Der europäische Gerichtshof prüft die Verstaatlichung der Hypo Real Estate. Mehrere Aktionäre hatten geklagt. Bei einem Erfolg könnte ein Schadenersatz fällig werden.
Hypo Real - Jahrhundertchance oder Niete?
- was Gegenstand Deiner Klage ist
- WER Beklagter ist
- welche Kosten man Dir vorveranschlagt hat
Die Angaben natürlich nur, sofern sie Deine Privatspäre nicht verletzen.
Geredet haben viele zwar darüber, aber soweit ich mich entsinne, hat bisher keiner
wirklich geklagt. Du wärst somit unser "Kläger Mustermann"...
hallo fuzzi08...lange nichts mehr von Dir gesehen ..(lag aber eher an mir) ...hoffe, Dir geht es gut!
Soweit ich mich entsinne, hat ein User, der hier auch mal aufgetaucht ist , ebenfalls geklagt: kalwa 10...er war meines Wissens hier im Forum im Oktober 2009 aktiv!
Was kalwa anbetraf, meine ich mich zu erinnern, dass er lediglich die Absicht zu klagen
bekundet hat. Da er nichts weiter hören ließ, nehme ich aber an, dass es bei der Absicht
blieb. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Da wir hier ja sehr offen miteinander umgehen, werde ich auch Deine Fragen beantworten.
- Gegenstand der Klage: wegen Zahlung, Streitwert .... ca. 20 T€
- Beklagte: Hypo Real Estate Holding AG, Freisinger Str. 5, 85716 Unterschleißheim
- Kosten: meine Rechtsschutzversicherung, Selbstkostenanteil 150,00 € ( das ist es mir Wert)
viele Grüße püppiN
Ich hab mir da so meine Gedanken gemacht. Dem Wieandt geht es um Kohle, sonst um nichts denke ich. Er könnte so argumentiert haben, die Deckelung der Bezüge auf 500 000 Euro betrifft Banken, die vom Staat gestützt werden. Das ist zum Beispiel bei der Commerzbank der Fall.
Die Pfandbriefbank ist ja nun kein Unternehmen mehr, das vom Staat gestützt wird. Die Pfandbriefbank hat einen Alleieigentümer und das ist der Staat. Der Eigentümer ist verpflichtet seinem Unternehmen die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen um es am Markt agieren zu lassen oder das Unternehmen zu schließen.
Wieandt konnte sich auf den Standpunkt stellen, er muss ebenso Bezüge bekommen wie die Manager vergleichbarer Institute.
Die Pfandbriefbank wird unter den gegebenen Bedingungen keinen namhaften Manager bekommen. Auch die Better wird nach einer Weile, so sie eine Gelegenheit findet zu einem anderen Institut wechseln, das besser bezahlt.
Bei der Pfandbriefbank werden letztendlich nur noch Pfeifen das Ruder halten. Die Pfandbriefbank wird ein ähnliches Schicksal erleiden wie die Landesbanken.
Zu fuzzi08 und grisu007 möchte ich darauf hinweisen, dass ich massiv gegen die HRE vorgehe:
· Sonderprüfungen (zwei habe ich schon durchgesetzt, mit der dritten gehe ich in die zweite Instanz)
· Anfechtung Kapitalerhöhung vom 02.06.2009 (am 08.04.2010 ist Verkündungstermin in der ersten Instanz)
· Spruchstellenverfahren
· Schadenersatz (hier wird zum Glück ein Musterverfahren stattfinden; damit entfällt auch das immense Kostenrisiko, dass durch die Streitverkündung der HRE gegenüber mehreren ehemaligen Vorständen exorbitant hoch ist)
· EU-Kommission, Beihilfeverfahren HRE
Ich habe schon letztes Jahr darauf hingewiesen, dass ich von einer Reduzierung der Gegenwehr auf eine Anfechtungsklage gegen das Squeeze out (wohl eu-rechtswidrig) und das Spruchstellenverfahren nichts halte. Die Musik spielt im Vorfeld. Zudem tut sich die Gegenseite unheimlich schwer, wenn es nicht nur um einzelne Rechtsfragen geht. Auf dem Gebiet kann die HRE einfach auf die besten Anwälte Deutschlands zugreifen.
Gruß
Kalwa
Ich find's gut, dass Du aus allen Rohren schießt. Das hätte ich sicher auch gemacht,
wenn mein Engagement es gelohnt hätte. Wenn Du Dich an Musterverfahren anhän-
gen kannst, umso besser.
Das von Dir angesprochene EU-Recht ist natürlich ein heißes Eisen mit völlig offenem
Ausgang. Gut möglich, dass sich da der Bund schwer verheddert hat - ich hoffe es zu-
mindest.
Was Deine Auflistung nicht anspricht, ist die ebenfalls streitbehaftete Frage des Squee-
zeouts, i.E. ob Du ihn anfechtest und wenn ja, mit welcher Strategie bzw. Begründung
(ob z.B. die kurze Einberufungsfrist für die HV eine Rolle spielt usw.)
