Homo-Ehe vor dem Bundesverfassungsgericht:
Seite 1 von 3 Neuester Beitrag: 20.07.02 11:39 | ||||
Eröffnet am: | 16.07.02 09:52 | von: SchwarzerLo. | Anzahl Beiträge: | 67 |
Neuester Beitrag: | 20.07.02 11:39 | von: Spitfire33 | Leser gesamt: | 1.962 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 2 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < | 2 | 3 > |
Diese Nachricht wurde automatisch erzeugt. Der Thread wird nach jeder 3. vergebenen Stimme im Board nach oben geholt.
Nein zur Homo-Ehe, Ja zur eigenen Hochzeit
Das Bundesverfassungsgericht wird am Mittwoch sein Urteil zur so genannten Homosexuellen-Ehe verkünden. Die noch unverheiratete schwangere Unions-Familienexpertin Katherina Reiche unterstützt die Klage gegen das rot-grüne Gesetz, weil es nicht dem Familienbild der Union entspreche.
Karlsruhe - Sie unterstütze die Klage der unionsgeführten Länder Bayern, Sachsen und Thüringen gegen das "Lebenspartnerschaftsgesetz", stellte Reiche in einem Interview mit der "Berliner Zeitung" klar. Das Gesetz, das am 1. August 2001 in Kraft trat, sei ein "Angriff auf Ehe und Familie" und gehe "weit über das hinaus, was ich bereit wäre zu regeln". In der vergangenen Woche hatte sie sich für eine Stärkung der Rechte Homosexueller ausgesprochen, aber nicht die Gleichstellung einer Partnerschaft von Schwulen gemeint. Wo es Ungerechtigkeiten gebe, "da sollten wir diese beseitigen", hatte die Familienexpertin im Unions-Wahlkampfteam gesagt.
Reiche selbst will 2003 heiraten. "Wir hatten uns ohnehin vorgenommen, im nächsten Jahr zu heiraten und werden dies vermutlich auch tun", sagte sie der "Märkischen Allgemeinen Zeitung". Die unverheiratete Mutter einer dreijährigen Tochter erwartet im August ihr zweites Kind. Ihr Lebenspartner ist der CDU-Landtagsabgeordnete Sven Petke. Das wichtigste an der Eheschließung seien für sie "der Segen und das Bekenntnis vor Gott".
Der Rechtsexperte der Grünen, Volker Beck, äußerte sich dagegen optimistisch über den Ausgang des Verfahrens in Karlsruhe. Er erwarte, dass die Richter die gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften für verfassungsgemäß halten, sagte er dem "Münchner Merkur". Darauf weise die frühere Entscheidung des Verfassungsgerichts zu den Eilanträgen hin, mit denen Bayern, Sachsen und Thüringen am 18. Juli 2001 gescheitert waren. "Ausdrücklich hat das Gericht betont, dass mit dem Gesetz erstmals Grundrechte für Homosexuelle verwirklicht und konkretisiert werden", sagte er.
Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland schätzt die Zahl der Eintragungen seit dem vergangenen Jahr auf mehr als 4000. Der eheähnliche Lebensbund gewährt Schwulen und Lesben Erb- und Unterhaltsrecht. Sie dürfen einen gemeinsamen Namen annehmen, können eine Art von Zugewinngemeinschaft vereinbaren und gelten als Familienangehörige. Parallelen zur Ehe bestehen zudem im Ausländer-, Sozial- und Familienversicherungsrecht.
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,205353,00.html
Begründung: Eine Schwule Ehe bringt keine Nachkommen (eigene KInder) hervor und trägt somit keinesfalls zur Entlastung der Gesellschaft bei, sondern unsere Kinder müssen deren Rente mit finanzieren.
Auch die Adoption von Kindern durch schwule Paare finde ich kritisch. Ich bezweifel, dass diese Kinder der normalen Ehe gegenüber keine Probleme haben, bzw. nicht schnell das Gefühl bekommen, ihre "Eltern" (Papa und Dieter / klingt schon paradox) zu enttäuschen, wen sie sich heterosexuell entfalten wollen.
