Gute Nacht!
Schlaft alle wohl.
Morgen wieder mit GuNaFo,
eine kleine Runde mit unserem Hund drehen. Ich wünsche
dann mal allen Gunas und den anderen Reinschauern eine
gute Nachtruhe.
Theoretisch könnte ich einen auf Rentner machen, aber die angekündigte Umsatzsteuerprüfung versaut einem doch die gute Laune.
Aber heute ist erst Montag, da bleiben wir heiter.
Wünsche einen schönen Montag.
der Herr seltsam hat sich einen Sonnenstich eingefangen
eindeutig ein Zeichen für zu wenig Bier
Aller Anfang ist schwer aber nur Mo,Die,Mi,Do,Fr, dann
geht es wieder.Haut rein können ja nicht ALLe in Urlaub fliegen.
Es scheint heut Nacht ein wenig geregnet zu haben,ist wohl aber
kaum derRede wert.Ich wünsche einen angenehmen Montag und
startet alle gut in die neue Woche.
Grundsätzlich sind alle Unternehmer in Deutschland ab einer Umsatzgrenze von 22.000 Euro im Jahr umsatzsteuerpflichtig. Liegt der Umsatz eines Unternehmens unterhalb dieser Grenze, spricht man von Kleinunternehmen. Kleinunternehmen aber auch Freiberufler können die sogenannte Kleinunternehmerregelung und damit die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen. Die Kleinunternehmerregelung dient als Vereinfachungsregelungen, die Gründern die Buchhaltung und die vorbereitenden Steueraufgaben erleichtern soll. Wer keine Umsatzsteuer einnimmt und an das Finanzamt abführt, kann allerdings auch nicht die Vorsteuer geltend machen.
Die Gesetzesgrundlage für die Umsatzsteuerbefreiung schafft § 19 Abs. 1 UStG. Dort wurde festgelegt, dass Unternehmer, deren Umsatz im vergangenen Jahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro liegen wird, von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind. Überschreiten Kleinunternehmer und Freiberufler diese Umsatzgrenze, macht sich dies im Folgejahr bemerkbar: Sie wechseln dann in die Regelbesteuerung und
https://weltwoche.de/daily/...lz-einzige-leistung-immer-mehr-abgeord/
https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=612543