FLUXX STRONG BUY !!!!
1. rein zufällig will er ca. 2 Mio € investieren (Fluxx = mit 2,75 Mio € bewertet).
2. Gerhad Schmid gehören schon 12% von Fluxx
3. einen Teil der Aufstockung hat Schmid schon über Tonn`s GmbH ausserbörslich erworben.
FLUXX WIRD DIE RAKETE
Bonn/ München - Das bayerische Staatslotteriegesetz verstößt gegen europäisches Gemeinschaftsrecht. So sieht es zumindest das Oberlandesgericht München (OLG). Die Folge: Ende September durften viele Wettbüros im Freistaat wieder aufmachen. Bayern hatte in den vergangenen drei Monaten mehr als 100 private Annahmestellen für Sportwetten wegen „illegalen Glücksspiels“ geschlossen.
Das OLG argumentierte, dass der Freistaat den Anbietern Beschränkungen der Berufs-, Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit auferlege, die aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses nicht gerechtfertigt seien. Das Münchner Gericht führt in diesem Zusammenhang das so genannte „Gambelli“-Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom November 2003 an. Die europäischen Richter hatten eine Beschränkung privater Wett-Anbieter in Italien als Verstoß gegen die europaweite Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr eingestuft.
Das bayerische Justizministerium schaltet trotzdem auf stur und wertet die Entscheidung des OLG München nach Darstellung als einen „veralteten Einzelfall“. Das Urteil ändere nichts an der Strafbarkeit für illegale Sportwetten. Das Bundesverfassungsgericht habe für eine Übergangszeit festgestellt, dass das Verbot privater Sportwetten weiterhin wirksam sei und vollzogen werden dürfe. „Wer ohne Erlaubnis bayerischer Behörden Sportwetten veranstaltet, muss daher weiterhin mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen“, so das zuständige Justizministerium.
Auch private Anbieter von Sportwetten berufen sich auf besagtes Gambelli-Urteil. „Unser Unternehmen ist von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht betroffen. Viele potenzielle Wettkunden wenden sich an uns, weil sie nicht mehr durchblicken. Die Berichterstattung in den Medien ist manchmal irreführend. Und die Entscheidungen der Gerichte fallen widersprüchlich aus. Stratega-Ost operiert ganz klar auf der Grundlage des Gambelli-Urteils. Der Europäische Gerichtshof hat mit diesem Urteil entschieden, dass ausländischen Anbietern der Zugang zu den Märkten innerhalb der Europäischen Union nicht verweigert werden darf“, sagt Helmut Sürtenich, Vorstandschef des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Stratega-Ost Beteiligungen AG.
Das jetzige Wettmonopol stellt nach Ansicht des höchsten deutschen Gerichts eine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit in der EU dar. Aufgrund des im Europarecht geltenden Anwendungsvorranges darf deshalb ausländischen Anbietern mit einer Lizenz aus einem EU-Mitgliedstaat der Zugang zum deutschen Markt nicht verwehrt werden. Nach Ansicht des Sportwetten-Magazins lasse es der deutsche Staat bisher an einer klaren Linie vermissen und versuche einen „Spagat zwischen Steuergier und Spielsuchtprävention“.
Bei diesem Vorgehen werde es nur „zu einem noch viel größeren Chaos im Glücksspielmarkt kommen“. Und in „rechtlich chaotischen Situationen“ seien „kriminellen Machenschaften Tür und Tor geöffnet“. Die Doppelmoral der bayerischen Landesregierung erkenne man nach Ansicht von Sürtenich an der weiterhin aggressiven Werbung für staatliche Lotterieangebote, die das Bundesverfassungsgericht eindeutig untersagt habe. „Wenn Lotto Bayern zum Oktoberfest mit einer vollbusigen Dame im Dirndl die Parole ‚Oans, zwoa, gwonna’ unters Volk streut, erkennt man die wahren Interessen des Freistaates. Es geht nicht um Suchtprävention, sondern um fiskalische Interessen“, moniert Sürtenich. (Online-Nachrichtendienst NeueNachricht)
Sollte sich die EU-Kommission in Folge nicht mit der Antwort der österreichischen Bundesregierung zufrieden geben, droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Der Kommissionssprecher nannte keine Details, bestätigte aber, dass die Vertragsverletzungsverfahren gegen die genannten Staaten am Donnerstag auf der Tagesordnung der Brüsseler Behörde stünden.
Nach der Verhaftung der beiden österreichischen bwin-Vorstände in Frankreich im September hatte die EU-Kommission weitere Schritte gegen EU-Staaten angekündigt, die den freien Wettbewerb auf den Gebiet der Sportwetten und des Glücksspiels einschränken. Bereits im April hatte die EU-Behörde in dieser Angelegenheit Mahnschreiben gegen Deutschland, Dänemark, Finnland, Italien, Ungarn, die Niederlande und Schweden gerichtet. In Österreich sind nur Sportwetten weitgehend liberalisiert.
Wollen wir mal sehen, was Ossis gagegen machen werden. Ich freu mich schon jetzt auf das Urteil. Die investierten wirds freuen.
