Fernsehfee 3.0
Seite 82 von 112 Neuester Beitrag: 25.04.21 02:49 | ||||
Eröffnet am: | 08.07.15 17:20 | von: Investment-C. | Anzahl Beiträge: | 3.786 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 02:49 | von: Angelikaysu. | Leser gesamt: | 818.895 |
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Zeitpunkt: 09.04.16 20:10
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - derartige Aussagen bitte belegen oder vermeiden.
Sollte doch langsam klar sein, die "Chartsignale" die hier ausgedacht werden funktionieren nicht bei TCU...
werden darf und dass man da von Seiten Ariva keinen Riegel vorschiebt! Sollen hier tatsächlich weitere (unbedarfte) Kleinanleger ins Verderben gestürzt werden können, die den (offensichtlich) Fehlinvestierten ihre wertlosen Aktien abkaufen?!
Ich meine, die haben das Finanzamt offensichtlich geprellt (beschissen) und es wurden entsprechende Gelder durch die Finanzbehörde bei der Firma eingezogen ("arrestiert"). Ein sogenannter "dinglicher Arrest" wird nur in ganz besonderen Ausnahmefällen und bei gewichtigen Gründen angeordnet (z. B. bei Verdacht der Steuerhinterziehung). Der Vorsteher des Finanzamtes prüft hier sicherlich mehr als 1 Mal bevor er den Arrest unterschreibt, da er sich ggf. der persönlichen Haftung aussetzt (einfach mal googlen). Dort brennt die Hütte! Nicht umsonst der Hinweis wegen der möglicherweise anzumeldenden Insolvenz... Und in so was sollen die Leute reingelockt werden? Unglaublich!
§ 324 Abgabenordnung (AO)
Dinglicher Arrest
(1) Zur Sicherung der Vollstreckung von Geldforderungen nach den §§ 249 bis 323 kann die für die Steuerfestsetzung zuständige Finanzbehörde den Arrest in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen anordnen, wenn zu befürchten ist, dass sonst die Beitreibung vereitelt oder wesentlich erschwert wird. Sie kann den Arrest auch dann anordnen, wenn die Forderung noch nicht zahlenmäßig feststeht oder wenn sie bedingt oder betagt ist. In der Arrestanordnung ist ein Geldbetrag zu bestimmen, bei dessen Hinterlegung die Vollziehung des Arrestes gehemmt und der vollzogene Arrest aufzuheben ist.
https://dejure.org/gesetze/AO/324.html
Zeitpunkt: 09.04.16 12:11
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unterstellung - derartige Aussagen bitte belegen oder vermeiden.
Zeitpunkt: 09.04.16 20:09
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Off-Topic - Regelverstöße ggf. bitte einfach melden.
http://www.telecontrol.de/directordealings.html
und das dazu noch mit Miniumsätzen....
Wo sind die Käufe bitte?
Das solltet ihr mal in eure Überlegungen einfliesen lassen...
Du malst dir wohl aus, das TC die Einnahmen durch die Fernsehfee nicht versteuert hat.
Hast du dir mal grob ausgerechnet was bei 500000 Tacken (welche sich das Finanzamt mal als Sicherheit vereinnahmt hat) über den Tisch gegangen sein muss?
Ausgemachter Blödsinn!
TC lebt einzig von den Einnahmen des OTR ( https://de.wikipedia.org/wiki/OnlineTVRecorder ).
Früher lief OTR über den derzeitigen Vorstand von TC ( Herrn Ciburski ).
Nun läuft der Kram über einen Briefkasten auf Vanuatu.
Vanuatu??? ---> http://www.offshoretrustsguide.com/report/...ation_rules_and_fees.asp
Die regulären Einzahlungen der Nutzer von OTR gehen direkt auf das Konto von TC.
Werden also wohl ordnungsgemäß versteuert.
Bleiben meiner Meinung nach nur die Werbeeinnahmen.
Und wo die hin laufen weiß keine Sau.
Das Finanzamt scheint da schlauer zu sein.
Allerdings ist der einzige (so genannte) Kunde wohl OTR.
