GWB Imm. (A0JKHG) - Rebound nach Kursdebakel?!
§33 und §34 WpHG ist zu unterscheiden...
Könnte bald mal fertig werden, der Herr Insolvenzverwalter.
Seit Anfang des Jahres sind ca 50% des gesamten Aktien gehandelt worden.
Ich bleibe an die Seitenlinie und ab 10 Cent bin sofort dabei.
Dass hieße ja, dass niemand, der in diesem Jahr Aktien erworben hat, mehr als 3% besitzt und wer schon Aktien hatte, keine weitere Schwelle bei 5, 10, 15,20,25,30,50% berührt hat.
https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__33.html
https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__40.html
https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__43.html
zu Stimmrechtsmitteilungen fallen mir ein paar Sachen ein, wo diese eben nicht pünktlich sondern teileweise um Jahre verspätet auftauchten...
Ein Fall war die mühl AG und was da so abging hat der eine oder andere noch in Erinnerung. man könnte zu dem Eindruck gelangen, daß gerade bei insolventen Firmen die Mitteilungen insgesamt etwas schleppend laufen....
Honey welches Gesetz wäre das mit...vollständig, aktuell und unbeschadet oder so betreffend der Mitteilungen ?
1.§unversehrt, vollständig und aktuell bleiben,
2.§jederzeit ihrem Ursprung nach zugeordnet werden können.
wo ist nur der Man of Horror abgeblieben, keine ermunternde Bemerkungen mehr...schade.
25.07.21 08:48
#6465
Fragen wir doch einfach die zuständige Behörde ob es hier bei GWB Säumnisse in den PFLICHTmeldungen gibt. Ganz einfach. Und kostenlos.
Moderation
Zeitpunkt: 10.02.22 10:32
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Zeitpunkt: 10.02.22 10:32
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