Fr.Nols Global Equity Serv.AG
Seite 124 von 233 Neuester Beitrag: 25.04.21 01:25 | ||||
Eröffnet am: | 23.03.11 19:03 | von: Mr-Bean | Anzahl Beiträge: | 6.81 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 01:25 | von: Kristinkvgla | Leser gesamt: | 512.509 |
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Es ist aber auch ja noch nicht Montag, der 19. !!!
Gegenüber Gesellschaften oder Personen, die ohne entsprechende Bewilligung eine in den Aufsichtsgesetzen genannte bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben, trifft die FINMA die im konkreten Fall angemessenen Anordnungen. Mögliche Massnahmen können bis hin zur Liquidation betroffener Unternehmungen führen. Es kommt allerdings vor, dass die FINMA ihre Abklärungen nicht durchführen und notwendige Massnahmen nicht anordnen oder nicht durchsetzen kann, beispielsweise weil eine Gesellschaft ihre Aktivitäten vom Ausland ausführt oder weil die betroffenen Personen nicht auffindbar sind.
Nachstehend veröffentlicht die FINMA eine Liste mit Gesellschaften und Personen, die angesichts ihrer Tätigkeiten in der Schweiz oder aus der Schweiz heraus oder aufgrund der Zweckumschreibung gemäss Handelsregistereintrag möglicherweise eine unter die Aufsicht der FINMA fallende Tätigkeit ausüben, ohne im Besitz der dafür notwendigen Bewilligung zu sein. Der Eintrag in der Liste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die ausgeübte Tätigkeit illegal ist; hingegen sollen die Anleger darauf aufmerksam gemacht werden, dass die aufgeführten Unternehmungen über keine Bewilligung der FINMA verfügen. Die Liste enthält die Namen der betroffenen Gesellschaften oder Personen, das Datum des jeweiligen Eintrages sowie weitere Informationen im Interesse des Anlegerschutzes. Betroffene Gesellschaften und Personen werden von der Liste gestrichen, sobald die notwendigen Abklärungen und allfälligen Anpassungen vorgenommen wurden.
» BOZ Bank of Zurich (07.12.2011) (http://www.finma.ch/d/sanktionen/...te/Seiten/details.aspx?orgid=255)
Ist dass unbedingt Negativ oder kann es sein das es nach der Hauptversammlung bewilligt wird? Meiner Meinung nach eher Positiv, da der Eintrag relativ aktuell ist und anscheinend etwas im Hintergrund passiert.
Dann lasst uns am Montag / Dienstag mal schauen...
Sollten BEstandteile in der Schweiz verbleiben, sind die entsprechenden gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten bis zur Aufnahme des operativen GEschäftes der Finma anzuzeigen.