Jack White>>>>Vorsicht Abzocke !!!!


Seite 1 von 1
Neuester Beitrag: 12.09.99 16:11
Eröffnet am:12.09.99 10:30von: cosinusAnzahl Beiträge:4
Neuester Beitrag:12.09.99 16:11von: expertLeser gesamt:2.512
Forum:Börse Leser heute:1
Bewertet mit:


 

1174 Postings, 9065 Tage cosinusJack White>>>>Vorsicht Abzocke !!!!

 
  
    #1
12.09.99 10:30
Folgenden Bericht fand ich im Neuem Markt Board v. Interstoxx, da ich hier bei ariva vor ärgeren Verlusten bei Netlife gewarnt wurde (auf Grund einer ins board gestellten Warnung), will ich mich mit diesem Bericht mich revangieren!


Abgeschickt von : Powerinvest (in board v. Intestoxx)
Abgeschickt am : 16:57 - 11.09.

Jack White>>>>Vorsicht Abzocke !!!!!

Hier ein Artikel von Bernd Niquet,dem Mann der den Netlife Skandal aufdeckte:

http://www.wallstreet-online.de
Bernd Niquet: Jack White - unten ohne
vom 10.09. 11:02

(Dr. Bernd Niquet)

Bernd Niquet: Jack White - unten ohne

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ein Gesetz mit dem schönen Namen "Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz". Dieses Gesetz regelt in § 1: "Für Wertpapiere, die erstmals im Inland öffentlich angeboten werden ... muss der Anbieter einen Prospekt (Verkaufsprospekt) veröffentlichen." Was dieser Verkaufsprospekt schließlich genau für Angaben enthalten muss, das regelt die entsprechende "Verordnung über Wertpapier-Verkaufsprospekte".

Ziel dieser Gesetzesregelung ist es, dem Anleger die Möglichkeit zu geben, sich umfassend über das Unternehmen zu informieren, welches die Wertpapiere emittiert. Aus diesem Grunde findet sich auch in § 9 des VerkProspG folgende Bestimmungen: "(1) Der Verkaufsprospekt muss mindestens (!) drei Werktage vor dem öffentlichen Angebot veröffentlicht werden." "Veröffentlichen" heißt hierbei konkret: Entweder Abdruck in den Börsenpflichtblättern oder Bereithalten zur kostenlosen Ausgabe an die Aktionäre.

Nun ergibt sich jedoch im Fall "Jack White" folgender Tatbestand: Weder der Emissionsführer noch der Emittent waren gestern um 14:00 Uhr, als die Emission bereits geschlossen (1) wurde, in der Lage, einen Verkaufsprospekt herauszugeben, da er, nach Auskunft dieser Stellen, noch bei der Zulassungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse zur Genehmigung vorliege. Ich habe auch dort schließlich versucht, eine Auskunft zu bekommen, bin jedoch nicht fündig geworden.  

1174 Postings, 9065 Tage cosinuswenn Ihr Euch an das DESASTER von NETLIFE erinnert, unbedingt lesen!!! o.T.

 
  
    #2
12.09.99 10:31
 

937 Postings, 9061 Tage SkippiRichtig cosinus, habe heute Morgen den gleichen Bericht gelesen!

 
  
    #3
12.09.99 11:02
Wäre wohl besser Zeichnungsgewinne schnell mitzunehmen.

Gruß
Skippi  

Optionen

84 Postings, 9115 Tage expertBEI -->EDEL<-- SPIELT DIE MUSIK (top 10 wert am nm) o.T.

 
  
    #4
12.09.99 16:11
 

Optionen

   Antwort einfügen - nach oben