Ist die deutsche Justiz total behämmert??
Seite 3 von 4 Neuester Beitrag: 10.08.17 14:57 | ||||
Eröffnet am: | 26.06.17 14:11 | von: lehna | Anzahl Beiträge: | 84 |
Neuester Beitrag: | 10.08.17 14:57 | von: RealValueInv. | Leser gesamt: | 20.060 |
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So läuft das halt hier in Deutschland bzw. Ariva !!!
Kannst ja mal selber googlen
"bezahlte Demonstranten in Deutschland"
Nicht umsonst wird das Wort "Opfer", vor allem in Migrantenkreisen, gerne als Schimpfwort benutzt. Das Opfer ist schwach, hätte besser eine Knarre oder viele Brüder dabei haben sollen. Warum soll die Justiz ein solches verweichlichtes Wesen auch vernünftig schützen. Wetten dass jetzt noch gutachterlich ermittelt wird, ob die Frau nicht evtl. gestolpert ist *Ironie off*
Moderation
Zeitpunkt: 27.06.17 12:45
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Zeitpunkt: 27.06.17 12:45
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"Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist."
https://dejure.org/gesetze/StGB/323a.html
Ganz so schlimm wie es hier teilweise dargestellt wird, ist es also nicht. Es belibt allerdings die Obergrenze von 5 Jahren.
Es gibt aber auch noch die sog. actio libera in causa, die u.a. dann zur Anwendung kommen kann, wenn sich jemand in einen Rausch versetzt, um dann eine Straftat zu begehen. https://de.wikipedia.org/wiki/Actio_libera_in_causa#Deutsches_Recht
Dann ist trotz des eigentlich schuldunfähigen Zustandes u.U. sogar eine Bestrafung wegen einer vorsätzlichen Straftat mit dem dort vorgesehen Strafrahmen möglich und nicht nur nach § 323a StGB.
Hatte da wohl nen schlechten Link.
Du hast Sinti geschrieben, das ist rassistisch, weil Sinti sind die, die Deutsche sind,
alles andere sind Roma, ergo wer auf die Anrede Sinti besteht, will das er von einen Roma
unterschieden wird, ist auch rassistisch.
Interessant in dem Zusammenhang ist, dass es durchaus Beispiele gibt, in denen Alkoholkonsum auch ohne irgendwelche Folgen strafbar ist - nämlich im Verkehrsrecht. Da braucht es noch nicht einmal einen Unfall oder Schlangenlinien, das Überschreiten der Promillegrenze des Fahrzeugführers genügt.
Also: Wer das Haus mit mehr als 0.8 Promille verläßt, kommt in den Knast!
Meines Wissens ist der Gang der, erst Verurteilung, (Teil-)Besrafung und dann Abschiebung.
Sofort abgeschoben werden sollten Asylbewerber die stehlen, Körperverletzung begehen und betrügen. Aber auch da gibt man ihnen ja schon die falschen Zeichen und man zahlt fleissig weiter Hartz4l egal, ob sie ehrlich Bürger schlagen, betrügen und in Angst und Schrecken versetzen.
Für ein Asylbegehren sollten neben der vermeintlichen Probleme im Heimatland auch das Verhalten des Asylbewerbers in unserem Land ein Argument sein. Selbst wer vor Krieg und Verfolgung flieht, hat meiner Ansicht nach kein Recht auf Asyl, wenn er gegen Deutsche .Gesetze verstösst!
Zigmal Asylanträge, wegen mehrfahren Geldes, zu stellen ist handfester Betrug. Scheinbar wollen einige mit Gewalt unbedingt mehr Straftäter hier reinholen.
Wenn man es zuende denkt , werden nachher noch Deutsche Mörder abgeschoben , ja auch 15 bis 25 Jahre nur Geld.
Das Problem: Viele Staaten wehren sich vehement dagegen, ihre eigenen Bürger zurückzunehmen.
Selbst wenn die Staatsangehörigkeit eines Straftäters nachgeiesen wurde, weigern sich viele Staaten Ersatzpapiere auszustellen.
Noch ein Grund, warum nicht angeschoben werden kann, das ist dann der Fall wenn eine psychische Erkrankungen – etwa eine posttraumatische Belastungsstörung vorliegt und der Abzuschiebende daher nicht reisefähig ist.
Was tun?
Wohin auf welcher Grundlage?
Woher weißt du denn das, da habe ich ganz andere Informationen.
Googeln musst du aber schon selber.
Übrigens gibt es auch sehr interessante Artikel in der bulgarischen Presse. Du wirst staunen.....
eine Zeitung heißt z-B. Blitz.bg (auch deutsche Übersetzung vorhanden)
Das ist doch dieses Trauma- und Belastungsgerde Quatsch, Betrügen oder Vergewaltigen kann er, aber nicht abgeschoben werden? Was für ein Unsinn!
Insofern ist das Opfer nur wichtig um die Straftat zu bewerten und evtl das Leid des Opfers bei der Strafzumessung.
Das hat auch nichts damit zu tun ob ein Täter Deutsche r oder Bulgare ist - das Gesetz muss für alle gleich sein.