Franziska und das Wassergefühl...
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 19.08.04 12:49 | ||||
Eröffnet am: | 19.08.04 09:35 | von: springbrunne. | Anzahl Beiträge: | 25 |
Neuester Beitrag: | 19.08.04 12:49 | von: Major Tom | Leser gesamt: | 3.383 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
Bewertet mit: | ||||
Die liebe Franziska von A. hat wirklich den Zuschauern versucht zu erklären, warum sie bei den Olymp. Spielen versagt hat. Das "Wassergefühl" hatte sie schon die ganze Zeit nicht......... brüllll, gelächter.....................
ein Witz... die Deutschen Sportler sollten alle zum Psychiater...
einige Arivaner müssen aber wohl erst jemand einen Schwarzen Stern reinwürgen
Muß das sein?
K
Am besten hätte sie sich bei den Kampfschwimmern beim Bund vorbereitet. Bei Wind und Wetter durch die Nordsee, das wäre ein Training gewesen. Oder war die Tatsache, dass in Athen im Freien geschwommen wird, doch zu überraschend für uns Deutsche gekommen? Na, dann. Kann ja mal passieren, dass die Griechen das Hallendach nicht fertig bekommen haben....................................
BB
Für diesen Spruch solltest du gleich nochmal 3 Schwarze bekommen!
Fang nicht schon wieder an zu stänkern, sonst bist du schneller wieder weg, also du bis drei zählen kannst!
Tomindustryll ist doch schon längst gesperrt bei
Ariva.
Warum wird da ein User plötzlich mit diesem Namen angesprochen?
Ich habe immer wieder Kontakt mit Tomindustryll im realen Leben und weiss von nichts anderem. Er sagte mir auch, dass er nicht mehr zu Ariva zurück gehen will, dass ihm das alles verleidet sei.
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Grundgesetz
der Bundesrepublik Deutschland (Volltext)
Keine Macht den Dummlaberer!
Gruß
Die, die eine reale Meinung haben werden weggeeckelt, die linken Schwachköpfe an board werden hochgehalten... Gott sei Dank unterstelle ich diesem Personenkreis eine geistige Schwäche zu, und ferner, sind es höchstwahrscheinlich Versager im "normalen" Leben.
Ich bin erfolgreich, deshalb so long... leckt mich "ihr linken arschlöcher"!!!
Hier muss ich blindfish befragen, er ist Jurist, ihm werde ich jetzt eine Boardmail zukommen lassen.
Ich sage es nocheinmal, wie auch schon, ein Moderator muss korrekt sein, diese zwei schwarzen Sterne in Posting Eins sind nicht korrekt.
Die zwei Anderen die nachfolgten, sind überfüssig, weil der User Springbrunnen durch die vorangegangenen Sterne provoziert wurde.
Das ist meine Meinung dazu.
bilanz
Und wer so böse provoziert wird, darf natürlich alle Regeln des Anstands vergessen und Beleidigungen ohne Ende posten.
Eine sehr seltsames Rechts- bzw. Unrechtsgefühl, das du da hast.
Truth is stranger than fiction, because fiction has to make sense
Ich fasse es nicht! Willst du jetzt ernsthaft prüfen lassen, ob die Sternchen rechtlich gesehen i.O. sind??? *looooooooooooooool*
Korrekt? Naja, ich stelle mir dich gerade vor, wenn einer zu dir sagt, du sollst zum Psychater gehen...oder ne, ich laß es lieber...
Gruß
Es macht also auch null Sinn hier rumzujammern, dass das sehr böse Posting viel besser weggekommen ist, als das nicht ganz so böse Posting, das zwar auch böse war, aber eben nicht sooo böse, wie das ganz, ganz böse Posting.
Alles klar?
Truth is stranger than fiction, because fiction has to make sense
Ich denke, dass die Rechstsprechung in Deutschland nicht wesentlich anders ist als in der Schweiz.
Aus dem Bundesgericht
Öffentlich ist, was nicht strikt privat ist
Ausweitung der Strafbarkeit rassistischer Äusserungen
Das Erzählen eines rassistischen Witzes am Stammtisch kann strafbar sein. Dies folgt aus einem Entscheid des Bundesgerichtes, welches den Begriff der Öffentlichkeit neu fasst. Demnach sind alle Äusserungen als öffentlich anzusehen, die nicht im Familien- und Freundeskreis oder in einem durch persönliche Beziehung oder besonderes Vertrauen geprägten Umfeld erfolgen.
