Hat er, oder hat er nicht?
Hat er, oder hat er nicht?
Andreas Türck wegen Vergewaltigung vor Gericht
Andreas Türck: Im Fall einer Verurteilung drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft.
Frankfurt/Main - Vor dem Frankfurter Landgericht beginnt heute der Prozess gegen den ehemaligen TV-Moderator Andreas Türck. Bereits zum ersten Verhandlungstag ist ein Tatzeuge geladen. Der Mann war nach Angaben der Staatsanwaltschaft bei der nächtlichen Kneipentour im August 2002 dabei, in deren Verlauf Türck eine 26 Jahre alte Bankkauffrau mit Gewalt zum Oralsex gezwungen haben soll. Zuvor habe er den Kopf des Opfers mindestens einmal gegen das Brückengeländer geschleudert.
Schwere sexuelle Nötigung und Körperverletzung
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 36-Jährigen schwere sexuelle Nötigung und Körperverletzung vor. Türck droht eine Haftstrafe von zwei bis 15 Jahren. Für den Prozess sind zunächst zehn Verhandlungstage anberaumt. Bis Anfang September sollen rund ein Dutzend Zeugen vernommen werden.
Türck hat die Tat stets abgestritten, aber dennoch einen schweren Karriereknick im TV-Geschäft hinnehmen müssen. Beim Sender ProSieben verlor der in Gießen geborene Talkmaster seine "Chart-Show" und hat seitdem keine neuen Jobs erhalten. Seine Verteidigerin Susanne Wagner wollte vor Prozessbeginn keine öffentlichen Erklärungen abgeben.
Türck nicht bei der Polizei angezeigt
Das zum Tatzeitpunkt 26 Jahre alte Opfer aus Frankfurt tritt im Prozess als Nebenklägerin auf. Die Frau soll nach der bisherigen Planung des Gerichts in der kommenden Woche als Zeugin aussagen. Sie hatte Türck nicht bei der Polizei angezeigt, sondern nur einem Freund von der Tat berichtet, dessen Telefon aber von der Polizei abgehört worden war. Der Aussage der Frau kommt nach Einschätzung von Staatsanwältin Nadja Niesen die zentrale Bedeutung in dem Prozess zu. (sa/dpa/ddp) (Foto: dpa)
Die Vorsitzende Richterin Bärbel Stock (eine Frau) leitet die Verhandlung. Staatsanwältin ist Nadja Niesen, ebenfalls eine Frau.
" ... Sie hatte Türck nicht bei der Polizei angezeigt, sondern nur einem Freund von der Tat berichtet, dessen Telefon aber von der Polizei abgehört worden war. "
Wurde da von der Staatsanwaltschaft und dem Gericht in Absprache miteinander etwas getürkt?
Es gibt zwei populäre Ansätze, diese Redewendung zu erklären:
1. Zur Eröffnung des Kaiser-Wilhelm-Kanals im Jahre 1895 (heute heißt er Nord-Ostsee-Kanal) trafen sich in Kiel jede Menge Kriegsschiffe der wichtigen seefahrenden Nationen. Und wie sich das gehörte, gab es auch einen Empfang beim deutschen Kaiser und zwar auf dessen Schiff, der „Deutschland“.
Jeder Gast wurde von einer Barkasse herangebracht, die die jeweilige Staatsflagge führte. Die deutsche Marinekapelle spielte dann die entsprechende Nationalhymne. Als die türkische Delegation eintraf, stellte man fest, dass man keine entsprechenden Noten dabei hatte und keiner die Hymne auswendig kannte.
Also spielte man, inspiriert durch die türkische Fahne, „Guter Mond du gehst so stille“. Man hatte zum ersten Mal etwas getürkt.
