EnviTec Biogas AG
Juni 2015 gestiegen !
Eine Steigerung von mehr als 50%
Das Delisting kann nur bei Nichterfüllung der Emittentenpflichten durch die Zulassungsstelle erfolgen oder durch Antrag der Gesellschaft.
Wenn die Gesellschaft Delisting möchte, muss ein Beschluss durch die Hauptversammlung erfolgen und dann ein Angebot an die Aktionäre erfolgen.
Sobald klar wird welche Motive der Haupteigner bei dem ganzen hat, müsste der Kurs entsprechend reagieren. Ich gehe davon aus, dass der Mehrheitseigner hier eine Zermürbungstaktik fährt und den Kurs nach unten pflegt um am Ende alles übernehmen zu können oder nochmal an Konzerne zu verkaufen. Schwierig ist das Szenario für Kleinanleger zu skezzieren.
Am besten halten alle an ihren Anteilen fest! Damit würde die Gesellschaft kapitalmäßig irgendwann so dick und fett, dass dann die Dividenden zwangsläufig ausgezahlt werden. Wie bereits geschehen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Delisting
Ich habe mich von meinen Aktien komplett getrennt. Habe bereits zweimal ein Delisting mitgemacht:
http://www.ariva.de/forum/Delisting-von-AG-509154
Die Umstellung von IFRS auf HGB gibt doch schon die Richtung vor.
Envitec bereitet Biogas in Sachsen-Anhalt auf
Lohne – Der Biogas-Spezialist Envitec Biogas aus Lohne in Niedersachsen hat seine deutschlandweit vierte Gasaufbereitungsanlage im Altmarkkreis Salzwedel in Sachsen-Anhalt in Betrieb genommen. Aber auch im Ausland interessiert man sich für diese Technik.
Die sogenannte Envithan-Anlage erlaubt die Einspeisung von 350 Normkubikmetern (Nm³) gesäubertem Biogas pro Stunde. Die Beetzendorfer Anlage reiht sich damit erfolgreich in die Gasaufbereitungs-Projekte in Sachsendorf, Köckte und Forst ein. Bereits seit Anfang September speist die Anlage der Bioenergie Beetzendorf GmbH, eine Tochtergesellschaft der Agrargenossenschaft eG Beetzendorf, in das vorhandene Niederdrucknetz der Avacon AG aus Salzgitter ein.
Agrargenossenschaft eG Beetzendorf ist guter Kunde bei Envitec
„Mit unserer Anlage können wir pro Jahr max. 36 Millionen Kilowattstunden (kWh) an grüner Energie liefern“, erklärt Bodo Meyer, Geschäftsführer der Agrargenossenschaft eG Beetzendorf. Damit wird die Beetzendorfer Anlage, die von insgesamt vier Mitarbeitern betrieben wird, rund 1.800 Haushalte mit Gas versorgen können.
„Für uns ist dies bereits das dritte gemeinsame Bauprojekt mit der Agrargenossenschaft Beetzendorf“, sagt Christian Ernst, EnviTec-Vertriebsleiter Deutschland. Nach dem Bau der ersten Biogasanlage mit 625 Kilowatt (kW) in 2011 und dem in 2014 errichteten ersten Bauabschnitt mit 837 kW Leistung, ergänzt die Gasaufbereitung per Envithan perfekt das grüne Energiekonzept der Agrargenossenschaft.
Grüne Energie per Gasaufbereitung auch im Ausland gefragt
Auch europäische Nachbarländer wie Frankreich und England interessieren sich für die in Beetzendorf eingesetzte innovative Biogasaufbereitungstechnologie. So konnte im Dezember letzten Jahres auch die erste Biogasanlage mit Gasaufbereitung in Großbritannien, in Ipsden, in Oxfordshire, in Betrieb genommen werden. Die Biogasaufbereitungs-Technik von Envitec sorgt dafür, dass die Icknield Gas Ltd. einen Energiewert von rund 35 Millionen Kilowattstunden (kWh) Biomethan pro Jahr liefert. Für das laut Envitec umweltfreundliche und äußerst kosteneffiziente Verfahren stattet das Unternehmen seine Aufbereitungsanlagen mit Membranmodulen von Evonik Industries aus. Sie reinigen das in den Biogasanlagen erzeugte Rohbiogas auf mehr als 97 Prozent Gehalt besonders rein.