Steuern werden nur fällig wenn auch entsprechende Umsätze getätigt werden
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Und ich dachte immer , Steuern muss man auf Gewinn zahlen und nicht auf Umsatz ( ausgenommen UST...was aber bei Dienstleistung schon Netto verrechnet wird soviel mir bekannt ist in DE )
Körperschaftssteuer kann aber hier auch nicht der Fall sein, denn soviel Gewinn hatten die in den letzten Jahren nicht, dass das Finamt eine solche Summe einziehen hätte können.
Hier gehts um andere Steuerklassen als Umsatzsteuer/Körperschaftssteuer
Welche ist nicht bekannt gegeben worden und auch Seitens TCU hört und liest man nichts
Naja die werden schon wissen, warum sie sich bedeckt halten
Ich schätze mal die warten erst noch ab bis die Rakete steigt ;))
lol
@ ellazar
Üble Nachrede...jo und das bei einem Unternehmen, welches das Finamt das gesamte Kapital eingezogen hat wegen Verdacht der Steuerhinterziehung...haha
...du bist fast so gut wie Insolvenzment Club loool
Ja, "Umsätze" sind eine Möglichkeit für die Steuerforderungen des Finanzamtes (hier: Umsatzsteuer i. H. v. 19%).
Weitere Möglichkeiten für die Steuerforderungen wären aber auch:
- Körperschaftsteuer auf erzielte Unternehmensgewinne (für Gewerbesteuer wäre die Gemeinde zuständig)
- (zu Unrecht) geltend gemachter Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen fremder Unternehmen (betrifft ebenfalls 19%ige Umsatzsteuer)
Letztendlich ist und bleibt der Sachverhalt ("Arrest ... bis zur Höhe von 924 TEUR") suspekt. Die Höhe dieser Steuerforderung ist absolut nicht in Einklang zu bringen mit den bisher kommunizierten Unternehmenszahlen. Es wäre hier am Unternehmen gewesen, in den adhoc's die Aktionäre darüber zu informieren, worauf sich diese - laut TCU unberechtigten Forderungen - begründen (kurze Darstellung des Sachverhaltes, Erläuterung Vorwurf Finanzamt und eigene Sichtweise). Das hat man nicht getan!! Man hat lediglich darüber informiert, dass dieser Arrest angeordnet wurde und letztendlich aufgrund einer vorläufigen Einigung "nur" 500 TEUR vom Finanzamt eingezogen wurden.
Dies Alles muss wie gesagt vor dem Hintergrund gesehen werden, dass ein dinglicher Arrest nur in ganz speziellen Ausnahmefällen (z. B. bei Verdacht der Steuerhinterziehung, siehe meine Postings oben #2034, #2036) angeordnet wird. Der Normalfall ist: Steuererklärung --> Steuerbescheid --> Steuerschuld --> erst wenn diese nicht bezahlt wird, kann - nach entsprechender Ankündigung - vollstreckt werden. Bei einer Arrestforderung fehlt i. d. R. der Punkt Steuerbescheid, das Finanzamt macht die Konten - salopp gesagt - ohne Ankündigung dicht.
Man könnte jetzt hier endlos lang darüber spekulieren, woher diese Steuerforderung in der Größenordnung auf einmal herkommt. Wie gesagt, eigentlich müsste das Unternehmen darüber informieren!
Aber hier mal nur eine MÖGLICHE Variante, was passiert sein KÖNNTE (reine Spekulation!):
Da die Abgabe der Steuerjahreserklärungen für 2015 noch nicht fällig waren/sind, tippe ich eher auf eine Umsatzsteuerforderung. Wenn nun TCU ggf. beim Finanzamt (im Umsatzsteuervoranmeldeverfahren) umsatzsteuerfreie Umsätze an einen ("den"?) Kunden im Ausland erklärt hat und das Finanzamt wäre zu der Ansicht gekommen, dass diese Umsatzsteuerbefreiung nicht gewährt werden kann, weil der Kunde vielleicht tatsächlich im Inland seine Geschäfte tätigt, - dann könnte daraus eine Umsatzsteuerforderung ("auf Umsätze") resultieren. Dann müsste man sich aber die Frage stellen, ob dieser Sachverhalt realistisch wäre: wenn der angeordnete Arrestbetrag [924 TEUR] der 19%igen Umsatzsteuer entspricht, dann würde es hier um [nicht zutreffend deklarierte] steuerpflichtige Umsätze in einer Größenordnung von rund 5 Mio EUR gehen!? Kann das sein?
