IQ Investment-lukrative Chance
Seite 25 von 27 Neuester Beitrag: 24.05.12 08:45 | ||||
Eröffnet am: | 09.02.12 16:00 | von: EberhardWie. | Anzahl Beiträge: | 675 |
Neuester Beitrag: | 24.05.12 08:45 | von: godi1954 | Leser gesamt: | 96.179 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 20 | |
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Echt schlimm!
Aber auch das wird vorüber gehen... ;-)
Moderation
Moderator: digger2007
Zeitpunkt: 08.03.12 16:03
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SH4D #11340 (im anderen IQ ...)
immer noch...!!!!
es reicht!
der hat dir doch so schön den inneren wert erklärt!
Bis dahin muss ich mir noch einige Stücke holen. Immerhin kommen wir von 75-80 Cent.
Dann geht eine turbulente Woche rum in der Hoffnung, dass sich nächste Woche die Wogen ein wenig glätten und IQ Stellung zu den Vorwürfen bezieht.
Sollten diese haltlos sein, werden wir uns sicher schnell wieder in alte Höhen katapultieren.
M.M.
Moderation
Zeitpunkt: 10.03.12 18:00
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Zeitpunkt: 10.03.12 18:00
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Die Vorstrafe wird nach einer gewissen Zeit getilgt, wenn der Betroffene eine definierte Zeit lang nicht erneut verurteilt wurde, also eine neue Verurteilung zum Bundeszentralregister nicht gemeldet wurde. Die Tilgungsfrist beträgt 5, 10, 15 oder 20 Jahre, je nach Höhe der Strafe (siehe § 46 BZRG). Die 20-jährige Frist gilt ausschließlich bei Verurteilungen wegen eines Sexualdeliktes zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr. Zu der Tilgungsfrist hinzuzurechnen ist eine einjährige „Überliegefrist“, in der die Verurteilung noch im BZR gespeichert bleibt, jedoch keine Auskunft mehr über sie erteilt wird. Weiterhin ist in bestimmten Fällen, in denen eine Freiheitsstrafe verhängt wurde, auch deren Dauer der Tilgungsfrist hinzuzurechnen. So hat zum Beispiel eine Verurteilung wegen schweren Raubes zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe eine Tilgungsfrist von 27 Jahren (15 Jahre Regeltilgungsfrist zusätzlich zur Strafdauer von zwölf Jahren). Nach Ablauf gilt ein Verurteilter wieder offiziell als „nicht vorbestraft“ und wird in künftigen Bundeszentralregister-Auszügen nicht mehr als „vorbestraft“ bezeichnet. Nicht getilgt werden Eintragungen von Urteilen, die auf lebenslange Freiheitsstrafe lauten, oder Unterbringungen gemäß § 63 (psychiatrische Klinik) und § 66 StGB (Sicherungsverwahrung
Die Frage ist. Sind die Eintragungen bereits gelöscht und gilt Herr Sommer als nicht vorbestraft. wenn dem so ist, wäre die Veröffentlichung dieses Dokumentes von 2007 wohl erstens überholt und zweitens dürfte es nicht veröffentlicht werden. Der das gemacht hat, sollte sich dessen bewußt sein.
Das Du anderer Meinung bist als ich akzeptiere ich, gleiches solltest Du auch tun!
Da ich Dich weder diffamiert noch beleidigt habe erwarte ich von Dir, sämtliche Unterstellungen gegen meine Person zu unterlassen.
Sollte dies nicht geschehen werde ich natürlich weitere Posts von Dir melden.
Das hat nichts damit zu tun, dass ich Deine Meinung nicht akzeptiere!
Es hat einfach nur was mit Etikette zu tun und Angriffe gegen meine Person werde ich nicht dulden!
Ich hoffe in Zukunft auf niveauvollere Postings von Dir!
MFG
Mr-Bean
Das ich nun im Minus bin ist natürlich bedauerlich, wirft mich aber nicht um.
Wir werden sehen, was die nächsten Wochen bei IQ so alles ans Tageslicht bringen.
Spannende Wochen werden es allemal.
Ich hoffe nur, dass der Thread nicht zur Schlammschlacht der User verkommt.
Aktuell wieder leichte Käufe auf der 0,44€
Das BID steht in Fra schon höher als der Kurs.....
ADI
http://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Adolph
Kennst ja altes Sprichwort , wer nit hören will muss fühlen :-) Man sollte doch mal ab u zu auf nen 'alten' Börsenmann gehorchen ;-)