2. Der „Türke“ war der berühmte Schachautomat von Baron Wolfgang von Kempelen. 1769 wurde dieser Automat, der eine lebensgroße, türkisch gekleidete Puppe vor einem Schachbrett sitzend darstellte, erstmals vorgestellt. Der Automat schlug tatsächlich die meisten Schachspieler, die gegen ihn antraten. Eine für neugierige Zuschauer gerne geöffnete Klappe offenbarte eine aufwändige Mechanik. In Wirklichkeit saß in dem Apparat ein kleinwüchsiger Schachspieler versteckt, der die Figuren bewegte.
Heute bezeichnet man oft, bei Präsentationen vorgeführte, erst halb fertige Software, deren Mängel man geschickt unterschlägt, als „Türkware“.
Quelle: http://www.w-akten.de/antworten/diverseantworten3.phtml
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Die Wahrheit vor der Wahl – "das hätten Sie wohl gerne gehabt.“
(Sigmar Gabriel auf die Frage, warum er seinen Vorstoß für Steuererhöhungen nicht vor der Wahl präsentiert habe, Ostthüringer Zeitung, 28.9.02)
Ein Deutungsversuch basiert auf dem im Jahre 1769 vom österreichischen Erfinder Wolfgang von Kempelen (1734–1804) gebauten Schachautomaten, der aufgrund der Aufmachung seines vorgeblich mechanischen Spielers Der Türke genannt wurde. Tatsächlich verbarg der Automat jedoch einen menschlichen Gegner, der diese Figur bediente. Bekannt ist der Stich der Illustrated London News aus dem Jahre 1845, der — um den Blick auf das vorgegaukelte mechanische Innenleben des Automaten freizugeben — die Truhe mit geöffneten Türen zeigt, dahinter den Türken am Schachbrett, in einer Hand einen Stab, der zum Bewegen der Spielfiguren verwendet wurde. Der Automat sorgte gegen Ende des 18. Jahrhunderts und zu Beginn des 19. Jahrhunderts während Tourneen durch Europa und Amerika, die von Johann Nepomuk Mälzel (1772–1838) organisiert wurden, für viel Aufsehen. Der Automat verbrannte 1854 in einem Museum in Philadelphia.
Gegen diese Etymologie spricht, daß das Oxford English Dictionary unter Turk die veraltete Bedeutung a human figure at which to practise shooting (dem heutigen Pappkamerad entsprechend) verzeichnet und hierfür Belege vorweist, die bis ins Jahr 1569 zurückreichen. Das läßt eher auf das Feindbild europäischer Armeen während der Zeit der Türkenkriege als Herkunft schließen.
Im Grimm wird die Bedeutung gefechtsübung gegen einen angenommenen feind für Türke durch Quellen ab 1900 belegt. Weiter heißt es dort: »in der wendung einen türken stellen im sinne von bei besichtigungen jemandem etwas vormachen in die heutige umgangssprache gedrungen. vielleicht erklärt sich diese eigenartige bezeichnung aus der vielfach eingerissenen übung, eine unter ausnutzung der verbreiteten Türkenfurcht für einen heereszug gegen die Türken ausgeschriebene steuer für andere, vielfach eigennützige und der allgemeinheit abträgliche zwecke zu verwenden«. Das Verb türken ist laut Etymologieduden eine Schöpfung des 20. Jahrhunderts.
Als weitere Quelle wird, etwa im sechsbändigen Wahrig, gelegentlich die Eröffnung des Nord-Ostsee-Kanals im Jahre 1895 genannt: Ein Orchester soll anläßlich der Ankunft einer Abordnung des Osmanischen Reichs mangels Noten für die Nationalhymne ersatzweise — wegen des Halbmondes in der Flagge — das deutsche Volkslied Guter Mond, du gehst so stille gespielt haben. Selbst wenn diese Geschichte wahr sein sollte, so fand sie wohl doch zu spät statt, um Ursprung für die Wendung sein zu können
http://faql.de/etymologie.html
Das wäre dann jedenfalls ein ziemlich perfider Plan zur Abzocke. Nach dem Motto. - Ey, ruf mich mal an, und erzähle mir am Telefon, dass du von einem Promineten vergewaltigt wurdest. Ich werde ja eh abgehört. -
Ist auch nicht so ganz glaubwürdig.
