Freude kommt auf:Die Spek.steuer wird wohl gekippt


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Neuester Beitrag: 09.03.04 10:28
Eröffnet am:03.03.04 13:20von: Magic-DilbertAnzahl Beiträge:18
Neuester Beitrag:09.03.04 10:28von: DixieLeser gesamt:2.753
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100 Postings, 8230 Tage Magic-DilbertFreude kommt auf:Die Spek.steuer wird wohl gekippt

 
  
    #1
1
03.03.04 13:20
03.03.2004 12:55

Presse: Experten erwarten, dass das BVerG die Spekulationssteuer kippt

Das Bundesverfassungsgericht wird einem vorab veröffentlichten Bericht der "WirtschaftsWoche " am kommenden Dienstag (9. März) die Spekulationsteuer auf Aktiengewinne voraussichtlich für verfassungswidrig erklären. Das berichtet die Zeitung am Mittwoch.

Anleger, die in der Vergangenheit bei ihren Steuererklärungen Einspruch eingelegt haben, würden dann die gezahlte Steuer zurückbekommen - plus dem gesetzlich festgelegten Zins von sechs Prozent.

Unter Juristen zweifelt kaum noch einer daran, dass das Gericht so entscheidet. Die Bundesregierung sege in dem Verfahren alt aus, sagte demnach der saarländische Finanzrichter Peter Bilsdorfer gegenüber der "WirtschaftsWoche".


Quelle: FINANZEN.NET

 

900 Postings, 8071 Tage frigenwie? watt??

 
  
    #2
03.03.04 13:34
Heisst das etwa keine Speku Steuer?Egal wie lange ich die Aktie halte?Ob 1 Tag oder 6 Monate?
Das wäre ja Sensationell.
Bitte um Aufklärung?  

100 Postings, 8230 Tage Magic-DilbertIch kann nur vermuten...

 
  
    #3
03.03.04 13:38
Bisher zahlen wir die Steuer nur bei Spekulationsgewinnen bis zu einem Jahr. Logischerweise müßte sich die erwartete Entscheidung doch auf die unterjährigen Gewinne beziehen. Oder sehe ich das falsch???  

2927 Postings, 7733 Tage VerdampferOhhh ... wer weiß hier denn mehr ? o. T.

 
  
    #4
03.03.04 15:33

1025 Postings, 8390 Tage J.R. EwingWeitere Infos

 
  
    #5
03.03.04 15:51
Das Bundesverfassungsgericht wird sein Urteil in dieser Sache am nächsten Dienstag, den 09.03. um 10.00 Uhr verkünden. Es ist tatsächlich so, dass die meisten Experten davon ausgehen, dass das höchste deutsche Gericht die Steuer kippt, weil der Grundsatz von der Gleichmäßigkeit der Besteuerung verletzt ist. Grund: Nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft wird die Spekusteuer von gerade 10% der Steuerpflichtigen tatsächlich auch bezahlt. Das Finanzamt hat wegen des Bankgeheimnisses praktisch keine Möglichkeit, diese Steuerpflicht durchzusetzen. Deshalb hatte schon der Bundesfinanzhof die Verfassungsmäßigkeit der Steuer angezweifelt und die Sache nach Karlsruhe gegeben. Die Erhebung der Steuer durch die Finanzämter wurde desegen bereits letztes Jahr ausgesetzt. Das gilt unter Kennern als ein sicheres Zeichen, dass selbst das Finanzministerium die Spekusteuer intern abgeschrieben hat.

Wie gesagt, die Chancen stehen sehr gut, dass die Spekusteuer alsbald der Geschichte angehört. Es bleibt freilich ein Restrisiko von 10%, dass das Verfassungsgericht doch anders entscheidet. Warten wir also den nächsten Dienstag ab.

J.R.

 

2973 Postings, 7723 Tage Optimaloh shit ... ihr glaub doch nicht das die das lange

 
  
    #6
03.03.04 15:58
stehen lassen

dann fangen die garantiert mit einer Generellsteuer auf Aktien oder irgend so einem scheiss an

 

2176 Postings, 8018 Tage HEBIAngeblich hat eh kaum einer die Speku gezahlt.

 
  
    #7
03.03.04 16:08
Da gab's mal einen älteren Herren der beinm Obersten Gericht geklagt hatte, weil er der Einzige wäre, der Steuern auf Gewinne zahlt. Sollen wohl 80 % keine zahlen. Ist natürlich spekulativ eine Zahl zu nennen. Persönlich lag ich leider immer unterm Freibetrag, s.d. mir es eh egal war bisher.  

9279 Postings, 7607 Tage Happydepotkeine steuern zahlen aber

 
  
    #8
03.03.04 16:11
dann auf den Eichel und deren SPD schimpfen. :-)  

110826 Postings, 9007 Tage KatjuschaDann kommt sicher Lockerung des Bankgeheimnisses

 
  
    #9
03.03.04 16:17
und eine generelle Besteuerung auf Spekulationsgewinne!

Hätte ich aber auch nichts dagegen, wenn man das dann nach Höhe der Einsätze prozentual staffelt! Also wenn ich eine generelle Steuer auf Aktiengewinne von 10% zahlen müsste, wäre ich einverstanden, wenn das Bankgeheimnis gelockert würde! Wobei man Langfristinvestments weiterhin steuerfrei belassen sollte (Stichwort private Altersvorsorge)!

Mal schaun was sie sich einfallen lassen! Vor 2005 rechne ich aber nicht mit einer neuen Regelung!  