Jedenfalls würde ich aufgrund der derzeit bekannten Umstände einen Teufel tun, mir Aktien von dem Unternehmen ins Depot zu legen! Und ich finde es schändlich, dass die ganzen Pusher hier auf diese Umstände nicht hinweisen!
PTA-Adhoc: TCU AG: Arrestanordnung über das Vermögen der Gesellschaft und ihrer Vorstände , drohende Insolvenz
16:05 23.02.16
Adhoc Mitteilung gemäß § 15 WpHG
Koblenz (pta031/23.02.2016/16:05) - Heute morgen wurde seitens des Finanzamtes Koblenz über das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Gesellschaft und der beiden Vorstände der Arrest angeordnet. Der Arrest kann bis zur Höhe von 924.106,51 Eur vollzogen werden. Ob hieraus eine Insolvenzantragspflicht entsteht wird derzeit geprüft. Nach Aussage des Finanzamtes gilt die Forderung derzeit nicht als erhoben, der Arrest soll nur eventuelle zukünftige Forderungen absichern. Die Gesellschaft widerspricht den Forderungen des Finanzamtes vollumfänglich. Durch die Arrestanordnung sind sämtliche Konten der Gesellschaft eingefroren und es ist wahrscheinlich, daß es zu gravierenden Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft und ihrer Kunden kommen wird.
(Ende)
Aussender: TCU AG
Adresse: Im Kimmelberg 2-4, 56072 Koblenz
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Guido Ciburski
Tel.: 01726643500
E-Mail: telecontrol@gmx.de
Website: www.fernsehfee.de
ISIN(s): DE0007454209 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt, Stuttgart"
http://www.ariva.de/news/...rer-Vorstaende-drohende-Insolvenz-5658167
"PTA-Adhoc: TCU AG: Teilweise Kontenfreigabe, Fortführung des Geschäftsbetriebes in Teilen möglich
17:00 04.03.16
Adhoc Mitteilung gemäß § 15 WpHG
Koblenz (pta027/04.03.2016/17:00) - Am 2.3.2016 konnte in einer Sitzung mit dem FA Koblenz eine Zwischenlösung verabredet werden, damit die Gesellschaft wieder ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann:
Mit Wirkung zum 4.3.2016 14:00 wurden die Konten der TCU AG seitens des Finanzamtes Koblenz wieder freigegeben und der Privatarrest der beiden Vorstände laut mündlicher Auskunft des FA aufgehoben. Somit könnten die Vorstände auch mit Privatdarlehen die Gesellschaft stützen. Zuvor wurden 500 TEur von den Bankkonten der Gesellschaft als Sicherheit für zukünftige Steuerforderungen eingezogen.
Diese Lösung ermöglicht es der TCU AG nach Ansicht des Vorstands mit großer Wahrscheinlichkeit ihren Geschäftsbetrieb fortzuführen und die unterbrochenen Bilanzarbeiten abzuschließen. Ob und wie die unbegründeten Forderungen des Finanzamtes bilanziell zu bewerten sind und ob sich hieraus eine Überschuldungssituation ergibt, wird erst in Kürze zu klären sein.
Seitens des Hauptkunden der TCU AG wurde ein Teil der vertraglichen Zusammenarbeit gekündigt, da die TCU AG ihren diesbezüglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Eine Bezifferung des Schadens hieraus ist derzeit noch nicht möglich.
Eine beschleunigte Stufenklage gegen das Finanzamt wird seitens der Rechtsbeistände vorbereitet.
(Ende)
Aussender: TCU AG
Adresse: Im Kimmelberg 2-4, 56072 Koblenz
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Guido Ciburski
E-Mail: telecontrol@gmx.de
Website: www.fernsehfee.de
ISIN(s): DE0007454209 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt, Stuttgart"
http://www.ariva.de/news/...aeftsbetriebes-in-Teilen-moeglich-5672041
"Wenn man keine Unterlagen abgegeben hat! Und Schätzungen fallen sehr hoch aus!"
Und das - Verletzung steuerlicher Pflichten - würde dann natürlich für die Seriosiät des Unternehmens und ein attraktives Aktieninvestment sprechen! ^^
Zeitpunkt: 13.04.16 14:38
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Kommentar: Unterstellung - Ggf. Regelverstöße bitte melden.