Erbitte Hilfe bei Optionsscheinhandel
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 28.08.00 20:02 | ||||
Eröffnet am: | 28.08.00 10:13 | von: Onkel Ebi | Anzahl Beiträge: | 6 |
Neuester Beitrag: | 28.08.00 20:02 | von: potti | Leser gesamt: | 1.581 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 0 | |
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Bitte helft mir.
Dafür must du ein besonderes Formular unterschrieben worin du auf die besonderen Risiken hingewiesen wirst,dieses Formular mußt du dann in bestimmten Abständen immer wieder neu Unterschreiben.
Gruß Zimbo.
Du mußt gewisse Erfahrungen mit OS haben und ein gewisses Nettovermögen aufweisen. Dazu mußt Du (das stimmt) auch noch ein paar Formulare unterschreiben, damit die Bank abgesichert ist und belegen kann, daß Du alleine das Risiko trägst.
Dieser Formularberg ist gesetzlich vorgeschrieben, genauso ist es bei den Voraussetzungen, die Du erfüllen mußt. Diese Voraussetzungen und auch die Formulare sind also im wesentlichen bei allen Banken gleich.
Entscheidend ist Dein Nettovermögen und Deine Erfahrung mit OS (d.h. seit wann beschäftigst Du Dich mit OS, Du kannst ja keine Termingeschäftsfähigkeit erhalten, wenn Voraussetzung wäre, daß Du schon gehandelt hast).
Die Angaben, die Du machen mußt, werde ich Dir hier nicht verraten, allerdings kannst Du sie sehr dezidiert dem Wertpapierhandelsgesetz entnehmen. Den genauen Paragraphen kannst Du dem entsprechenden Formular Deiner Bank entnehmen.
Wenn Du dann die Termingeschäftsfähigkeit erlangt hast, bekommst Du von Deiner Bank automatisch vor Ablauf eines Jahres eine Prolongation, die Du unterschreibst, danach erfolgt dann alle drei Jahre eine Prolongation.
Hoffe nun alles komplett wiedergegeben zu haben.
Grüsse,
Tyler
Verzwickte Situation aber trotzdem dank an euch.
Gruß Onkel Ebi
bei obigen banken habe ich gute erfahrungen gemacht
termingeschäftsfähigkeit natürlich vorausgesetzt
bei fimatex ist os-handel nur über telefon möglich
viel erfolg