Ist Infineon bald zahlungsunfähig?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 03.10.01 16:49 | ||||
Eröffnet am: | 03.10.01 08:42 | von: Kicky | Anzahl Beiträge: | 8 |
Neuester Beitrag: | 03.10.01 16:49 | von: MJJK | Leser gesamt: | 825 |
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http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,160049,00.html
Mit Sonderprämien will offensichtlich der Vorstandsvorsitzende der Infineon Technologies AG, München, Ulrich Schuhmacher, Mitarbeiter zum raschen Verlassen des Unternehmens bewegen. Nach Informationen des Wirtschaftsmagazins "Focus-Money" sollen Infineon-Beschäftigte, die bis zum 30. November gehen, 1,5 Monatsgehälter pro Beschäftsigungsjahr als Prämie erhalten. 1,25 Monatsgehälter zahle Schumacher, wenn der Arbeitsplatz zum Jahresende geräumt wird. Die Belegschaft solle um rund 15 Prozent oder 2.400 Mitarbeiter schrumpfen. Am stärksten seien Verwaltung und Marketing betroffen. Dort wolle Schmacher 25 Prozent der Stellen einsparen.
die mit sofortiger Wirkung Geld einsparen wolllen.
Meist gehen dann auch viele gute Mitarbeiter.
Die Konkurenz freut sich.
Ciao Otti..
Was aber nicht normal ist, dass normale Mitarbeiter eine solche Prämie erhalten sollen. Es gibt dafür nämlich ganz selten einen Anspruch. Da ist die Kündigung auch meistens billiger.
Und wie gesagt, mit sofortiger Wirkung wird ja kein Geld eingespart, weil man die "1,5 Monatsgehälter pro Beschäftsigungsjahr" ja nominal auf die Folgemonate umrechnen muß, d.h. bei z.B 4 Jahren wird der Abwanderungswillige ja noch 6 Monate bezahlt...
Teilstillegung, oder Standortstillegung.
Ich weiß aber nicht, wie schlagkräftig der Infineon-Betriebsrat ist. Manchmal hab ich schon meine Zweifel, ob die Räte da was ausrichten können. Bzw. ob dann der Gekündigte klagt, weil eine Kündigungsliste nicht vom Betriebsrat akzeptiert wurde. Es gäbe dann gute Chancen bei einer Klage (Abfindung), aber wer macht das dann auch? Viele suchen doch "einfach" eine neue Stelle...
Der Vorteil mit der Abfindung ist dabei dann natürlich, dass man mit dem Mitarbeiter einen Auflösungsvertrag macht, und der Betriebsrat gar nichts dazu sagen kann, d.h. er hat kein Mitspracherecht. Der "Gekündigte" hat dann das Problem, dass die Abfindung gegen ein Arbeitslosengeld gegengerecchnet wird. Damit hat er dann eigentlich nichts von der Abfindung, außer er hätte schon einen neuen Job, und würde somit die Abfindung nicht als Arbeitslosengeldersatz verbraten...