Ich hab da mal eine Frage


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Neuester Beitrag: 16.11.10 22:33
Eröffnet am:16.11.10 22:12von: BlackvelvetAnzahl Beiträge:7
Neuester Beitrag:16.11.10 22:33von: GrinchLeser gesamt:895
Forum:Talk Leser heute:2
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11 Postings, 5305 Tage BlackvelvetIch hab da mal eine Frage

 
  
    #1
16.11.10 22:12
aber erst mal einen guten Abend!

Also ich habe mir ein Auto gekauft das abgemeldet ist und wollte es Heute neu Zulassen.

Bei der Übergabe des Autos sagte mir der Vorbesitzer das der Schein bei der Abmeldung einbehalten wurde. Als ich nun aber den Brief, die VB und all diese Dinge vorlegte sagte mir der nette Sachbearbeiter das ich ohne den Kfz-Schein das Auto nicht zulassen kann.

Hier lügt doch einer oder?  

10739 Postings, 9507 Tage Al BundyJau, der Vorbesitzer.

 
  
    #2
2
16.11.10 22:13

33827 Postings, 7290 Tage Terminator100du brauchst die Abmeldebescheinigung

 
  
    #3
1
16.11.10 22:13

27374 Postings, 6577 Tage zockerlillynatürlich reicht der brief nicht.

 
  
    #4
16.11.10 22:15
du brauchst auch einen fahrzeugschein um dein auto anzumelden.  

33960 Postings, 6212 Tage McMurphyBrief und Abmeldebescheinigung reichen doch?

 
  
    #5
1
16.11.10 22:17

40576 Postings, 8185 Tage rotgrünDer Schein wird bei Abmeldung

 
  
    #6
16.11.10 22:29
eingezogen und eine Abmeldebescheinigung ausgestellt.
Zum Anmelden brauchste.
1) Versicherungsnummer
2) Perso
3) abmeldebescheinigung
4)Tüv Bescheinigung
5) Ein paar Euros zum Anmelden :-))
Datt wars, oder... :-))

179550 Postings, 8621 Tage GrinchAlso erstmal muss die Schleuder

 
  
    #7
1
16.11.10 22:33
abgemeldet werden...

DANN kannste die mit dem Fahrzeugbrief und den ABEs wieder anmelden... ach ja ne EVB brauchste auch noch...

Übrigens, bei Modellen die nicht in Deutschland gebaut wurden gehört noch was dazu... ist immer in nem roten Papier eingeschlagen...

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