GLOBAL PVQ
1. Mit Beschluss des Zweiten Senats (BGH, Beschluss vom 28. 6. 2011 – II ZB 2/10, DB0425973) hat der BGH seine zuletzt vertretene Auffassung wiederholt und unter Berufung auf eine vorangegangene Entscheidung erneut festgestellt, dass es bei der Bemessung einer Barabfindung für außenstehende Aktionäre auf den durchschnittlichen Börsenkurs innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten vor der Bekanntmachung der jeweiligen Strukturmaßnahme ankommt.
2.§Wie das Unternehmen am 11.09.2012 mitteilte, hat die Frankfurter Wertpapierbörse dem Antrag des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Solarherstellers, Herr Rechtsanwalt Henning Schorisch, auf Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) nach § 39 Abs. 2 Börsengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 1 der Börsenordnung im Hinblick auf die Aktien der ehemaligen Q-Cells SE stattgegeben. Der Widerruf wird mit Ablauf des 12. März 2013 wirksam.
3.§Der Aktienkurs war 3 Monate vor der Bekanntgabe bei ca. 12 Cent/ Aktie.
Global PVQ SE Inhaber-Stammaktien o.N.
ISIN: DE0005558662 WKN: 555866 Marktsegment: Freiverkehr
Die Aktien notieren eh nur noch im Freiverkehr. Da greift §39 Börsengesetz (regulierter Markt) nicht:
§ 39 Widerruf der Zulassung bei Wertpapieren
(1) Die Geschäftsführung kann die Zulassung von Wertpapieren zum Handel im regulierten Markt ...
https://www.gesetze-im-internet.de/b_rsg_2007/__39.html
Daher gibt es hier keine Abfindung.
Mich hat es seiner Zeit auch verwundert, daß die Verschmelzung der beiden Markennamen so früh erfolgte.
Und dieser Zeitpunkt ist entscheidend, die Bekanntgabe des Delistings. Klingt logisch eigentlich.
Das nur noch Hamburg übrig blieb ist dafür glaube ich nicht relevant.
Aber ich bin keine Fachfrau.
Nur meine subjektive Meinung und keinerlei Handelsaufforderung
Glück auf
1. Ich bin/werde ein Weihnachtsgeschenk
2. Ich werde den Markt aufmischen
3. Es könnt ein Anfang sein ( Rosenstolz )...es könnte Liebe sein ( zum Kleinanleger )
4. was auch immer
warum Global, wo man doch eigentlich eingestampft und zur Löschung vorgesehen ist ?
Was kann es noch für eine Rolle spielen, daß die Verschmelzung der beiden Markennamen Q Cells und Hanwha erfolgte noch vor dem Delisting der Aktie ( so wie hier von Winter 53 vorgetragen ) ? Er meinte auch, daß wenn der Betriebsübergang erfolgte und danach das Delisting der Aktie kommt, es somit zur Erhöhung der Konkursmasse führen kann oder muß ( weiß nicht mehr so genau ).
nur ein paar Gedankenspiele und was nicht passieren wird, Anregung zur Diskussion.
Keine Handelsaufforderung der Aktie
https://www.ariva.de/forum/global-pvq-473770?page=34#jumppos875
Veraltet. Siehe auch meinen Beitrag #2605.
Wenn nun Hanwha Q Cells groß in USA investiert, wohl 3,4 Milliarden und ja auch schon ein Werk da gebaut hatten wenn ich mich recht erinnere und die Geschäfte sonst auch recht gut laufen, dann könnte aus einer GmbH auch mal eine AG werden ? Und dann wäre noch ein Mantel vorhanden, wäre das nicht witzig ?
Ich weiß es ist weit hergeholt, aber ein wenig Spinnerei schadet ja auch nicht unbedingt...
Dennoch freue ich mich auf Deine Meinung.
Bitte dran denken, keine Handelsaufforderung der Aktie
Wie kommst du darauf, dass nach dem Schlusstermin des Insolvenzverfahrens noch "ein Mantel" vorhanden wäre?
Dazu wird aber nicht der Insovenzverwalter nichts sagen, denn das beträfe ja auch seine Tätigkeit
https://www.ariva.de/forum/global-pvq-473770?page=101#jumppos2531
Moderation
Zeitpunkt: 03.03.23 11:53
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema
Zeitpunkt: 03.03.23 11:53
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema
Q CELLS Germany Holdings GmbH
Berlin
Rechnungslegung/
Finanzberichte
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 21.07.2021 bis zum 31.12.2021
29.03.2023
WKN / ISIN 555866 / DE0005558662
GattungAktie
Branche Solarenergie
Land Deutschland §
IR-Website§www.pvqse.de
Aktienanzahl §
176.340.000 (04.05.2023)
Marktkapitalisierung §
1,06 Mio. €
Streubesitz§100,00%
https://dejure.org/gesetze/InsO/200.html
https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__394.html