Ich würde also mal vermuten, dass Türck schuldig ist. Aber nur meine Meinung. Der hat auch diese typische Vergewaltiger-Fratze. ;)
Die Frage ist nur, wer ihm diesen immensen Schaden (Karriereknick) wieder gut macht.
Man stelle sich nur vor, wie einfach Denunziation zu organisieren ist.
Nächste Woche ist wohl der gute alte Karl Moik dran!
Als ob Türck es nötig hätte! Tstststststssssssss
Dafür traue ich diesem Herrn alles zu , und der wird auch verurteilt:
One big family:
MfG bauwi
wie auch immer, es wird sich zeigen... ansonsten gibt es zu der argumentation von katjuscha nicht mehr viel hinzuzufügen...
gruß :-)
Es iss Saddam Hussein nach dem Georgie lange suchen ließ.
One big family:
MfG bauwi
Mal abgesehen von diesem Fall hier, da kann er natürlich unschuldig sein.
Aber von wegen "smarter Typ"
Ich habe ihn mal im Atlantis Hotel in Hamburg erlebt.
Da hat er gerade den Zimmerservice (junges Mädel) als alte Schlampe bezeichnet, die jawohl zu allem zu blöd sei.
Übelste Beschimpfungen quer durch den Gang.
Und wegen was? Sein Obstteller im Zimmer war nicht nach seiner Vorstellung hergerichtet.
Soviel zum "smarten" Typen.
In die Psyche eines solchen Psychopathen ist es ohnehin schwierig sich reinzuversetzen.
MfG bauwi
Da wird einem Landser dabei von einer Partisanin
so etwas abgebissen.
... unappetitliches Thema
Taos
"Ich war wie gelähmt"
Katharina B. beschreibt angebliche Vergewaltigung
Frankfurt/Main - Im Vergewaltigungsprozess gegen Andreas Türck (36) hat das mutmaßliche Opfer am Dienstag den ehemaligen Fernsehmoderator schwer belastet. Die 29-jährige Katharina B., die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftritt, bekräftigte vor dem Landgericht Frankfurt, der Angeklagte habe sie zum Oralsex gezwungen.
Zeuge: Klägerin hatte zuvor Vergewaltigung erfunden
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Sie habe Türck und dessen Bekannten im August 2002 gemeinsam mit ihrer damaligen Freundin in einem Frankfurter Szenelokal kennen gelernt, berichtete die Bankkauffrau. Nach zwei Runden Drinks in der Bar habe die Gruppe das Lokal wechseln wollen und sei gemeinsam mit Türcks Auto weggefahren. Der Ex-Moderator habe auf einer Mainbrücke gehalten und "irgendwas von Skyline zeigen" gesagt. Anschließend sei es auf der Brücke zu der Vergewaltigung gekommen.
Katharina B. sagte aus, sie sei nach dem Stopp aus dem Wagen gesprungen, weil der Bekannte von Türck sie zuvor habe küssen wollen. Dies habe sie abgewehrt. Auf der Brücke habe Türck ihr den Arm auf die Schulter gelegt. Als sie versucht habe, sich herauszudrehen, habe sie plötzlich die Hand des Angeklagten an ihrem Hals gespürt. "Er hat mich runtergezogen und hat versucht, mich zu würgen", sagte die junge Frau. Sie sei in die Knie gegangen, ihr Kopf sei gegen die Brücke geschlagen. Sie habe Funken vor den Augen gesehen. Dann sei es zum Oralverkehr gekommen: "Ich war wie gelähmt."
