Einladung zum Kaffee oder Sex?


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Neuester Beitrag: 03.11.03 15:49
Eröffnet am:03.11.03 15:23von: ProseccoAnzahl Beiträge:5
Neuester Beitrag:03.11.03 15:49von: blindfishLeser gesamt:5.613
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1409 Postings, 8788 Tage ProseccoEinladung zum Kaffee oder Sex?

 
  
    #1
03.11.03 15:23
Jeder vierte Deutsche denkt bei Einladung zum Kaffee an Sex

HAMBURG - "Kommst du noch auf einen Kaffee mit zu mir?" Jeder vierte Deutsche hat bei dieser Einladung laut einer Umfrage eindeutige Hintergedanken: 25 Prozent interpretierten den Satz als klare Aufforderung zum Sex.

Das ergab eine repräsentative Umfrage. Im Auftrag der Kaffee-Firma Douwe Egberts Senseo Kaffee wurden rund 1000 Erwachsene befragt.

In Mecklenburg-Vorpommern denkt sogar fast jeder Zweite, dass es bei dem Satz nicht nur um den gemeinsamen Genuss des Bohnengetränks gehen kann. Am arglosesten sind dagegen die Menschen in Rheinland-Pfalz: Hier vermuten nur 12 Prozent mehr hinter der Einladung.

Auch Grossstadtmenschen sind nicht durchgehend misstrauischer: In Hamburg vermuten rund 35 Prozent bei dem Satz, es handle sich um eine Einladung zum Schäferstündchen. In Berlin sind es dagegen nur 17 Prozent - genauso viele wie in Brandenburg.

Im Geschlechtervergleich gab es keine Unterschiede: Frauen und Männer haben mit dem Satz also gleich gute Chancen auf einen Erfolg - oder ein Missverständnis.

 

9123 Postings, 8800 Tage ReilaAlso ich würde immer an Sex denken.

 
  
    #2
03.11.03 15:36
75 % Mißverständnisse nehme ich in Kauf.  

7336 Postings, 7972 Tage 54reabdenke an nichts anderes

 
  
    #3
03.11.03 15:43

58960 Postings, 7928 Tage Kalli2003und was ist mit Tee?

 
  
    #4
03.11.03 15:45

So long (oder doch besser short?)

Kalli   ... Du blöde Kiste, ich mach Dich platt, ich stell Dich ab! Aaaaaagghhh ...

 

13436 Postings, 8906 Tage blindfishstimmt doch auch...

 
  
    #5
03.11.03 15:49
oder war bei euch schon mal ne einladung zum kaffee keine einladung zum sex?? *ggg*

Gruss, blindfish :-)

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Wer meine Rechtschreib- und oder Grammatikfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte in Umlauf bringt, wird mit "Nichtbeachtung" nicht unter 2 Jahren bestraft! ;-))

 

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