Eine Frage an die Volkswirte unter euch...


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Neuester Beitrag: 09.08.01 17:29
Eröffnet am:09.08.01 13:39von: MäksxAnzahl Beiträge:14
Neuester Beitrag:09.08.01 17:29von: kleiner FischLeser gesamt:1.499
Forum:Börse Leser heute:2
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7 Postings, 8669 Tage MäksxEine Frage an die Volkswirte unter euch...

 
  
    #1
09.08.01 13:39
Ich habe eine Aufgabe die ich nicht mit zufriedenstellender Sicherheit lösen kann:
Angenommen ein deutscher Unternehmer, der in Malaysia tätig ist, überweist monatlich die Hälfte seines Einkommens nach Deutschland. Wird sein Einkommen 100%ig dem deutschen Volkseinkommen zugerechnet (als im Ausland verdientes Einkommen von Inländern) oder wäre es dafür notwendig, dass er sein gesamtes Gehalt in die Heimat überweist. Oder reicht die Tatsache aus, dass er Deutscher ist und sein Einkommen somit zum deutschen Volkseinkommen hinzugerechnet wird?
Oder die Frage "einfacher" gestellt:
In welcher deutschen Zahlungsbilanz wirkt sich diese Überweisung aus?
In der Leistungsbilanz (Einkommen deutscher Produktionsfaktoren im Ausland), der Kapitalverkehrsbilanz (größere + kleinere Überweisungen ins/vom Ausland) oder der Übertragungsbilanz (einseitige Übertragungen in Ausland ohne Gegenleistung; z.Bsp. Gastarbeiter überweist sein Gehalt in Heimatland)?
Zu der Übertragungsbilanz hätte ich gleich noch eine Frage: Ist sie immer einseitig? D.h. werden hier nur Übertragungen von Deutschland ins Ausland erfasst? Falls ja, entfällt diese Antwort als Möglichkeit für die erste Frage.

Ich danke euch im Voraus für die Bemühungen mir bei dieser Frage zu helfen!


Ciao.

MXM  

20520 Postings, 8767 Tage Stox DudeSo die Theorie, nun zur Praxis

 
  
    #2
09.08.01 13:56
ein deutscher Unternehmer ueberweist "nie" die Haelfte des Einkommens
nach Deutschland (wegen der Steuer).
 

419 Postings, 8619 Tage woody wstudere (l) = sich bemühen o.T.

 
  
    #3
09.08.01 14:00

7 Postings, 8669 Tage MäksxWenn ihr es nicht wisst, dann haltet doch einfach-

 
  
    #4
09.08.01 14:49
Hält sich der Unternehmer/Arbeitnehmer mehr als 183 Tage im Ausland auf, zahlt er ohnehin keine Einkommenssteuern! Soviel dazu, dass er "nie" überweist!
Die herangehensweise an eine Aufgabe ist wirklich verblüffend - der Hase schlägt auch Haken um dem Fuchs zu entkommen...hoffentlich frisst dich der "Fuchs" eines Tages mit Haut und Haaren!!!

Ihr seid Stümper & Weicheier. Ihr wollt überhaupt irgendETWAS von Börse VERSTEHEN?! Sorry, aber das ist mehr als schwach!!!


6 SETZTEN!!!  

419 Postings, 8619 Tage woody wKindskopf, im Gegensatz zu Dir haben wir

 
  
    #5
09.08.01 14:53
unser Examen bereits in der Tasche

Du verwechselst auch die Bestimmungen der AO mit den Auswirkungen auf die Zahlungsbilanz.

Schwach, setzen  

20520 Postings, 8767 Tage Stox DudeMaksx: Evtl. solltest Du dich etwas deutlicher

 
  
    #6
09.08.01 14:59
ausdruecken......." ein Unternehmer der in Malaysia taetig ist", deute
ich so, das er dort lebt.
Er wuerde sich davor hueten, Ueberweisungen nach Dtld. zu taetigen, das
hat nichts mit der Einkommenssteuer zu tun, sondern, sollte er es planen
wieder einen 1 Wohnsitz dort anzumelden bzw. dort zu wohnen, welche
Steuer wuerde dann wohl anfallen ???  

532 Postings, 8661 Tage numpsi99Kinder, müßt ihr euch immer streiten ??

 
  
    #7
09.08.01 15:11
Also, ich kenn die Antwort auch nicht, und werde sie auch nicht erarbeiten, da ich mit volkswirtschaftlichen Kenngrößen wie Zahlungsbilanz etc. relativ wenig zu tun habe.
Nichtsdestotrotz bin ich jetzt auf die Antwort gespannt (reine Neugierde, da ich u.a. Volkswirtschaft studiert habe). Also wer es weiß sollte es von sich geben.