Projekte in UK und China in der Bauphase
Zwei weitere Gasaufbereitungsprojekte befinden sich aktuell in Großbritannien im Bau. Die beiden Container für eine Anlage der Rockscape Energy Ltd. wurden in Saerbeck gefertigt und im September versendet. „Hier planen wir eine Inbetriebnahme im Oktober“, sagt Ernst. Auch der Brinklow Gas Ltd., betrieben von Anthony Mark Aston und Dale William Aston, steht die Inbetriebnahme der Envithan-Anlage im November bevor. „Die Anlage ist bereits vorgetestet, die noch fehlenden Container sind auf den Weg nach England gebracht“, so der Vertriebsleiter.
Darüber hinaus findet das Membranverfahren auf dem asiatischen Markt Anklang: In Minhe in China steht die erste Biomethananlage von Envitec im Reich der Mitte vor der Fertigstellung. Die Anlage wird ab Inbetriebnahme 1.000 Nm3/h Biomethan produzieren, das Rohgas kommt dabei aus der bestehenden Biogasanlage. Kunde ist hier einer der weltweit größten Geflügelhalter – die Shandong Minhe Biological SCI-Tech Co.
Quelle: IWR Online
Das 300.000-Mitarbeiter große Staats-Unternehmen will expandieren.
http://www.iwr.de/news.php?id=29858
Aber ich fände es sehr Schade und einen schlechten Stil wenn hier versucht würde den Kurs zu drücken, ist bei einem Freefloat von 16,50 % ja nicht so schwer, nur um die Aktionäre eventuell bei einem günstigen Kurs ihre Aktien abkaufen zu können und das jetzt gut aufgestellte, gewinnbringende Unternehmen von der Börse zu nehmen um sich die Früchte alleine einstreichen zu können.
Die Frage ob an dem Gedanken etwas dran ist kann man sich bei der IR wohl sparen.
Ich hoffe jedenfalls dass ich falsch liege.
weiteres aus Frankreich dürfte unter den verbesserten Förderbedingungen folgen
An: Selzer, Katrin
Betreff: Aw: AW: Niedergang des Aktienkurses der EnviTec Biogas AG
Sehr geehrte Frau Selzer,
beantworten Sie mir doch einfach die Frage: Beabsichtigen Vorstand und Aufsichtsrat der Envitec Biogas AG kurz- oder mittelfristig die Aktiengesellschaft von der Börse zu nehmen ?
Es ist schon verwunderlich das in letzter Zeit immer wieder größere Aktienpakete zwischen zwei und fünftausend Stück den Aktienkurs mittlerweile bis auf 5,70 € gedrückt haben.
Bei einer Marktkapitalisierung von derzeit 89 Mio. €,
einem Buchwert Ende 2014 von 11,63 €,
einer Eigenkapitaldecke Ende 2014 von 174 Mio. €,
und einem Anlagevermögen Ende 2014 von 192 Mio. €
müsste die Unternehmensführung an einem angemessenen Kurs im eigenen Interesse und im Sinne der Kleinaktionäre interessiert sein.
Mit freundlichem Gruß
H.T.
Antwort von Frau Selzer,
Moderation
Zeitpunkt: 30.10.15 13:25
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Liegt das Einverständnis des Verfassers vor den Text so veröffentlichen zu dürfen?
Zeitpunkt: 30.10.15 13:25
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Liegt das Einverständnis des Verfassers vor den Text so veröffentlichen zu dürfen?
Ich möchte bitte Verständnis dafür haben, dass die Geschäftsleitung seriöserweise keine schriftliche oder telefonische Blankozusicherung hinsichtlich eines Delisting-Ausschlusses geben kann.
2015-10-09
Der Bundestag hat am 1. Oktober 2015 in dritter Lesung das Gesetz zur Umsetzung der geänderten Transparenzrichtlinie beschlossen (BT-Drucksache 18/6220). Mit diesem Gesetz werden die im Jahr 2013 mit der Richtlinie 2013/50/EU erfolgten Änderungen der Transparenzrichtlinie aus dem Jahr 2004 (2004/109/EG) in nationales Recht umgesetzt. Die Frist für die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Änderungen läuft am 27. November 2015 ab. Das Umsetzungsgesetz bringt für börsennotierte Unternehmen und deren Investoren wesentliche Änderungen mit sich: Neben der kurzfristig in das Gesetzgebungsverfahren aufgenommenen Neuregelung zum Börsenrückzug (Delisting und Downlisting) werden auch die Mitteilungspflichten über bedeutende Stimmrechtsanteile und die Rechtsfolgen bei Verstoß gegen diese Pflichten erheblich verschärft.
