Formulierungsküntler anwesend?


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Neuester Beitrag: 24.02.06 00:11
Eröffnet am:23.02.06 21:02von: BlackadderAnzahl Beiträge:28
Neuester Beitrag:24.02.06 00:11von: duschgelLeser gesamt:3.919
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5690 Postings, 8693 Tage duschgeldann schreib ihm auch kein Zeugnis

 
  
    #26
23.02.06 22:23
höchstens eine Praktikumsbestätigigung, in der du aufführst, was du ihm alles gezeigt hast und wie lange er bei dir anwesend war.
wenn da nicht irgendwelche Tätigkeiten drin stehen, die er gemacht hat, dann kann er damit bei künftigen Bewerbungen eh nicht anfangen.  

155 Postings, 6861 Tage Blackadder@duschgel

 
  
    #27
23.02.06 22:36
Na ja, das ist schon richtig.
Mit dem "Zeugnis" kann er nichts anfangen. Und da wäre es normalerweise überheblich mehr zu schreiben als das Ableisten eines Praktikum. Er will aber halt ein Zeugnis. Das natürlich wird ein übliches wohlwollendes Zeugnis werden. Nur was soll ich da hineinschreiben damit es nicht komplett lächerlich ist? Hat mich unerstützt? nach 1 Monat? Wobei? Das glaubt doch keiner. Daher der Thread. Bißchen Frust ablassen.

@Karlchen: Ich glaubs nicht. Aber wenn Du meinst. Bitte.  

Grüße Blackadder

 

5690 Postings, 8693 Tage duschgeldas würde ich nicht machen

 
  
    #28
24.02.06 00:11
auf keinen Fall.
wieso ein wohlwollendes Zeugnis, wenn er sich selber nicht wohlwollend verhält.
du tust ihm damit keinen Gefallen.
nimm ihn dir zur brust und sag ihm , dass das nichts war und dass er für eine gute beurteilung auch was bringen muss.

anderenfalls verlagerst du  das problem nur - auf seiner nächsten stelle wird er die gleichen probleme haben, andererseits täuschst du die blackladders in anderen firmen, die  deine "wohlwollende" expertise möglicherweise in ihre entscheidung einbeziehen, diesen blindgänger einzustellen.
es wäre natürlich besser gewesen, wenn die fronten schon während des praktikums geklärt gewesen wären.  

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