Gericht haut Eichel auf die Finger


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Neuester Beitrag: 04.08.04 12:18
Eröffnet am:30.07.04 14:20von: 54reabAnzahl Beiträge:3
Neuester Beitrag:04.08.04 12:18von: ApolloxiiiLeser gesamt:940
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7336 Postings, 7991 Tage 54reabGericht haut Eichel auf die Finger

 
  
    #1
30.07.04 14:20
Steuer auf Aktiengewinne

Gericht haut Eichel auf die Finger


Die Spekulationssteuer für die Jahre 1997/98 ist verfassungswidrig — doch für die Jahre danach? Eichel hat sich die Steuern für die Jahre von 1999 an per Erlass sichern wollen. Dem hat sich jetzt erstmals ein Finanzgericht widersetzt.

Diese Auffassung sei "unzutreffend abwegig", schreibt das Handelsblatt unter Berufung auf eine Entscheidung eines Brandenburger Gerichts.

Die Richter nahmen damit laut Handelsblatt Anstoß an Eichels Interpretation der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von März dieses Jahres.

Karlsruhe hatte damals entschieden, dass die Besteuerung von Gewinnen aus Aktienverkäufen in den Jahren 1997 und 1998 verfassungswidrig war.

Begründung: Die Finanzbeamten hätten weder eine rechtliche noch tatsächliche Handhabe gehabt, den meisten Hinterziehern auf die Schliche zu kommen. Das habe zu einer verfassungswidrigen Benachteiligung ehrlicher Steuerzahler geführt.

Zu den Zeiträumen ab 1999 nahm das Gericht nicht ausführlich Stellung. Dennoch wollte das Finanzministerium nun per Erlass die Steuern ab 1999 eintreiben.

(sueddeutsche.de/dpa)  

2202 Postings, 7541 Tage Kade_IWar schon gestern da ;-)

 
  
    #2
30.07.04 15:37
Gericht bremst Eichel bei Spekulationsgewinnen !   Kade_I   29.07.04 21:36  
 
29.07.2004  21:22  (DPA-AFX)
 
"Handelsblatt": Gericht bremst Eichel bei Besteuerung von Spekulationsgewinnen

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) droht laut einem Pressebericht eine weitere Schlappe bei der Besteuerung von Spekulationsgewinnen. Erstmals habe jetzt ein Finanzgericht die Vollziehung von Steuerbescheiden für die Jahre ab 1999 gestoppt, schreibt das "Handelsblatt" (Freitagsausgabe) unter Berufung auf eine Entscheidung des Brandenburger Gericht, die dem "Handelsblatt" vorliege. Damit widersprachen die Richter ausdrücklich der Auffassung des Finanzministers, der die Besteuerung für diese Zeiträume als verfassungsgemäß ansieht und per Erlass die Vollstreckung angeordnet hatte. Diese Auffassung sei "unzutreffend abwegig".

Die Richter nahmen damit laut "Handelsblatt" Anstoß an Eichels Interpretation der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von März dieses Jahres. Karlsruhe hatte damals entschieden, dass die Besteuerung von Gewinnen aus Aktienverkäufen in den Jahren 1997 und 1998 verfassungswidrig war. Begründung: Die Finanzbeamten hätten weder eine rechtliche noch tatsächliche Handhabe gehabt, den meisten Hinterziehern auf die Schliche zu kommen. Das habe zu einer verfassungswidrigen Benachteiligung ehrlicher Steuerzahler geführt. Zu den Zeiträumen ab 1999 nahm das Gericht nicht ausführlich Stellung. Dennoch wollte das Finanzministerium nun per Erlass die Steuern ab 1999 eintreiben./js/mw


Quelle: DPA-AFX

 

17 Postings, 7476 Tage ApolloxiiiSpekulationssteuer

 
  
    #3
04.08.04 12:18
Glaubt ihr dass dieses Jahr die spekulationssteuer auch noch verfassungswidrig ist?

mfg  

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