Freude kommt auf:Die Spek.steuer wird wohl gekippt
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 09.03.04 10:28 | ||||
Eröffnet am: | 03.03.04 13:20 | von: Magic-Dilbert | Anzahl Beiträge: | 18 |
Neuester Beitrag: | 09.03.04 10:28 | von: Dixie | Leser gesamt: | 2.753 |
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Presse: Experten erwarten, dass das BVerG die Spekulationssteuer kippt
Das Bundesverfassungsgericht wird einem vorab veröffentlichten Bericht der "WirtschaftsWoche " am kommenden Dienstag (9. März) die Spekulationsteuer auf Aktiengewinne voraussichtlich für verfassungswidrig erklären. Das berichtet die Zeitung am Mittwoch.
Anleger, die in der Vergangenheit bei ihren Steuererklärungen Einspruch eingelegt haben, würden dann die gezahlte Steuer zurückbekommen - plus dem gesetzlich festgelegten Zins von sechs Prozent.
Unter Juristen zweifelt kaum noch einer daran, dass das Gericht so entscheidet. Die Bundesregierung sege in dem Verfahren alt aus, sagte demnach der saarländische Finanzrichter Peter Bilsdorfer gegenüber der "WirtschaftsWoche".
Quelle: FINANZEN.NET
Das wäre ja Sensationell.
Bitte um Aufklärung?
Wie gesagt, die Chancen stehen sehr gut, dass die Spekusteuer alsbald der Geschichte angehört. Es bleibt freilich ein Restrisiko von 10%, dass das Verfassungsgericht doch anders entscheidet. Warten wir also den nächsten Dienstag ab.
J.R.
dann fangen die garantiert mit einer Generellsteuer auf Aktien oder irgend so einem scheiss an
Hätte ich aber auch nichts dagegen, wenn man das dann nach Höhe der Einsätze prozentual staffelt! Also wenn ich eine generelle Steuer auf Aktiengewinne von 10% zahlen müsste, wäre ich einverstanden, wenn das Bankgeheimnis gelockert würde! Wobei man Langfristinvestments weiterhin steuerfrei belassen sollte (Stichwort private Altersvorsorge)!
Mal schaun was sie sich einfallen lassen! Vor 2005 rechne ich aber nicht mit einer neuen Regelung!
Aber sollen sie doch lüften, so wie alle stöhnen, hat eh keiner mehr was auf der hohen Kante.
J.R.
J.R.
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J.R.
URL: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,289702,00.html
Ehrliche Aktienbesitzer bekommen Hilfe aus Karlsruhe. Nach Ansicht des höchsten deutschen Gerichtes ist die derzeitige Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig.
DDP
Bundesverfassungsgericht: "Der Ehrliche ist der Dumme"
Karlsruhe - Bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ging es darum, ob die gegenwärtige Form der Steuer auf Spekulationsgewinne Anleger benachteiligt, die ihre Einkünfte ehrlich beim Finanzamt melden. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) verstößt die Gesetzesregelung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. (AZ.: 2 BvL 17/02).
Bisher müssen Kursgewinne dann versteuert werden, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Wertpapiere weniger als zwölf Monate liegen. Wegen des Bankgeheimnisses sind die Finanzämter allerdings auf die Angaben der Steuerzahler angewiesen. Werden diese verschwiegen, so haben es die Finanzbehörden selbst bei Millionären nur sehr selten geschafft dies auch nachzuweisen. Der BFH geißelte die derzeitige Praxis deshalb in ungewöhnlich scharfer Form mit dem Kommentar: "Der Ehrliche ist der Dumme".
Verlässliche Zahlen zur Höhe der Ausfälle durch die fehlende Besteuerung von Spekulationsgewinnen gibt es nicht. Die Finanzämter durften wegen des bevorstehenden Karlsruher Urteils bisher die Spekulationssteuer nicht eintreiben, wenn der Steuerbescheid per Einspruch angefochten wurde. Während das Deutsche Aktieninstitut die jährlichen Steuerausfälle durch mangelnde Überprüfung von Aktiengewinnen auf 150 Millionen Euro schätzte, rechnet die Deutsche Steuergewerkschaft - der Zusammenschluß der Finanzbeamten - mit der zehnfachen Summe.