Ich hoffe sehr, dass Du uns weiter auf dem Laufenden hälst und drücke Dir -auch im
Namen aller Mitstreiter hier- heftigst die Daumen.
wegen des Squeezeouts geschrieben hast. Vielleicht kannst Du uns trotzdem erläutern,
wie Du das mit der "Reduzierung der Gegenwehr" genau meinst und welche Rolle die
Einberufungsfrist in diesem Zusammenhang spielt.
Ferne interessiert mich, ob Du Dich mit anderen Klägern abgestimmt hast (sofern es
nicht nur um die Teilnahme an Musterverfahren geht).
"Landgericht München I, 5HK O 12377/09, Kalwarowskyj u.a. gegen HRE, Lehnbachplatz
7, Saal 401, Verkündung einer Entscheidung." (o.w.K.)
Der Gegenstand der Entscheidung ist mir unbekannt. Klägerin war aber offenbar eine
Klägergemeinschaft ("K. u.a.")
I.d.R. ist bei Verkündungen das Gericht mit sich alleine. Die Entscheidung wird dem Klä-
ger schriftlich mitgeteilt.
ein Link zu einer interessanten Webseite (Herausgeber: VzFK e.V./Verbraucherzentra-
le für Kapitalanleger e.V.), auf der (alle?) laufenden Spruchverfahren in Deutschland
aufgelistet sind. Wie man sieht, dauern die Verfahren JAHRELANG - das älteste begann
2004.
Ich will nicht unken, aber bei der extremen Komplexität der Materie würde mich ein
neuer Rekord nicht wundern.
Falls Rookie oder jemand anders diesen Link bereits früher schon eingestellt hat, bitte
ich um Nachsicht. - Hier der Link:
http://www.vzfk.de/spruchverfahren/laufende-spruchverfahren/index.html
Heyheyy
brauch mal etwas Hilfe bzgl. meiner Lohnsteuererklärung ^^
Habe mir Hypo wie folgt gekauft:
- 1788€ + 1518€ + 1080€ + 850€= 5236€ (da brauchen wir uns nicht drüber streiten)
Zwangsverkauft wurden sie zu 2470€
Bleiben: 2766€
Jetzt bekam ich von der SP eine "Verlustrechnung". Die geben an: Kursverlust: 687,23€
1. Frage: häääää?
2. Frage: was mache ich jetzt in meiner Steuererklärung geltend und wie? Ich gebe doch nicht an, dass ich 687,23€ verloren habe. Ist doch gelogen.
entscheidend ist, zu welchem Zeitpunkt die Aktien gekauft bzw. verkauft oder gesqueezt wurden. Es gilt die first-in-first-out Regel und dann muss man noch die Spekulationsfrist <1Jahr beachten. So wird von der Bank der Verlust ausgerechnet.
Tröste dich - ich liege bei 1 Jahr und 3 Tage. Das heißt nicht mehr innerhalb der 1 jährigen Spekulationsfrist somit habe ich fürs Finanzamt keine Verluste erlitten, obwohl ich einen fünfstelligen Betrag durch die HRE verloren habe.
Nimm´s gelassen - man keine andere Wahl
heute im Handelsblatt online
Quelle: http://www.handelsblatt.com/...chtshof-prueft-verstaatlichung;2558203
Hypo Real Estate: Europäischer Gerichtshof prüft Verstaatlichung
Mehrere ehemalige Aktionäre hatten gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom Juni 2009 geklagt, den Aktienanteil des Bundes mit einer milliardenschweren Kapitalerhöhung von 47 auf 90 Prozent zu erhöhen und damit den Weg zum Ausschluss der noch verbliebenen Aktionäre freizumachen. Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz verkürzte der Bund die Einladungsfrist für diese Hauptversammlung auf einen Tag. Europäisches Recht sieht allerdings eine Einladungsfrist von 21 Tagen vor.
Offen ist aber, ob diese EU-Richtlinie zum Zeitpunkt der Rettung der systemrelevanten Pfandbriefbank schon verbindlich war. "Eine vollkommen eindeutige Rechtslage sieht die Kammer hier nicht", sagte der Vorsitzende Richter Helmut Krenek. Aber "die Kapitalerhöhung bleibt auf jeden Fall wirksam", stellte er klar.
Schadenersatz möglich
Bei einem möglichen Verstoß gegen Europarecht könnte den Klägern Schadenersatz zustehen. Kläger-Anwältin Daniela Bergdolt von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) zeigte sich zufrieden. Vom Europäischen Gerichtshof erwarte sie "eine positive Entscheidung".