Exportschlager Biogas überzeugt in den USA
Lohne, 29. Oktober 2015 – Von Deutschland in die Welt: Mit der Unterzeichnung eines neuen Vertrages zum Bau einer Biogasanlage setzt EnviTec Biogas sein kontinuierliches Wachstum in den Vereinigten Staaten von Amerika fort.
Entscheidendes Argument für die Milchviehbauern Jake Swyers und Jon Rolf der Adirondack Farms LLC war der erfolgreiche Betrieb der bereits 2013 und 2014 in Betrieb genommenen EnviTec-Anlagen im Staat New York. So stellt die Anlage Lawnhurst Farms die hohe Biogasqualität als auch die gesamte Prozesseffizienz bereits seit zwei Jahren Anlagenbetrieb unter Beweis. Diese Erfolgsgeschichte bestärkt viele Milchviehbauern im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen für die innovative Biogastechnologie.
„Bei den Begehungen unserer als Biogas Project of the Year ausgezeichneten Lawnhurst Farm sowie der Noblehurst Farm konnten wir bei unseren Neukunden vor allem mit der Leistung der eingesetzten Fermenter und unserem technischen Design punkten“, sagt Lars von Lehmden, Geschäftsführer der EnviTec Biogas Anlagenbau GmbH & Co. KG.
Mit einer geplanten elektrischen Leistung von 633 Kilowattstunden (kW) soll die Anlage ab geplanter Inbetriebnahme im September 2016 mit der Gülle von über 2.800 Holsteinischen Milchkühen betrieben werden. „Die daraus entstehende grüne Energie reicht aus, um mehr als 400 Haushalte sowie die Farm mit Strom zu versorgen“, sagt Steve McGlynn, Geschäftsführer der EnviTec Biogas USA Inc. mit Sitz in Stanley, New York.
Der Bau der Biogasanlage wird zum Teil mit Zuschüssen der New York State Energy & Research Development Agency und dem Department of Agriculture finanziert. „Die Bemühungen, erneuerbare Energien möglichst vielen Kunden zugänglich zu machen, werden zudem vom ortsansässigen Energieversorger, New York State Electric & Gas, unterstützt“, weiß McGlynn.
Über die EnviTec Biogas AG
Die EnviTec Biogas AG deckt die gesamte Wertschöpfungskette für die Herstellung von Biogas ab: Dazu gehören die Planung und der schlüsselfertige Bau von Biogasanlagen und Biogasaufbereitungsanlagen ebenso wie deren Inbetriebnahme. Das Unternehmen übernimmt bei Bedarf den biologischen und technischen Service und bietet außerdem das gesamte Anlagenmanagement sowie die Betriebsführung an. Daneben betreibt EnviTec auch eigene Biogasanlagen. 2011 hat EnviTec Biogas das Geschäftsfeld um die direkte Vermarktung von aufbereitetem Biomethan sowie die Grünstrom- und Regelenergievermarktung erweitert. Die EnviTec Biogas AG ist inzwischen weltweit in 14 Ländern mit eigenen Gesellschaften, Vertriebsbüros, strategischen Kooperationen und Joint Ventures vertreten. Im Jahr 2014 hat EnviTec einen Umsatz von 163,4 Mio. Euro und ein EBIT von 6,3 Mio. Euro erzielt. Insgesamt beschäftigt die EnviTec-Gruppe derzeit rund 350 Mitarbeiter. Seit Juli 2007 ist EnviTec Biogas an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Pressekontakt:
Katrin Selzer
EnviTec Biogas AG
Tel: +49 25 74 88 88 – 810
E-Mail: k.selzer@envitec-biogas.de
Das neue Gesetz dürfte in den Vorstandsetagen der börsennotierten Unternehmen und ihrer Hauptaktionäre erst einmal keine Kopfschmerzen bereiten. Denn nach dem neuen Gesetz ist für ein Delisting weder eine Zustimmung der Hauptversammlung, noch – mit zwei Ausnahmen – eine Abfindung nach Ertragswert zu bezahlen. Damit sind die wesentlichen Unsicherheitsfaktoren früherer Tage von vornherein überwunden: Die Gesellschaft muss sich weder mit ihren Aktionären in einer Hauptversammlung und nachfolgenden Anfechtungsklagen auseinandersetzen, noch drohen jahrelange Spruchverfahren, in denen um die richtige Bewertung der Gesellschaft gerungen wird.