Ich protestiere dagegen, dass meine Äußerung hier als "beleidigend" eingestuft wurde.
Begründung:
Ich habe mich nicht abfällig über HOMOSEXUELLE als gesellschaftliche Randgruppe geäußert. Ich spreche als Vater und Steuerzahler. Dies geht auch aus meinem Beitrag hervor. Es geht um wirtschaftliche Aspekte und um das Schicksal von Adoptiv-kindern. Für Adoptivkinder trägt die Gesellschaft - zumindest bis es zu einer Adoption kommt-, Verantwortung. Diese Kinder werden später zusätzlich den gleichen Diskreminierungen ausegesetzt wie ihre Eltern. Nur mit dem unterschied, dass diese Kinder dann als heterosexuelle mit Problemen behaftet werden, die sie gar nicht haben müßten.
Kleinen, sind richtig gefährdet
wenn sie in einem behüteten Elternhaus aufwachsen,
und nicht zu den sozial schwachen Randgruppen gehören.
Selten so einen Quatsch gehört.
Ich bin mit einem schwulen Ehepaar befreundet, seit 15 Jahren,
meine Kinder haben sich gern dort aufgehalten und keinen Schaden davongetragen,
im Gegenteil.
Kann wirklich nur wünschen, dass viele Heimkinder diese Chance bekommen.
mit hetero-grüssen
hjw
Was ist das denn für eine Logik: verbieten nur weil die Kinder diskrinminiert werden könnten, dann sollte man lieber was gegen die Diskriminierung unternehmen.
Und das Argument mit dem Geld ist ja nun wirklich lächerlich, in der Eu wird so viel Geld verschwendet!
1. Ich habe auch schwule Ehepaare im Bekanntenkreis.
2. Würde ich auch bei meinen Kindern Toleranz gegenüber ihren Nächsten verlangen, bzw. bin gegen Intoleranz.
Trotzdem kann ich doch eine andere Meinung zu diesem Thema haben.
Steuerliche Vergünstigungen für Ehepaare sind gerade deshalb entstanden, weil die Ehe der Familienplanung und somit der Alterssicherung der Gesellschaft dient.
Der Beitrag von "spezial" hier (siehe oben), mit seinem Witz beweist nochmal, dass die Kinder von Homosexuellen später Hänseleien ausgesetzt sein würden.
Letztlich kenne ich auch noch mehrere tolle heterosexuelle Paare, denen ein Adoptivkind verweigert wird, nur weil ihr gemeinsames Durchschnittsalter über 35 Jahren liegt. Die fühlen sich dann derb auf den Arm genommen, wenn sie mit ansehen müssen, dass ein jüngeres schwules Ehepaar da bevorzugt wird.
Gegen Adoption durch homosexuelle Ehepaare hab ich nix, denn die Hürden für Adoptionen sind eh so hoch, daß da die ungeeignete Paare mit großer Wahrscheinlichkeit ausgefiltert werden. Und es kann ja wohl kaum der richtige Weg sein, daß die Gesellschaft vor irgendwelchen kleingeistigen Vorurteilen und Diskriminierungen einknickt, statt dagegenzuwirken.
Grüße Max
@BWLer von Dir hätte ich eigentlich erwartet, dass Du auch volkswirtschaflich denken kannst. Die Besteuerung ist wie der Name schon sagt ein Steuerungsparameter, und keine Form der Diskriminierung. Meistens ist es eben
so, dass Nachwuchs nur aus herterosexuellen Beziehungen entsteht und dazu muss es steuerliche Anreize geben um die Entscheidung zu erleichtern und die Familien mit Kinder nicht ins soziale Abseits zu drängen. Dass Homosexuelle meist überdurchschnittlich gebildet sind und dementsprechend verdienen
ist unstrittig. Also müssen sie nicht speziell steuerlich begünstigt werden.