9279 Postings, 7607 Tage Happydepot@Katjuscha

 
  
    #10
03.03.04 16:19
sehe ich genauso.Aber glaube mir wir sind doch jetzt schon durchlöschert ,glaubst Du den noch ,das es noch sowas wie ein Bankgeheimnis gibt.  

2176 Postings, 8018 Tage HEBIBankgeheimnis gibts bei Verdacht auf Steuerhinter-

 
  
    #11
03.03.04 16:27
ziehung eh nicht.

Aber sollen sie doch lüften, so wie alle stöhnen, hat eh keiner mehr was auf der hohen Kante.  

1025 Postings, 8390 Tage J.R. EwingMal abwarten

 
  
    #12
03.03.04 17:09
Die Spekusteuer ist sowieso ein Anachronismus, weil sie die einzige Einkunftsart ist, bei der ich Verluste nicht mit anderem Einkommen verrechnen kann. Das aber ist ein Systembruch. Deshalb verzichten einige Länder wie z.B. die Schweiz auf diese Steuer ganz. Und abgesehen einmal davon: Eigentlich heißt es ja gar nicht mehr Spekusteuer, sondern korrekt Steuer auf private Veräußerungsgewinne. Und darunter fallen nicht nur Wertpapiere, sondern auch alle möglichen anderen Wirtschaftsgütern, mit denen ich innerhalb eines Jahres einen Gewinn im privaten Bereich mache. Wer bitte schön will kontrollieren, wenn ich privat eine Antiquität einkaufe und 2 Wochen später mit Gewinn weiterveräußere? Das klappt selbst dann nicht, wenn das Bankgeheimnis aufgehoben wäre.

J.R.  

392 Postings, 7815 Tage FFM1_TheCrow#7: ehm Hebi, ich glaub bei der Spekusteuer

 
  
    #13
03.03.04 17:16
gibbet keen Freibetrag, nur bei Zinsgewinnen...  

1025 Postings, 8390 Tage J.R. Ewing@FFM 1

 
  
    #14
03.03.04 17:37
Bei der Spekusteuer gibt es zwar keinen Freibetrag, wohl aber eine Freigrenze von 512 € im Jahr. Bleiben die erzielten Gewinne unter dieser Schwelle, fällt keine Steuer an. Wird sie nur um 1 € überschritten, wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Das ist die Besonderheit der Freigrenze gegenüber dem Freibetrag, der immer steuerfrei bleibt, unabhängig von der Gesamthöhe des Einkommens.

J.R.  

7336 Postings, 7978 Tage 54reabman könnte den aktienhandel mit mwst

 
  
    #15
03.03.04 18:06
beaufschlagen. bitte mich jetzt nicht tot schlagen.

;o)


 Salute 54reab - baer45: <a href=">www.baer45.de.vu">

 

392 Postings, 7815 Tage FFM1_TheCrow@J.R.: danke für die Info

 
  
    #16
03.03.04 18:07
wusst ich nicht. Vielleicht sollte mal jemand ne Umfrage hier reinstellen: "Zahlt ihr Spekusteuer?" Wäre echt mal interessant ;)  

1025 Postings, 8390 Tage J.R. Ewing@FFM1

 
  
    #17
03.03.04 19:19
Gute Idee, aber wir sollten mit der Umfrage warten, bis das Bundesverfassungsgericht am nächsten Dienstag die Steuer kippt. Kann ja sein, dass sich in diesem Board auch der eine oder andere Finanzbeamte herum. Daran sollten auch diejenigen Arvianer denken, die sich hier gerne mit ihren hohen Spekugewinnen brüsten.

J.R.  

3263 Postings, 9271 Tage DixieSo lautet das Urteil des BVG

 
  
    #18
09.03.04 10:28
SPIEGEL ONLINE - 09. März 2004, 10:17
URL: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,289702,00.html

Ehrliche Aktienbesitzer bekommen Hilfe aus Karlsruhe. Nach Ansicht des höchsten deutschen Gerichtes ist die derzeitige Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig.



DDP
Bundesverfassungsgericht: "Der Ehrliche ist der Dumme"
Karlsruhe - Bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ging es darum, ob die gegenwärtige Form der Steuer auf Spekulationsgewinne Anleger benachteiligt, die ihre Einkünfte ehrlich beim Finanzamt melden. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) verstößt die Gesetzesregelung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. (AZ.: 2 BvL 17/02).

Bisher müssen Kursgewinne dann versteuert werden, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Wertpapiere weniger als zwölf Monate liegen. Wegen des Bankgeheimnisses sind die Finanzämter allerdings auf die Angaben der Steuerzahler angewiesen. Werden diese verschwiegen, so haben es die Finanzbehörden selbst bei Millionären nur sehr selten geschafft dies auch nachzuweisen. Der BFH geißelte die derzeitige Praxis deshalb in ungewöhnlich scharfer Form mit dem Kommentar: "Der Ehrliche ist der Dumme".

Verlässliche Zahlen zur Höhe der Ausfälle durch die fehlende Besteuerung von Spekulationsgewinnen gibt es nicht. Die Finanzämter durften wegen des bevorstehenden Karlsruher Urteils bisher die Spekulationssteuer nicht eintreiben, wenn der Steuerbescheid per Einspruch angefochten wurde. Während das Deutsche Aktieninstitut die jährlichen Steuerausfälle durch mangelnde Überprüfung von Aktiengewinnen auf 150 Millionen Euro schätzte, rechnet die Deutsche Steuergewerkschaft - der Zusammenschluß der Finanzbeamten - mit der zehnfachen Summe.
 

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