Hilfe!!!!!!! Wer kann mir sagen ob von den Kursgewinnen die
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 07.12.99 15:06 | ||||
Eröffnet am: | 06.12.99 15:52 | von: Dietrich | Anzahl Beiträge: | 19 |
Neuester Beitrag: | 07.12.99 15:06 | von: fossy | Leser gesamt: | 3.847 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 1 | |
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Euer verzweifelter Dietrich
Honich: Die 1000DM ist der Freibetrag, nur Gewinne darüber musst Du versteuern o.T.
06.12.99 16:23
0815a: wenn der Betrag über 1000,- DM liegt, muß alles versteuert werden nicht nur die Diff.
06.12.99 16:23
0815a: Honich. Das ist leider nicht richtig. Es ist kein Freibetrag, sondern eine Grenze !!! o.T.
06.12.99 16:24
mfg
Honich
je 5,-DM können auch nicht abgesetzt werden.
Gruß MisterX
0815a: also alles was durch eine individuelle Aktie verursacht wird, ist abzugsfähig, alle
06.12.99 17:16
Es wäre ja auch schwierig Zeitschriften, Depotgebühren, Onlinegebühren etc. auf die einzelnen Werte umzurechnen, oder ? Stellt sich dann auch die Frage zu welchem Zeitpunkt die Kosten realisiert wurden, oder ?
Bei DM 25,- ist es wahrscheinlich eh egal. Ich denke da könnte man sich noch rausreden und auf "dumm" machen. Außer Verwarnung/Nachversteuerung dürfte dann auch nicht viel passieren !
Ich behaupte :
Kauf und Verkaufgebühren kannst Du abziehen, mach ich immer so.
1000 DM ist nicht die Freibetragsgrenze, sondern 999 DM.
Also ab ( incl. ) 1000,00 DM ist alles voll steuerpflichtig.
Gruesse
MOB
...
Steuerpflichtiger Spekulationsgewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungs- und Veräußerungskosten andererseits. Gewinne von weniger als DM 1.000,00 sind steuerfrei (§ 23 Abs. 3 Satz 3 EStG). Dieser Betrag ist eine Freigrenze. Wird der Betrag von DM 1.000,00 erreicht oder überschritten, ist der gesamte Spekulationsgewinn steuerpflichtig.
ZaphodBeeblebrox: ... insofern kann es sich schonmal lohnen, einen Verlust JETZT zu realisieren ! o.T.
06.12.99 18:31
Euer vieleicht doch noch gut weggekommener
Dietrich
(a) Verluste
(b) alle Aufwendungen im Zusammenhang mit den Börsengeschäften, d.h.
- An- & Verkaufsspesen/-Provisionen
- Telefongespräche mit Broker, entsprechend Online-Gebühren
(hier ist der Nachweis schwierig, aber mann kann z.B. schriftlich angeben, dass ca xx% aller Online-Aufwendungen mit Wertpapiergeschäften zu tun haben.)
- Zeitschriften-Abos
- Fahrten zur Bank
...der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt, denn merke, der Steuerzahler muss nicht nachweisen, das seine Angaben richtig sind, sondern er muss es glaubhaft machen! Sauber ausgearbeitete detaillierte Schriftstücke wirken da Wunder...
Gruss
scavenger
1.) Bis 999,- DM alles Steuerfrei.
2.) Sämtliche Spesen und entstandene Kosten von An -und Verkauf sind vom Gewinn (Nettogewinn) abzugsfähig, aber nicht Konto- und Depotführungsgebühren.
3.)Seit diesem Jahr sind die Gewinne und Verluste ins nächste Jahr vor oder ins letzte Jahr zurückzutragen. Also keine Eile Dietrich. Dat läuft.
MFG Me262.
Dank für eine Antwort vorab
bpaul
Ein Verlustausgleich mit anderen Einkunftsarten ist nicht möglich.
Gruß MisterX
Dank Euch für die rege Beteiligung.
Dietrich
Also ist Dein Gewinn in 1999 steuerpflichtig.
Ist nur dadurch zu kompensieren, daß noch ein Verlust in 1999 (mindestens 25DM)realisiert wird.
Andere Möglichkeit: Die Freigrenze verdoppelt sich bei Zusammenverlagung von Ehegatten!!! Allerdings muß dann das Depot auf beide Personen laufen, weil Vorausetzung ist, dass jeder Ehegatte Gewinne erzielt.