Mir geht es auch nicht anders bin hetero ohne Kinder, meine Freundin ist in der Ausbildung und kein Hahn kräht wenn mir 50% im Monat abgezogen werden
hoffentlich auch mit dieser gleichstellung. aber da gibt es viel mehr gerade zuziehen von diesem schrecklichen grünen gedankengut.
gruß
proxi
wenn ringsrum alles brennt und dieser euro abgeschafft wird, habt ihr immer noch euren hammerharten franken.
gruß
aus dem norden
proxi
Verfassungsgericht gibt Homo-Ehe seinen Segen
Die vor knapp einem Jahr in Kraft getretene Homo-Ehe ist verfassungskonform. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt die Klagen der Länder Bayern, Sachsen und Thüringen abgewiesen. Der besondere Schutz der Ehe sei durch das Gesetz nicht beeinträchtigt.
Der Erste Senat wies die Normenkontrollklagen mit fünf zu drei Stimmen zurück. Das Gesetz verletze nicht den besonderen Schutz der Ehe, so die Richtermehrheit. Einstimmig war der Erste Senat der Ansicht, dass das Gesetz verfassungsgemäß zu Stande kam.
Die Aufspaltung des Gesetzes in einen von den Ländern nicht zustimmungspflichtigen Teil und einen zustimmungspflichtigen Teil sei nicht willkürlich gewesen. Mit dem Urteil können gleichgeschlechtliche Paare eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen. Die seit August bereits eingetragenen Partnerschaften haben Bestand.
Bereits im vergangenen Jahr hatte es das Bundesverfassungsgericht mit Mehrheit abgelehnt, das Inkrafttreten des Gesetzes vorläufig zu stoppen. Damit konnte das Gesetz der rot-grünen Regierungskoalition im August 2001 vorläufig in Kraft treten. Nun wurde auch in der Hauptsache die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bestätigt.
Grüße Max
Eine Glanzleistung unseres Rechtssystems
Hier werden nicht nur Ehepaare mit (und ohne) Kindern auf den Arm genommen, sondern auch Singles die voll besteuert werden.
"Wir heiraten einen Freund (unter Männern)
und unterliegen dann dem Splittingtarif."
Das bringt ordentlich was bei 2 Gutverdienenden.
Und ausser dem gehören Kinder gefördert und nicht die Ehe an sich. Weg mit dem Ehegattensplitting. Das ist aber ein anderer Punkt.
Grüße
ecki
R.
Du hast aber Recht.
Denn keiner stellt in Frage, wieso überhaupt ursprünglich die steuerliche Begünstigung von Ehepartnern beschlossen wurde.
Die Dösbaddel untermauern ihre eigenen Grudsätze.
Andererseits habe ich nichts dagegen wenn sich homosexuelle beerben dürfen oder Versorgungsausgleich untereinander geregelt wissen wollen.
Wenn ein Partner für die "EHE?" jahrelang den Kopf (oder was anderes) hinhalten mußte und der andere seine Karriere machen konnte muß das berücksichtigt werden.
ABER NICHT SO!
Berechnungs-Methode des Splitting-Tarifs:
Gesamtes zu verst. Einkommen : 2 = X €
X € in der Normal-Tabelle die ESt-Belastung ablesen:
= Y €
Y € x 2 =
= Z € EST nach Splitting-Verfahren.
Alternativ § 32 a EStG
anwenden!
Ich sprach von Gutverdienern
Viele Grüsse
m.
Im Osten war man natürlich für 100 RM dabei.
Da ist es fast die Regel.
Es gibt viele Gründe, die für eine Beibehaltung der Ehe sprechen,
z.B. Versorgung der Ehefrau und der Kinder usw.
Abendfüllendes Thema.
Ich kenne in Verwandtschaft und Bekanntschaft (fast) nur "gut" funktionierende Ehen.
Aber mit Leuten, die ihr Privatleben nicht in den Griff kriegen und nur nach Veränderung der Welt schreien, gebe ich mich nicht ab.
Davon habe ich in meiner Jugend zu viele kennengelernt.
Ist auf keinen Fall persönlich gemeint, sorry.
Viele Grüsse
m.
Von daher ist die ganze Aufgerung eigentlich umsonst. Nur hat es mal wieder gezeigt, daß man mit Beschimpfungen und Verleumdungen grüne Sterne bekommt und schwarze Sterne auch noch Ariva gelöscht werden.