Nachträgliche Angebotspflicht bei laufenden Delisting-Verfahren
Die paradiesischen Zeiten ohne Angebotspflicht an die Aktionäre sind allerdings vorbei. Alle Gesellschaften, die den Antrag auf Delisting nach dem 7. September gestellt haben, werden darum wohl nicht herumkommen. Ein kurzes Zeitfenster gibt es zwar noch: wenn die entsprechende Börse auf den Antrag des Unternehmens bereits reagiert hat und der sogenannte Widerrufsbescheid zum Delisting schon rechtskräftig wird, bevor das neue Gesetz in Kraft tritt. Allzu große Hoffnungen sollten sich die CFOs, die den Prozess bereits angestoßen haben, jedoch nicht machen, da dies schon bald der Fall sein wird.
Stattdessen sollten sich Finanzchefs, die nach dem Stichtag einen Delisting-Antrag gestellt haben, schon jetzt darauf vorbereiten, dass den Aktionären ein nachträgliches Angebot gemacht werden muss. Das wird bei vielen Unternehmen die Pläne zur Abwicklung des Delistings erheblich ändern. Es kann außerdem der Fall eintreten, dass ein Unternehmen für das jetzt ablaufende Geschäftsjahr nach wie vor die Rechnungslegungsstandards und Berichtspflichten börsennotierter Gesellschaften einhalten und die damit erhöhten Aufwendungen tragen muss, weil der Widerrufsbescheid nicht mehr innerhalb des betreffenden Geschäftsjahrs wirksam werden konnte.
Voraussetzungen für ein Delisting
Nach dem neuen Gesetz ist ein Delisting der Aktien eines Unternehmens nur zulässig, wenn bei der Antragstellung ein Angebot zum Erwerb aller Wertpapiere, die Gegenstand des Antrags sind, nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes veröffentlicht wurde.
Vorausgesetzt wird also ein Angebot, das sich auf den noch zu stellenden Antrag auf Widerruf der Börsenzulassung richten muss. Nach außen wird die Absicht des Delistings daher durch eine Mitteilung des Hauptaktionärs (oder eines sonstigen Bieters) bekannt zu machen sein, wenn nicht der Emittent selbst zuvor eine Mitteilung veröffentlicht haben sollte. Da sich die Entscheidungen von Emittent und Bieter gegenseitig bedingen, dürfte es in der Praxis hier häufig zu praktisch gleichzeitigen Mitteilungen kommen.
Höhe der Abfindung
Die Höhe der Abfindung, die den Aktionären im Falle eines Delistings zu zahlen ist, war im Vorfeld der Neuregelung ein großer Streitpunkt. Das neue Gesetz sieht vor, dass sich das Angebot nach dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten sechs Monate vor der Bekanntmachung richten muss. Außerdem steht den Aktionären ein Nachbesserungsanspruch zu, falls der Bieter, also meist der Hauptaktionär, während der Angebotsphase und bis zu ein Jahr danach Aktien des Unternehmens zu einer höheren Preis kaufen sollte.
Interessant sind die Ausnahmefälle, in denen der Börsenkurs nicht maßgeblich sein soll: Die erste Ausnahme gibt es im Falle einer Manipulation. Wenn ein Unternehmen den eigenen Börsenkurs zum Beispiel durch die Verletzung von Insiderrechten verändert, dann muss sich das Angebot am Ertragswert orientieren. Es sei denn die Verletzung hat nur eine geringe Veränderung des Börsenkurses bewirkt. Durch diese Einschränkung wird die Bestimmung wohl nur sehr selten zum Tragen kommen.
Der zweite Ausnahmefall betrifft Aktien von Gesellschaften, deren Aktien nur wenig gehandelt werden. Wenn die Börsenkurse nur an einem Drittel der Börsentage des Sechsmonatszeitraums festgestellt werden konnten und drei darin nacheinander festgestellte Kurse um mehr als fünf Prozent voneinander abweichen, dann greift eine Sonderregel.
In diesen Fällen muss das Angebot an die Aktionäre sich nicht am Börsenkurs sondern am Ertragswert orientieren. Stellt sich erst nach dem Antrag auf Delisting heraus, dass die Abfindung nicht nach dem Börsenkurs ermittelt werden darf, dann kann das zu einer deutlichen Verzögerung des Delisting-Ablaufs führen. In dem Fall muss das Unternehmen dann die Ermittlung des Ertragswerts in Auftrag geben, wenn es das schon nicht – in weiser Voraussicht – parallel hat vornehmen lassen. Damit werden gerade die wenig gehandelten und meist auch finanzschwächeren Unternehmen vor eine beachtliche Hürde gestellt.
