so das VG Düsseldorf.Die Bevorzugung von Frauen bei Beförderungen im öffentlichen Dienst Nordrhein-Westfalens ist nach Ansicht des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts verfassungswidrig. Derartige Regelungen seien Bundessache, das Land habe dafür keine eigene Gesetzgebungskompetenz, befanden die Richter. Sie stoppten am Mont ... |