Steinhoff Informationsforum
Siehe linke
https://www.reporter.gr/Eidhseis/Epicheirhseis/...ths-sto-lianemporio
Moderation
Zeitpunkt: 30.11.21 13:35
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LdP: 7.330.944 ohne Stimmrecht plus die alten 5.165 Aktien mit Stimmrecht, die er schon vorher hielt
TdK: 6.357.459 ohne Stimmrecht plus die alten 194.270 Aktien mit Stimmrecht, die er schon vorher hielt
Man scheint an den Erfolg seiner Arbeit zu glauben ;-)
https://www.afm.nl/nl-NL/Professionals/registers/...euH4XD29OJfxx9dUs
https://www.afm.nl/nl-NL/Professionals/registers/...T780Jyguyygsp9yRA
Ist doch nicht so schlecht die Info..
Long..
Dürfte theoretisch ein insolventes Unternehmen, wie die TTC der SIHNV vorwerfen, gar nicht vornehmen, oder???
Nach Freigabe des SIHNV-Vermögens am 02.10.2021 im Zuge der Beendigung des SoP dürfte sich wohl einiges in der Einzelbilanz der Beteiligungsgesellschaft SIHNV (nicht unbedingt in der Gesamtkonzernbilanz) getan haben.
PS.: Das "Employee share scheme (ESRS) von 2017 war ja nur auf Eis gelegt in 2019 und 2020 und ist ja nicht beendet.
S. 223 Konzernbilanz 2020
Moderation
Zeitpunkt: 30.11.21 13:02
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Der Zweck des ESRS bestand darin, wichtige Führungskräfte und leitende Mitarbeiter, die in der Lage sind, die Leistung des Konzerns zu beeinflussen, auf einer Grundlage anzuziehen und zu halten, die die Interessen dieser Mitarbeiter mit denen des Konzerns, des jeweiligen Arbeitgeberunternehmens und der Aktionäre der Gesellschaft in Einklang bringt.
Am Tag der Zuteilung erhält der Mitarbeiter ein Recht auf die Aktien ("Aktienrechte"), die am Tag der Unverfallbarkeit übertragen werden. Die Anzahl der Aktien, die unverfallbar werden, hängt davon ab, ob die von der Personal- und Vergütungskommission festgelegten Leistungskriterien erfüllt wurden. Die Unverfallbarkeit liegt ebenfalls im Ermessen des Personal- und Vergütungsausschusses.
Der Mitarbeiteraktienplan wird in Form von Aktien abgegolten.
Der ESRS unterliegt den folgenden Bedingungen:
a) Rechte werden qualifizierten Führungskräften auf jährlicher Basis gewährt.
b) Die Rechte werden am dritten Jahrestag der Zuteilung unverfallbar, sofern die vom Personal- und Vergütungsausschuss zum oder um den Zeitpunkt der Zuteilung herum festgelegten Leistungskriterien erfüllt wurden; und
c) Falls die Leistungskriterien bis zum dritten Jahrestag der jeweiligen jährlichen Zuteilung nicht erfüllt werden, verfallen alle mit der jeweiligen Zuteilung verbundenen Rechte.
Die folgenden Leistungskriterien wurden vom Personal- und Vergütungsausschuss festgelegt:
a) Die Teilnahme des Mitarbeiters an dem Aktienprogramm hängt von der finanziellen Leistung der Gruppe und des Arbeitgebers ab, und zwar kumuliert über einen Zeitraum von drei Jahren (der "Bewertungszeitraum");
b) Der Mitarbeiter muss sich auf kumulativer Basis für die Teilnahme am jährlichen Bonusprogramm qualifizieren, das von seinem Arbeitgeber für den Bemessungszeitraum verwaltet wird; und
c) der Arbeitnehmer hat seine wichtigsten Leistungsindikatoren während des Bemessungszeitraums erfüllt.
Aktienabfindung
Der beizulegende Zeitwert der den Mitarbeitern gewährten Aktien mit aufgeschobener Lieferung und der Aktienrechte wird als Personalaufwand mit einer entsprechenden Erhöhung des Eigenkapitals erfasst. Der beizulegende Zeitwert wird am Tag der Gewährung ermittelt und über den Zeitraum als Aufwand erfasst, in dem die Mitarbeiter Leistungen erbringen müssen, um einen uneingeschränkten Anspruch auf die Eigenkapitalinstrumente zu erwerben. Der beizulegende Zeitwert der gewährten Instrumente wird unter Anwendung allgemein anerkannter Bewertungsverfahren und unter Berücksichtigung der Bedingungen, zu denen die Instrumente gewährt werden, ermittelt. Der als Aufwand erfasste Betrag wird angepasst, um die tatsächliche Anzahl der Aktien mit aufgeschobener Lieferung und der Aktienrechte, die unverfallbar werden, widerzuspiegeln, es sei denn, die Verwirkung ist nur darauf zurückzuführen, dass die Aktienkurse den Schwellenwert für die Unverfallbarkeit nicht erreichen.
In Anbetracht der angepassten Ergebnisse der Gruppe im Berichtszeitraum 2017 revidierte das Management frühere Schätzungen der Anzahl der Aktien, die letztendlich für jede offene Zuteilung unverfallbar werden. Die revidierte Schätzung der Geschäftsleitung lautete, dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass weitere Aktien im Rahmen offener Zuteilungen unverfallbar werden. Die Zuteilung aus dem Jahr 2017, die die letzte verbleibende offene Zuteilung war, wurde im Berichtszeitraum 2020 bewertet und die Aktienrechte wurden verwirkt.
In den Berichtszeiträumen 2019 und 2020 wurden keine Aufwendungen aus den anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente von Steinhoff ESRS als Teil der Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst."
S. 223 Konzernbilanz 2020
Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben,und fünf Genehmigungsverfahren und erteilte Teilgenehmigungen ,haben schon in den 80ern zur endgültigen Versagung und Rückbau
eines halben Konzernes in Hanau geführt.
Aber die sollen mal Ihre Aktienzuteilungen haben.Wir sind ja nicht abergläubisch und alles was es schon mal gab ,muss sich ja nun auch nicht bei Steinhoff wiederholen.
Moderation
Zeitpunkt: 30.11.21 13:02
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Zeitpunkt: 30.11.21 13:02
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Ich will damit sagen,das es lange Zeit Schrittchen für Schrittchen in die richtige Richtung gehen kann,das Management seine Arbeit macht,und dann kommt doch das Unmögliche ,ob von der Politik,einem Gericht,oder beidem und der Gerichtsstempel fällt in den Papierkorb.
Also wäre es rundherum schöner gewesen,wenn die beiden mal ein paar Wochen gewartet hätten.
Lies mal #708 oder gleich SIHNV 2020 Bilanz, S. 223
Mal schauen wie der Markt es aufnimmt.
Anreiz für 2022.
Davon sind 2 Monate schon mal ins Land gegangen.
Ich gehe mal davon aus, dass diese Aktien zum 01.10.2022 auch mit Stimmrechten versehen werden, wenn die HV zustimmt.