Dienstag, 10. Oktober 2006
Das OLG Düsseldorf hat heute die sofortige Umsetzung des Bundeskartellamtsbeschlusses von Ende August in allen wesentlichen Punkten bestätigt. Somit bleibt die Beschwerde des Deutschen Lottoblocks gegen den Sofortvollzug ohne Wirkung. Die Lottogesellschaften sind ab sofort wieder dazu verpflichtet, Spielscheine aus dem Stationärvertrieb von FLUXX entgegenzunehmen. Darüber hinaus dürfen wegen der vom Kartellamt festgestellten Wettbewerbswidrigkeit sowohl das Regionalitätsprinzip als auch Teile des so genannten Regionalisierungsstaatsvertrages nicht weiter angewendet werden.
Weiterhin bekräftigt das OLG, dass Lottogesellschaften Verträge nicht ohne sonstigen Anlass allein deshalb kündigen dürfen, weil ordnungsbehördlich zugelassene Glücksspiele über terrestrische Vermittlungsstellen vermittelt werden. Besonders hervorzuheben ist die Feststellung des OLG, dass auch der neue Lotteriestaatsvertrag, der im Dezember von den Ministerpräsidenten der Bundesländer verabschiedet werden soll, an den Maßstäben des europäischen Kartellrechts zu messen ist.
FLUXX AG Stefan Zenker Tel.: (040) 85 37 88 47 Mail: stefan.zenker@fluxx.com
DGAP 23.10.2006 --------------------------------------------------
Sprache: Deutsch Emittent: FLUXX AG Ostpreußenplatz 10 24161 Altenholz Deutschland Telefon: +49 (0)431 88 104-0 Fax: +49 (0)431 88 104-40 E-mail: info@fluxx.com WWW: www.fluxx.com ISIN: DE000A0JRU67 WKN: A0JRU6 Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Grüsse Haun
P.S. Jack99: Ich finde es es schon putzig deine Kommentare über die letzten Monate zu verfolgen. Irgendwie spiegeln sie doch den jeweils aktuellen Kurs der Aktie wieder. Steigt der Kurs siehst du schon die 10 EUR - fällt er verkaufst du weil alles sowieso keinen Sinn macht! Aber freuen wir uns auf die 10 EUR ;-) Ich finde es schön, dass es noch solche Optimisten gibt ....
Was heißt: "Stationärvertrieb"?
Und über "andere" Kündigungsgründe ist nichts beschlossen!
Jedenfalls wird es Lotto stets nur so geben, wie es den Ges. gefällt.
- d.h., Fluxx wird sich nach der Decke strecken - nicht umgekehrt.
Fazit: Kurs kann nahe 5,- steigen, doch größere Investi's werden fern bleiben. Da hilft auch keine Euphorie!
Bleibe weg - Kritiker.
FLUXX AG (576350): 4,19 ±0,00% Info-Popup
06.11.2006 - 11:58 Uhr
Dt. Börse: Fluxx AG (WKN A0JRU6) bis 12.50 Uhr ausgesetzt
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Aktien der Fluxx AG, mit der WKN A0JRU6, sind am Montag seit 11.50 Uhr bis voraussichtlich 12.50 Uhr vom Handel ausgesetzt. Anlass ist nach Angaben einer Sprecherin der Deutschen Börse eine wichtige Mitteilung des Unternehmens. Der letzte Kurs vor dem Handelsstopp lag bei 3,89 EUR, was einem Plus von 2,1% bzw 0,08 EUR entsprach.
- Verwaltungsgericht München bestätigt Rechtmäßigkeit der Lottovermittlungin bayerischen Supermärkten
Altenholz, 12. Dezember 2006 -- Der gewerbliche Lottovermittler JAXX hatheute vor dem Verwaltungsgericht München mit seiner Klage gegen denFreistaat Bayern Erfolg gehabt. Die JAXX GmbH, eine Tochter der FLUXX AGund Betreiberin des JAXX Lottoservice, hatte beim Freistaat Bayern eineUnbedenklichkeitsbescheinigung beantragt, um gemeinsam mit ihrenKooperationspartnern Supermärkte und Tankstellen mit Vermittlungsstationenfür Lotto auszustatten. Diese Bescheinigung wurde vom Innenministerium mitVerweis auf das bayerische Lotterierecht nicht erteilt. Die MünchenerVerwaltungsrichter sahen dies anders: Der Lotteriestaatsvertrag und dasRegionalisierungsabkommen zwischen den Bundesländern bieten eineeinwandfreie rechtliche Grundlage für die stationäre Vermittlung vonLottoprodukten.
Damit hat erneut ein Gericht die Rechtmäßigkeit der Lottovermittlung inSupermärkten und Tankstellen festgestellt. ´Wir sind natürlich erfreut,aber nicht sonderlich überrascht über das Urteil´, so Stefan Hänel,Vorstand Finanzen, Recht und Personal bei der FLUXX AG. ´UnsereVermittlungstätigkeit fußt auf einer soliden rechtlichen Basis und wurdebereits durch verschiedene Gutachten, das Bundeskartellamt sowierichterliche Entscheidungen bestätigt. Erst durch die Blockadehaltung undEinschüchterungsversuche der bayerischen Lottogesellschaft gegenüberunseren Partnern sahen wir uns gezwungen, erneut den Rechtswegeinzuschlagen.´