Fröhlich Bau AG i.A. - Der neue Super-Manteldeal!
Seite 105 von 112 Neuester Beitrag: 24.05.22 06:46 | ||||
Eröffnet am: | 30.03.11 18:53 | von: Kafka | Anzahl Beiträge: | 3.791 |
Neuester Beitrag: | 24.05.22 06:46 | von: Schackelster. | Leser gesamt: | 227.335 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 45 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | ... | 103 | 104 | | 106 | 107 | ... 112 > |
Meinst du das hier?
"Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217) ist der Insolvenzverwalter nach derzeitiger Gesetzeslage nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile in einem Börsenpflichtblatt zu veröffentlichen. Dementsprechend spiegelt die Datenbank bei noch zum Handel zugelassenen insolventen Gesellschaften nicht notwendigerweise den aktuellen Stand mitgeteilter Stimmrechtsanteile wider."
http://www.bafin.de/DE/DatenDokumente/Datenbanken/...rechte_node.html
Lies genau:
"...ist der Insolvenzverwalter nach derzeitiger Gesetzeslage nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile in einem Börsenpflichtblatt zu veröffentlichen."
Daher sind die zwei Blöcke, die im März gekauft wurde (ohne Limit) Circa 40K interessant.
Rufe gerne bei der Bafin an
Widerspruch in sich
§
Ihr verwechselt hier melden und veröffentlichen. Es geht auf Seiten des IV nur um Kosten/Nutzen.
Die Bafin hebelt nicht die Gesetze aus.
Wenn diese AG (X) hoffnungslos überschuldet ist(Insolvenzverfahren sich nicht lohnt), ist es völlig egal, ob Du von dieser AG (X) 3% , 10 % oder 45% hältst.
Aktien sind in diesem Falle eh wertlos, Bafin und Insolvenzverwalter sagen sich dann : " Die armen Schweine, die sich mit diesem Müll noch eindecken."
Darum geht es in deinem Posting Nr. 2606.
PS
Ich habe auch in einigen Insolvenzwerten die angebliche Meldeschwelle überschritten.
Gekommen ist da nichts, überprüfe tut das keiner, da Gesetzeslage au meine Seite.
2. Wo steht, dass gem. WpHG bei einer Insolvenz NICHT gemeldet werden muss? wo finde ich den Hinweis auf deine "Neutralisation", bitte?
#2614: Es ist nur ein Auszug der Bafinseite...nicht vergessen.
Einfluss kannste ja nehmen durch KE oder Geld nach schießen , sollte es noch Zweck machen
2. ...suchen oder evtl. bei Bafin anrufen, bist doch son Oberschlauer
....der Auszug langt aus #2614
Siehe hierzu §274 (2) 1 AktG
Und auch nach dem Berichtstermin erhalten die Aktionäre theoretisch ihren Einfluss dann zurück, wenn noch ein Insolvenzplan durch die Gläubiger eingereicht wird. Der Sinn und Nutzen sei zu diesem Zeitpunkt allerdings dahin gestellt.
2. Schade, dass du Infos nur halb liest und dich jetzt hier rauszuwinden versuchst...
-> "Auf der Basis der veröffentlichten Stimmrechtsanteile erstellt die BaFin eine konsolidierte Übersicht" Siehe Bafin-Seite, Link weiter oben.
http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/...?companyID=9680&newsID=6407
"Nach Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (6 C 4/04; BVerwGE 123, 203-217)..."
2005 ist nicht 1998, oder?
270.000 Aktien stehen aus.
bei 0,35 Euro ist die Marktkapitalisierung bei 94,5K Euro.
Markt ist eng und es wird Personen geben, die einige Aktienpakete halten und damit die Freefloat reduzieren.
Wie schnell es gehen kann, sieht man 25.03. und 01.04.2015
7 Nutzer wurden vom Verfasser von der Diskussion ausgeschlossen: BoersenhundRE, Börsentrader2005, Claudimal, thepefectman, Gorosch, HonestMeyer, ManuBaby