Haftungsanspruch Börsenbrief
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 27.12.15 17:27 | ||||
Eröffnet am: | 27.12.15 16:18 | von: trader4life | Anzahl Beiträge: | 7 |
Neuester Beitrag: | 27.12.15 17:27 | von: abholzer | Leser gesamt: | 3.089 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
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ich würde gerne wissen ob man Haftungsansprüche an den Herausgeber von Börsenbriefen hat, falls man durch Empfehlungen Verluste erleidet. Oder sind die Herausgeber abgesichert durch Klauseln wie " stellt keine Anlageberatung dar" "kann zum Totalverlust führen" usw. ?
Vielen Dank für Eure Antworten ;)
Aber vergiss dann auch nicht, gleich deine durch diesen Brief erzielten Gewinne vollumfänglich dem Börsenbrief auch zu erstatten!
Und geh dann zukünftig statt an die Börse immer in den Streichelzoo :-)))
wie z.B., ob der Börsenbrief eine vertragliche Beziehung zwischen dem Bezieher und dem Herausgeber zugrunde liegt u.ä..