Hartz-IV-Empfänger haben kein Recht auf Fernseher
Erhalten Hartz-IV-Empfänger von ihrem Jobcenter eine Möbel-Erstausstattung für ihre Wohnung, müssen sie den Fernseher selbst bezahlen. Das Fernsehgerät ist für eine geordnete Haushaltsführung nicht erforderlich, urteilte am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Damit Langzeitarbeitslose ihr Grundrecht auf Information wahrnehmen können, könne das Jobcenter aber für den Kauf eines Fernsehers ein Darlehen gewähren (AZ: B 14 AS 75/10 R).
Damit scheiterte ein Hartz-IV-Empfänger aus dem Landkreis Göttingen mit seiner Klage vor dem obersten Sozialgericht. Der 40-Jährige zog am 15. August 2007 in eine 17 Quadratmeter große Ein-Zimmer-Wohnung. Zuvor war er obdachlos. Beim Landkreis beantragte er die Kostenübernahme für die Erstausstattung seiner Wohnung einschließlich eines neuen Fernsehers.
http://www.welt.de/politik/deutschland/...in-Recht-auf-Fernseher.html
Über die angemessene Höhe wird man sich immer streiten.
Ich bin jedenfalls der Meinung (um auf #1 zurückzukommen), dass ein Hartzler eben KEINEN neuen Fernseher vom Amt bezahlt bekommen muss. Ein gebrauchter Röhren-TV tut's genauso (eigene Erfahrung, auch ohne Hartz4). Und der kostet fast nix.
Mathematik sieht anders aus:
Der Mann hatte 40 Jahre Arbeit; geschätzte 30 Jahre als Industriemeister.
Er hat es in der Zeit offenbar nicht geschafft Rücklagen zu bilden;
er will jetzt mehr Geld als jemand, der noch nie Arbeit hatte, also keine Rücklagen bilden konnte. Wo bleibt da der Solidargedanke?
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Wie man da reingelassen wird darf ich leider nicht verraten, denn öffentliche Rechtsberatung ist verboten.