Das Bundesgericht weitet die Anwendung des Rassismus-Artikels erheblich aus: Künftig gilt eine verunglimpfende Bemerkung bereits dann als öffentlich und damit strafbar, wenn sie nicht in engem privatem Rahmen erfolgt ist. Und das ist nur der Fall, wenn die fraglichen Äusserungen «im Familien- und Freundeskreis oder sonst in einem durch persönliche Beziehungen oder besonderes Vertrauen geprägten Umfeld erfolgen».
Spezialfall der Öffentlichkeit
Laut dem mündlich, aber nicht öffentlich beratenen und damit nicht unbedingt einstimmig gefällten Grundsatzurteil des Kassationshofs in Strafsachen sind Bemerkungen, die Menschen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verletzen, «in einem Rechtsstaat inakzeptabel und an sich schon strafwürdig». Strafbar sind sie indes gemäss dem Willen des Gesetzgebers und dem Wortlaut des Gesetzes nur, wenn die Äusserungen öffentlich erfolgen. Von Öffentlichkeit wurde bisher gesprochen, wenn eine Bemerkung von unbestimmt vielen Personen oder von einem grösseren, nicht durch persönliche Beziehungen zusammenhängenden Personenkreis wahrgenommen werden kann (vgl. BGE 126 IV 176). Dabei nimmt die Rechtslehre an, dass das Strafgesetzbuch (StGB) von einem einheitlichen Begriff der Öffentlichkeit ausgeht. Dafür gibt es indes für das Bundesgericht keine zwingenden Gründe, weshalb nun der Begriff der Öffentlichkeit einseitig und allein für den Straftatbestand der Rassendiskriminierung ausgeweitet wird (Art. 261bis StGB).
Diese Bestimmung soll mit Rücksicht auf das Rechtsgut der Menschenwürde - die Meinungsäusserungsfreiheit bleibt unerwähnt - ausgelegt werden: «So gesehen kann als öffentlich im Sinne von Art. 261bis StGB alles gelten, was nicht privat ist.» Die quantitative Betrachtung, auf der die bisherige Rechtsprechung fusst, vermag das Bundesgericht nicht länger zu überzeugen. «Es gelten vielmehr inskünftig ungeachtet der Zahl der Adressaten alle Äusserungen und Verhaltensweisen als öffentlich, die nicht im privaten Rahmen erfolgen.»
Offene Stammtischrunde
Konkret zu beurteilen war vom Bundesgericht ein Vortrag über die Entstehung der SS und der Waffen-SS, der in einer abgelegenen Waldhütte vor knapp 50 Personen aus der Skinhead-Szene gehalten wurde, die nur gegen Vorweisung einer schriftlichen Einladung eingelassen worden waren. Das Urteil aus Lausanne geht nun aber in seiner Begründung weit über solche Veranstaltungen hinaus und muss auch auf offene Stammtischrunden Anwendung finden, wenn dort eine rassistische Äusserung fällt. Das steht in Widerspruch zu anders lautenden Versprechungen vor der Abstimmung über den Rassismus-Artikel, laut denen beispielsweise fremdenfeindliche Witze am Wirtshaustisch nicht als öffentlich gelten und straflos bleiben sollten.
Urteil 6S.318/2003 vom 27. 5. 04 - BGE-Publikation.
NZZ 16.08.04
hast!
Nur ein Tip, keine Anweisung (bevor du wieder durchdrehst! *g*)!
Gruß
***
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Und andererseits, bei allem gebührenden Respekt ;-) die Moderatoren, da diese sich als "ständig wechselnde Moderatoren" in der Anonymität bewegen und gerade im Talkboard eben nicht/nicht konstant genug "in Vertretung des Betreibers dieses Forums" handeln/bewerten, sondern in Vertretung ihrer eigenen subjektiven - insofern allzu menschlichen - Neigung gegenüber den Usern und den Beiträgen.
ARIVA würde m. E. gewinnen, wenn die Moderatoren als solche erkennbar wären, eher dauerhaft als ständig wechselnd, heraus aus der Anonymität, hinein in eine Vertretung des Betreibers, aber hier beginnt das eigentliche Problem: Welche User wären denn tatsächlich geeignet, eine weitgehend objektive Anwendung der Forenrichtlinien - im Sinne des Betreibers - durchzuführen, das alles noch für "Gottes Lohn" und verbunden mit dem entsprechenden Zeitaufwand?
???
PS Nur mal laut gedacht und ihr macht ja sowieso, was ihr wollt. Macht doch, was ihr wollt! ;-)))