Ergänzend merkten die Berliner Richter aber an, dass die Wegnahme des Mobiltelefons über das Wochenende "kein schwerwiegender Grundrechtseingriff" sei. Dass der Schüler nach eigenen Angaben "plötzlich unerreichbar" war, sei "keine unzumutbare Beeinträchtigung seiner Grundrechte". Auch ein unzulässiger Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht liege nicht vor.
http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/...ssieren-a-1148137.html |