Ein Verwaltungsrichter, ein ehemaliger hoher Minis
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Eröffnet am: | 17.02.05 18:50 | von: foris | Anzahl Beiträge: | 2 |
Neuester Beitrag: | 18.02.05 05:25 | von: DeathBull | Leser gesamt: | 1.337 |
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Union: Visapraxis rechtswidrig
- Koalition: Anwendungsprobleme
17. Februar 2005 Ein Verwaltungsrichter, ein ehemaliger hoher Ministerialbeamter und ein Ausbildungsreferent beim Auswärtigen Amt haben übereinstimmend Kritik und juristische Bedenken gegen die zeitweilige Visapraxis des Auswärtigen Amtes geäußert. Die drei Fachleute für Visa-Recht wurden in der ersten öffentlichen Sitzung des Visa-Untersuchungsausschusses am Donnerstag angehört. Sie berichteten aus unterschiedlichen Blickwinkeln - des Gerichts, des Innenministeriums, der Diplomatenausbildung -, welche rechtlichen und praktischen Folgen unter anderem der sogenannte Fischer/Volmer-Erlaß vom März 2000 hatte.
Dabei wurde nach Auffassung der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen deutlich, daß es sich um "Rechtsanwendungsprobleme" gehandelt habe, so der SPD-Obmann Scholz. Der Grünen-Obmann Montag sagte, der Erlaß habe "völlig der Rechtslage entsprochen". Hingegen ist nach Auffassung des CDU/CSU-Obmanns von Klaeden deutlich geworden, daß selbst die von der Regierung benannten Sachverständigen den Erlaß für "rechtswidrig" hielten.
Auffassungsunterschiede unter Fachleuten
Der Untersuchungsausschuß zur politischen Aufklärung von massenhaftem Visa-Mißbrauch an deutschen Auslandsvertretungen soll herausfinden, ob die Bundesregierung durch ihr Handeln ermöglicht oder erleichtert habe, daß Ausländer als Schwarzarbeiter oder illegale Einwanderer nach Deutschland kamen. Die Opposition von CDU und CSU möchte wissen, ob ideologisch motivierte Weisungen des Auswärtigen Amtes für die Zustände etwa an der Botschaft in Kiew verantwortlich waren.
Bei den Befragungen wurden aber auch Auffassungsunterschiede unter den Fachleuten deutlich. So erläuterte Verwaltungsrichter Teipel ausführlich Rechtsnormen und Ermessengrundlagen zur Visaerteilung - in einer Weise, die nach Auffassung des ehemaligen Abteilungsleiters im Innenministerium, Reermann, zumindest mit den Intentionen seines früheren Hauses kollidierten. Reermann berichtete, daß vor dem Regierungswechsel zu Rot-Grün eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Innenministeriums und des Auswärtigem Amts neue Runderlasse gemeinsam erarbeitet habe. Diese Zusammenarbeit habe mit dem Regierungswechsel geendet. Auf Rückfragen von Ministerium zu Ministerium sei ihm danach nur noch "sehr zurückhaltend" geantwortet worden.
Teipel, der den Verdacht der Opposition zurückwies, er sei der "geistige Vater" des Fischer/Volmer-Erlasses, hob hervor, daß die sogenannten "Reiseschutz-Pässe" nicht von der Verpflichtung entbunden hätten, die anderen Voraussetzungen für eine Visumerteilung - Reisezweck und Rückkehrbereitschaft - zu beachten. In diesem Zusammenhang fielen Worte wie "genaueste Prüfung" und "besondere Sorgfalt". Auf die Frage, ob bei einer Prüfdauer von zwei bis vier Minuten pro Fall wie in der Botschaft in Kiew davon die Rede sein könnte, sagte Teipel, das sei ihm "nicht praktisch vorstellbar".
Wann kommt Fischer?
Unklar blieb am Donnerstag, wann Außenminister Fischer vor dem Gremium aussagen wird. Vor Ende April wird dies voraussichtlich nicht passieren. Ein Antrag von Union und FDP, Fischer möglichst rasch zu hören, wurde von der rot-grünen Ausschußmehrheit abgelehnt. CDU-Obmann von Klaeden sprach daraufhin von einem Doppelspiel der Regierung. Während Fischer öffentlich seine Bereitschaft erkläre, sich frühzeitig äußern zu wollen, verhindere die Vertretung der Koalition im Ausschuß dies. Die Obmänner von SPD und Grünen, Scholz und Montag, betonten, erst nach einem eingehenden Aktenstudium könne Fischer kompetent und eingehend befragt werden.
Text: FAZ.NET mit Material von pca./F.A.Z., AP, ddp
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