Noch auf ein Wort Mäksx, Stox Herangehensweise an das Problem ist sicherlich nicht empirisch richtig, aber Dein Kommentar zeigt aber auch, daß die Komplexität des Steuerrechts von Dir wohl unterschätzt wird.
a.) nur weil ein Unternehmer in Malaysia tätig ist muß er steuerrechtlich gesehen noch lange nicht in Malaysia mehr als die Hälfte des Kalenderjahres leben.
b.) selbst wenn er mehr als die Hälfte des Kalenderjahres in Malaysia lebt, kann es durchaus sein, daß er in Deutschland steuerpflichtig ist. z.b. wenn er in der Deutschen Botschaft oder für die UN (aber im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland)arbeitet.

Nichtsdestotrotz hoffe ich für das eigentliche volkswirtschaftliche Zuordnungsproblem der von Dir beschriebenen Zahlungen noch die Lösung zu erfahren.

Numpsi99  

419 Postings, 8619 Tage woody wwieso numpsi99 streiten wir uns? Ich amüsiere

 
  
    #8
09.08.01 15:14
mich nur und habe mir, da ich heute nicht gut drauf bin, nur mal seine bisherigen Postings angesehen. Lustig!

V.G.
ww  

24 Postings, 8831 Tage GadnjefHallo Mäksx,

 
  
    #9
09.08.01 15:39
leider kann ich Deine Frage auch nicht beantworten. Mein eigentlicher Kommentar geht ...

@alle anderen: Wieso habt Ihr das an Selbstzerfleischung grenzende Bedürfnis, erst endlos über die Frage zu diskutieren? Auch wenn Mäksx' Reaktion heftig war, sinngemäß passt sie! Ist das bei Euch auf Arbeit auch so, dass wenn ein Kunde ein Produkt verlangt, erst stunden- oder tagelang über die Notwendigkeit dessen Spezifikationen gerangelt wird oder sagt Ihr Euch nicht vielmehr: "Des Menschen Wille ist sein Himmelreich" und das Produkt/Problem wird hergestellt/gelöst?

Falls ersteres: Gute Nacht!

mfg Gadnjef
 

419 Postings, 8619 Tage woody w@Gadnjef, hier sind keine Kunden o.T.

 
  
    #10
09.08.01 15:41

24 Postings, 8831 Tage Gadnjef@woody w

 
  
    #11
09.08.01 15:45
Lass mich raten, Du bist Anlage-Berater :-)

Nee, mal ganz ehrlich. In Deinen Kommentar mit Überschrift "Kindskopf ..." hat Du doch nun gezeigt, dass Du nicht dumm bist. Zeig uns jetzt noch den Rest!!!

mfg Gadnjef
 

419 Postings, 8619 Tage woody w:-)))), :-))), Gadafi o.T.

 
  
    #12
09.08.01 15:53

Clubmitglied, 50584 Postings, 8840 Tage vega2000@Mäksz

 
  
    #13
09.08.01 16:15
Ich finde die Frage ist schon falsch gestellt.
Wenn ein deutscher Unternehmer...
Du meinst wohl einen Deutschen der in Malaysia Unternehmer ist ?? Völlig abwegig ist die Frage der Geldüberweisungen nach Deutschland (ausser er zahlt Unterhalt oder was weiss ich).
Bevor du hier solche Sachen reinstellst, würde ich mir an deiner Stelle erst einmal selbst ein paar Gedanken machen, -falls das nicht funktioniert, dann bitte die Frage anders formulieren !

Gruss
V2000  

265 Postings, 9120 Tage kleiner Fisch@Mäksz

 
  
    #14
09.08.01 17:29
meines Erachtens liegt der Fall so:

Einkommen gehen in die Leistungsbilanz (positiv) ein.
Überweißt er seine Malayschen Scheissis (oder wie das Geld dort heißt) nach Deutschland, verkauft er Devisen und bekommt € dann fließt es auch in die Kapitalverkehrsbilanz ein.

Es reicht deutscher zu sein um das BSP zu bewegen. Also sein Einkommen fließt in das Sozialprodukt ein. Nicht jedoch in das BIP, das Brutto Inlandsprodukt, da fließen die Leistungen die in Deutschland erbracht werden ein

Die Übertragungsbilanz geht in beide Richtungen wird hier aber nicht berührt.
Übertragungen von D ins Ausland sind z.B. Entwicklungshilfe oder die Transfairs von Gastarbeiterfamilien in Ihre Heimat


welche Steuern er zu bezahlen hat hängt von ganz anderen Faktoren ab

Es ist von folgenden Umständen abhängig:
- handelt es sich um eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschft


- Wird in dem Doppelbesteuerungsabkommen die Freistellungsmethode oder die Anrechnungsmethode angewandt
- und und und

in der Regel sind eher keine Steuern in Deutschland fällig


 

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