"Eine unfassbar demütigende Erfahrung"
Sie sei kurz davor gewesen, das Bewusstsein zu verlieren, berichtete die Zeugin mit tränenerstickter Stimme weiter. Sie wisse aber noch, dass der Angeklagte sie an die Hose gefasst habe. Nachdem die beiden Männer sie und ihre Freundin ein paar Straßen weiter abgesetzt hätten, habe sie sich erbrechen müssen. Sie hätte "so einen widerlichen Geschmack im Mund" gehabt. Dass sie nach dem von ihr geschilderten Vorfall weder zu einem Arzt noch zur Polizei ging, begründete die Zeugin damit, dass das Geschehen eine "unfassbar demütigende Erfahrung" gewesen sei, "dass ich mich damit nicht auseinander setzen wollte".
Zu Hause habe sie festgestellt, dass sie eine Beule an der Stirn hatte, die sie auf den Aufprall an der Brücke zurückführte. Am Hals seien Druckstellen und Würgemale zu sehen gewesen, die erst nach mehr als einer Woche verschwunden seien. Zudem habe sie blaue Flecken an den Oberschenkeln und Kratzer im Steißbereich gehabt. Dass es nach dem Oralsex zu weiterem Geschlechtsverkehr gekommen sei, konnte Katharina B. nicht ausschließen, sich aber auch nicht daran erinnern.
"Nicht in besonders guter Verfassung"
Die zeitweise selbstsicher und zeitweise verstört wirkende Zeugin räumte ein, dass sie gelegentlich Kokain konsumiert habe. Sie sei aber definitiv nicht drogensüchtig. Die Ermittlungen gegen Türck waren nach einer Telefonüberwachung in einem Drogenverfahren in Gang gekommen. Die 29-Jährige hatte einem der Überwachten telefonisch von der Vergewaltigung berichtet.
Die Zeugin sagte, an dem fraglichen Abend sei sie "nicht in besonders guter Verfassung" gewesen. Dies habe an ihren Essstörungen gelegen, die seinerzeit sehr ausgeprägt gewesen seien. Sie leide unter Bulimie (Erbrechen nach der Nahrungsaufnahme). Nach dem Abend habe sie versucht, das Geschehen zu verdrängen. Mittlerweile macht sie seit einem Jahr eine Therapie.
Befangenheitsantrag abgelehnt
Türck ist wegen Vergewaltigung angeklagt. Zudem soll er Katharina B. mit dem Kopf gegen das Geländer geschlagen haben. Zum Auftakt des dritten Verhandlungstages hatte das Gericht einen in der vergangenen Woche gestellten Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die 27. Strafkammer als unbegründet zurückgewiesen. Die Kammer sei durch abgelehnte Beweisanträge im Zwischenverfahren nicht voreingenommen, die Bestimmung von Sachverständigen erfolge ausschließlich durch das Gericht, betonte die Vorsitzende Richterin Bärbel Stock.
Türcks Anwältin hatte den Befangenheitsantrag damit begründet, das Gericht habe sich schon vor Prozessbeginn auf eine Verurteilung des 36-Jährigen festgelegt. Anträge der Verteidigung seien willkürlich abgelehnt worden. (md/dpa/ddp)
Ich frag mich aber oft, wenn ich von solchen Vergewaltigungen höre, bei denen man zum Oralverkehr gezwungen wird, wieso die Frau ihm sein Ding nicht faktisch "abgeknipst" hat.
Zu eklig für die Frau, oder hat man dabei Angst, dass der Typ dann richtig ausrastet und sie vielleicht im schlimmsten Fall umbringt?
Also ich glaube, ein Mann könnte nach einem beherzten Biss gar nichts mehr machen, als sich am Boden krümmend um einen Krankenwagen zu betteln. Und dann würde ich ihm als Frau noch nachträglich in die Fresse treten.
Hey, das ist keine Selbstjustiz. Da kann man bestimmt noch mit Schockzustand und Notwehr argumentieren. Selbstjustiz wäre es erst, wenn sie 1 Tag später mal vorbeischauen würde, und ihm seine blöde Fratze ...
Na ja, hat jemand Antworten für mich?