Gericht haut Eichel auf die Finger
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Eröffnet am: | 30.07.04 14:20 | von: 54reab | Anzahl Beiträge: | 3 |
Neuester Beitrag: | 04.08.04 12:18 | von: Apolloxiii | Leser gesamt: | 940 |
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Gericht haut Eichel auf die Finger
Die Spekulationssteuer für die Jahre 1997/98 ist verfassungswidrig — doch für die Jahre danach? Eichel hat sich die Steuern für die Jahre von 1999 an per Erlass sichern wollen. Dem hat sich jetzt erstmals ein Finanzgericht widersetzt.
Diese Auffassung sei "unzutreffend abwegig", schreibt das Handelsblatt unter Berufung auf eine Entscheidung eines Brandenburger Gerichts.
Die Richter nahmen damit laut Handelsblatt Anstoß an Eichels Interpretation der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von März dieses Jahres.
Karlsruhe hatte damals entschieden, dass die Besteuerung von Gewinnen aus Aktienverkäufen in den Jahren 1997 und 1998 verfassungswidrig war.
Begründung: Die Finanzbeamten hätten weder eine rechtliche noch tatsächliche Handhabe gehabt, den meisten Hinterziehern auf die Schliche zu kommen. Das habe zu einer verfassungswidrigen Benachteiligung ehrlicher Steuerzahler geführt.
Zu den Zeiträumen ab 1999 nahm das Gericht nicht ausführlich Stellung. Dennoch wollte das Finanzministerium nun per Erlass die Steuern ab 1999 eintreiben.
(sueddeutsche.de/dpa)
29.07.2004 21:22 (DPA-AFX)
"Handelsblatt": Gericht bremst Eichel bei Besteuerung von Spekulationsgewinnen
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) droht laut einem Pressebericht eine weitere Schlappe bei der Besteuerung von Spekulationsgewinnen. Erstmals habe jetzt ein Finanzgericht die Vollziehung von Steuerbescheiden für die Jahre ab 1999 gestoppt, schreibt das "Handelsblatt" (Freitagsausgabe) unter Berufung auf eine Entscheidung des Brandenburger Gericht, die dem "Handelsblatt" vorliege. Damit widersprachen die Richter ausdrücklich der Auffassung des Finanzministers, der die Besteuerung für diese Zeiträume als verfassungsgemäß ansieht und per Erlass die Vollstreckung angeordnet hatte. Diese Auffassung sei "unzutreffend abwegig".
Die Richter nahmen damit laut "Handelsblatt" Anstoß an Eichels Interpretation der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von März dieses Jahres. Karlsruhe hatte damals entschieden, dass die Besteuerung von Gewinnen aus Aktienverkäufen in den Jahren 1997 und 1998 verfassungswidrig war. Begründung: Die Finanzbeamten hätten weder eine rechtliche noch tatsächliche Handhabe gehabt, den meisten Hinterziehern auf die Schliche zu kommen. Das habe zu einer verfassungswidrigen Benachteiligung ehrlicher Steuerzahler geführt. Zu den Zeiträumen ab 1999 nahm das Gericht nicht ausführlich Stellung. Dennoch wollte das Finanzministerium nun per Erlass die Steuern ab 1999 eintreiben./js/mw
Quelle: DPA-AFX