Hätte eine Frage an Rechtsexperten


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Neuester Beitrag: 29.03.10 01:54
Eröffnet am:27.03.10 15:54von: andyyAnzahl Beiträge:31
Neuester Beitrag:29.03.10 01:54von: BarCodeLeser gesamt:8.194
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11076 Postings, 6025 Tage badtownboyAuseinandersetzungsvertrag

 
  
    #26
27.03.10 19:51
schließt man bzgl. einer bevorstehenden Trennung, ob das hier nach 17 Jahren gemeint ist?  

10991 Postings, 8601 Tage andyyAuseinandersetzungsvertrag wurde geschlossen

 
  
    #27
28.03.10 21:52
im Vorfeld einer Scheidung

auseinandergesetzt wurde eine Immobilie

im Notarvertrag wurde festgehalten, das die eine Seite alle Schulden trägt und die andere nix

im Nachgang - 10 Jahre später - wurde neue Vereinbarung getroffen - schriftlich aber ohne Notar - das die andere Seite nun doch noch einen geringen Betrag tragen sollte

welche Vereinbarung gilt nun am heutigen Tag  ??  

13648 Postings, 6855 Tage BoMaAndy

 
  
    #28
2
28.03.10 21:57
Investier halt nen Hunni und geh zu nem Anwalt. Hier wirste so umfassend
informiert, daß Du in acht Tagen noch genauso schlau bist wie vorher.

*g*

10765 Postings, 6809 Tage gate4shareInteressante Angelegenheit.......

 
  
    #29
28.03.10 23:10
Mir wäre nach meinem Rechtsverständig unverständlich, warum denn ein normaler. privatrechtilcher Vertrag nicht gelten sollte!

Auch über Immobiilen gelten privatrechtliche Verträge grundsätzlich! Nur alles was in das Grundbuch eingetragen werden muss, oder jede Eigentumsänderung etc. muss notariell beurkundet werden.
Irgendwelche Vereinbarung, wer wo wohnen kann, oder wer und weshalt was bezahlt oder was auch immer , sind jeder zeitmöglich auch ohne Notar .Allerdings wird dann nichts ins Grundbuch eingetragen, Dann gilt es eben höchstens solange der jetztige Eigentümer , es auch bleibt.

Das wäre mein rechtliches Empfinden  - ohne absolute Gewissheit.

Denke so eine kurze grundsätzliche Frage, kann man eigentlich mal schnell einem Anwalt am telefon stellen, der einen schon mal vertreten hat; und viele  - jedenfalls meiner- würden dann nicht gross ne Rechnung stellen, wenn es denn innerhalb von 5 MInuten im telefonnat beantwortet ist.

Zu einem Notar würde ich auf keinen Fall mit der Frage gehen.......................llol...........der denkt an seine Kasse, und muss wohl alles abrechnen.. die bekommen regelmässig Kontrollen, ob sie auch alles berechnet haben.oder eben billiger sind, und so eben Kunden "für sich werben könnten" und das will natürlich nicht die Standesvertretung.

44542 Postings, 8767 Tage SlaterVertrag ist Vertrag

 
  
    #30
28.03.10 23:14
Immo hat recht.  

69033 Postings, 7693 Tage BarCode...

 
  
    #31
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29.03.10 01:54
BGB

§ 1408
Ehevertrag, Vertragsfreiheit

(1) Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln, insbesondere auch nach der Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern.

(2) Schließen die Ehegatten in einem Ehevertrag Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich, so sind insoweit die §§ 6 und 8 des Versorgungsausgleichsgesetzes anzuwenden.


§ 1410
Form

Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden.

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