Frage zur Abgeltungssteuer


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Neuester Beitrag: 10.08.11 22:09
Eröffnet am:30.12.10 09:44von: band_apartAnzahl Beiträge:30
Neuester Beitrag:10.08.11 22:09von: MüchüLeser gesamt:10.591
Forum:Börse Leser heute:3
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4496 Postings, 6479 Tage SarahspatzWas passiert eigentlich,

 
  
    #26
30.12.10 15:32
wenn man bei verschiedenen Banken jeweils den vollen Freistellungsbetrag angibt?
Fliegt das in jedem Fall auf oder werden da nur Stichproben gemacht?

Ich würd sowas natürlich niemals machen, also nur mal so aus Neugierde gefragt :-)  

1934 Postings, 5457 Tage TraJoepuda & sarah

 
  
    #27
2
30.12.10 16:35
puda> alle banken in deutschland machen es mW so, allerdings ging es (zumindest anfangs) bei den weniger gut organisierten/informatisierten banken erst mit verzoegerung und bei den anderen schon direkt mit der abrechnung des verlustgeschaeftes. kann aber sein, dass mittlerweile alle aufgeruestet haben und die verrechnung direkt machen koennen.

sarah> ab 2011 koennen neue freistellungsauftraege bzw. aenderungen bestehender nur noch unter angabe der steuer-ID-nummer eingereicht werden, um die kontrollmoeglichkeiten der FAs zu verbessern. offenbar waren die bislang nicht ausreichend.  

809 Postings, 5736 Tage oldboy59ein link dazu

 
  
    #28
4
30.12.10 16:52

32706 Postings, 7058 Tage Terminator100Verlustverrechnung / Steuerverprobung bei der DIBA

 
  
    #29
2
30.12.10 20:02
Verlustverrechnung / Steuerverprobung
Verlustverrechnung vom: ...........

Erläuterungen zur Verlustverrechnung
Die Verlustverrechnung (Steuerverprobung) wird dann vorgenommen, wenn im Nachhinein entstehende
Verluste innerhalb eines Jahres zu einer Verringerung der bereits gezahlten Kapitalertragsteuer führen.
Dies kann z.B. bei Stornierungen von Erträgen oder Abrechnungen oder bei einer unterjährigen
Neuanlage/Erhöhung eines Freistellungsauftrags der Fall sein. Aufgrund der Verlustverrechnung werden
Ihre ursprünglichen Abrechnungen weder storniert noch neu abgerechnet.
Ziel der Verlustverrechnung ist, dass Sie als Kunde Ihre Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne nicht
mehr in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben müssen. Nach der Saldierung verbleibende Verluste
werden am Jahresende grundsätzlich in das Folgejahr übernommen. Eine Ausnahme bildet die noch nicht
verrechnete anrechenbare

129 Postings, 5751 Tage MüchüVerrechnung zwischen mehreren Banken

 
  
    #30
10.08.11 22:09
Hallo,

Hat hier schon jemand Erfahrung gemacht?

Ich habe bei Bank A einen Verlust von sagen wir 2000 Euro.
Bei Bank B hab ich einen Gewinn von 1000 Euro.

Jetzt kann ich ja die 1000 Euro bei der Steuererklärung angeben.

Aber was dann? Teile ich Bank A das nun mit? damit der Verlusttopf dann auf 1000 Euro gesenkt wird?
Kann ich auch die verbleibenden 1000 Euro minus auf Bank B umschreiben lassen, wenn ich z.B. das Konto bei Bank A nicht mehr haben will?

Danke für die Hilfe.

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