Auch wenn die neuen Regelungen teilweise nur die frühere Rechtslage wiederherstellen, sollten Finanzchefs sich eng mit den Geschäftsführungen der Börsen abstimmen. Außerdem ist ein guter Austausch über den Prozess mit der BaFin wichtig, damit Unternehmen ihre Planungssicherheit erhöhen können.
Lohne, 03. November 2015 – Persönliche Beratung garantiert: mit seinen Vertriebs- und Technikexperten bietet die EnviTec Biogas AG Informationen rund um das grüne Energietalent Biogas auf der Agritechnica in Hannover. In diesem Jahr stellt der niedersächsische Biogas-Allrounder vor allem die neuesten Themen aus den Bereichen Stromvermarktung, Service und Anlagenbau in den Mittelpunkt seiner Unternehmenspräsentation auf Stand B08 in Halle 18. „Als Allrounder möchten wir sowohl unseren Kunden als auch Betreibern, die uns noch nicht kennen, die gesamte Bandbreite unserer Unternehmensaktivitäten demonstrieren. Als zuverlässiger Partner mit einem umfassenden Portfolio bieten wir passende Konzepte an und sind nachhaltig am Markt präsent“, sagt Stephan Stiens, Vertriebsleiter EnviTec Service.
Dem Anspruch eines Biogas-Allrounders wird das weltweit agierende Unternehmen vor allem durch sein umfassendes Service-Angebot gerecht, das einen Schwerpunkt der Messepräsentation bildet. EnviTec Service bietet für bestehende Anlagen ein Rundum-Angebot vom Repowering bis hin zur technischen und biologischen Betreuung. Im Notfall steht ein hochqualifiziertes Team 24 Stunden am Tag zur Verfügung. Die EnviTec-Experten führen sowohl Motorenwartungen als auch –revisionen an allen Biogasanlagen mit Jenbacher BHKW durch. Ein Allround-Angebot, das sich auszahlt: dank der technischen und biologischen Service-Leistungen liegt die durchschnittliche Effizienz der von EnviTec betreuten Anlagen bei über 95 Prozent.
Einen zweiten Beratungsschwerpunkt bildet die regionale Stromvermarktung. Möglich wird sie durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz. „Damit können Anlagenbetreiber ihre in der Biogasanlage produzierten Strommengen direkt vor Ort vertreiben“, erklärt Stiens. EnviTec unterstützt Anlagenbetreiber aktiv bei der Vermarktung ihres Stroms an die Nachbarn und steht bei allen administrativen Prozessen zur Seite.
Darüber hinaus werden zum Thema Anlagentechnik die neuesten Trends und Innovationen erläutert. „Hier stehen das Repowering von Bestandsanlagen, aber auch der Behälterbau und die Gasaufbereitung durch unsere innovative EnviThan-Technik im Zentrum unserer Beratungen“, sagt Stephan Stiens.
Über die EnviTec Biogas AG
Die EnviTec Biogas AG deckt die gesamte Wertschöpfungskette für die Herstellung von Biogas ab: Dazu gehören die Planung und der schlüsselfertige Bau von Biogasanlagen und Biogasaufbereitungsanlagen ebenso wie deren Inbetriebnahme. Das Unternehmen übernimmt bei Bedarf den biologischen und technischen Service und bietet außerdem das gesamte Anlagenmanagement sowie die Betriebsführung an. Daneben betreibt EnviTec auch eigene Biogasanlagen. 2011 hat EnviTec Biogas das Geschäftsfeld um die direkte Vermarktung von aufbereitetem Biomethan sowie die Grünstrom- und Regelenergievermarktung erweitert. Die EnviTec Biogas AG ist inzwischen weltweit in 14 Ländern mit eigenen Gesellschaften, Vertriebsbüros, strategischen Kooperationen und Joint Ventures vertreten. Im Jahr 2014 hat EnviTec einen Umsatz von 163,4 Mio. Euro und ein EBIT von 6,3 Mio. Euro erzielt. Insgesamt beschäftigt die EnviTec-Gruppe derzeit rund 350 Mitarbeiter. Seit Juli 2007 ist EnviTec Biogas an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Pressekontakt:
Katrin Selzer
EnviTec Biogas AG
Tel: +49 25 74 88 88 – 810
E-Mail: k.selzer@envitec-biogas.de
Anstieg auf 6,50 sollte doch noch zum Jahresende drin sein - klein aber fein