lange an einer historisch falschen Gesetzgebung festgehalten haben.
...
Kopfschüttel
Darauf muss man erstmal kommen - evtl. mal zurücklehnen und den Puls runterfahren?
Was ist das für eine Geisteshaltung?
Arschficken von Säuglingen?
Spinnst du!
Das ist quasi die Atombombe im Wahlkampf. Ich empfinde Abscheu gegen Leute, die Trittin nun wider besseren Wissens als Pädophilen darstellen. So ist es in den letzten Tagen hier passiert. Das geht gar nicht.