Richter Krenek erklärte, der Bund habe den Zusammenbruch der Hypo Real Estate mit unabsehbaren Folgen für den gesamten Finanzmarkt vermeiden wollen. Die Aktionäre seien nicht enteignet und ihr Eigentumsrecht nicht unzulässig eingeschränkt worden. Bei der Hauptversammlung sei ihr Rederecht auch nicht unverhältnismäßig eingeschränkt worden.
ich hatte damals auch ein paar aktien der hre, aber bin dann leider auch zwangsenteignet worden. nun haben ich mich damit abgefunden und den verlust abgeschrieben.
so eben habe ich von der klage erfahren (wie gesagt, hatte mich nicht mehr darum gekümmert) und nun wollte ich mal wissen, ob ich auch noch eine chance auf schadensersatz habe? ich hatte nicht geklagt.
mag sein das die frage unqualifiziert oder ähnliches ist, jedoch hoffe ich auf antwort von euch.
in diesem sinne, grüße!
Denn es geht ja (nur) um die Rechtmäßigkeit des Squeezeout. In allen anderen Punkten
hat das Gericht n.m.A. den Staat im Recht gesehen (wie ich mir schon dachte....).
Wäre aber der Squeezeout unrechtmäßig erfolgt, wäre er -samt sämtlichen Folgen- un-
gültig und die Benachteiligten so zu stellen, als habe das schädigende Ereignis nie statt-
gefunden. Da der SO aber nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (?), stünde den
Benachteiligten Schadenersatz zu. Höhe: weißderteufel.
Der Gordische Knoten könnte möglicherweise durchschlagen werden, indem der Staat
bei der Abfindung draufsattelt. Damit wären wir dann an dem Punkt, auf den ich von
vorherein und ganz bewusst gesetzt habe.
in diesem sinne, grüße
auch die einzige Chance. Das zeigt einfach die Erfahrung. Am Ende (nach Jahren) sind
die Parteien vom Streit zermürbt und vergleichen sich.
Wenn in fünf Jahren der Euro um dreißig Prozent entwertet ist, fällt es dem Bund rela-
tiv leicht, drauf zu satteln: es kostet ihn fast nichts mehr.
Das nenne ich wahre "Problemlösung durch Aussitzen"...
Auch auf " http://www.hre-squeeze-in.de/ " bin ich bislang immer noch nicht angemeldet.
Jetzt lese ich dass das LG München die HRE-Verstaatlichung von EuGH prüfen lassen möchte.
Wie lange wird das ungefähr dauern ? Wochen oder Jahre bis es weitere Entscheidungen gibt ?
Ich habe immer noch Bedenken später nachweisen müssen, dass ich durch einen Squeeze-Out enteignet wurde.
Weiss nicht ob das ansonsten wirklich alles automatisch läuft, also dass man diesbezüglich noch in einer Datenbank gespeichert hat und Anrecht auf Entschädigung und / oder seine alten Aktien hat. Da bin ich gespannt.
Die paar PDF-Dokumente die nicht wirklich gesichert sind als Beweis für den damaligen Besitz aufzuzeigen stimmen mich jetzt nicht soooooooooo optimistisch. Zumal ich bislang noch keine richtige Möglichkeit habe die PDF-Dokumente ( wo irgendwo ganz klein was von Squeeze-Out erwähnt ist ) mit meinem anderen Betriebssystem auszudrucken.
Somit kann ich nur hoffen dass ich als HRE-Enteigneter in einer Datenbank stehe und mir meine alten Aktien bzw das Geld automatisch zukommt ohne dass ich dafür etwas tun muss.
längerer Zeit zu rechnen. Wieviel, ist pure Spekulation. Aber ich bin mir sicher, dass es
lange dauern wird. Denn für den EuGH ist das NEULAND.
Deine Einlassung
"Ich habe immer noch Bedenken später nachweisen müssen, dass ich durch einen
Squeeze-Out enteignet wurde..."
verstehe ich nicht. Der Squeezeout IST eine (Form der) Enteignung! Insofern ist es Fakt,
dass WIR ALLE ENTEIGNET worden sind. Da braucht es weiters keinen Nachweis.
Jeder, der eine Ausbuchungsnachricht in den Händen hält, kann sich als Enteigneter
ausweisen und ist ggf. Anspruchberechtigter. Wer seine Ausbuchungsnachricht verlegt
oder gar nicht erhalten hat: auch nicht schlimm. Die Depot führende Bank wird ihm not-
falls bestätigen (können), dass er ausgesqueezt wurde. Ich meine, das müsste reichen.
@ichbleibdrin
Hallo
ich versteh nur Bahnhof. Bin ja auch ein Laie....
ich habe gekauft:
am 15.10.2008 zu 1788 + Gebühren = 1816,56
am 19.11.2008 zu 1518 + Gebühren = 1546,56
am 15.01.2009 zu 1080 + Gebühren = 1108,67
am 23.01.2009 zu 850 + Gebühren = 878,56
Macht insgesamt:
ohne Gebühren: 5236
mit Gebühren: 5350,35
Bekommen habe ich am 16.10.2009: 2470
Wie kommen jetzt der Aktienverlust von 687,23 zustande?
Übrigens: 1. Kauf 15.10.2008, Squeeze Out am 16.10.2009 = 1 Jahr und 1 Tag. Das ist doch ein Witz oder? Ich werde alles geltend machen.